Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0: Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0 steht für Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1207.99.96.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1207.99.96.90.0
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1207Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
  3. 1207.99andere, andere
  4. 1207.99.96andere, andere
  5. 1207.99.96.90andere
  6. 1207.99.96.90.0Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0

HS-Code1207.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1207.99.968 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1207.99.96.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1207.99.96.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1703/21-3Erteilt von DEGültig bis 2024-12-19

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica, nicht zur Aussaat bestimmt, als Teil eines Geschenksets, bestehend aus einzeln in Beuteln abgepackten Portionen von Acaibeerensaftpulver, Haferflocken, Kokosnussraspeln, Gojibeeren und Chiasamen in einem Jutesäckchen. Das Säckchen ist mit einem Band verschlossen, an dem ein Kokosnussholzlöffel hängt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Chiasamen): ganze, schwarze, lediglich getrocknete Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica, abgepackt in einer transparenten Kunststofftüte (Füllmenge 5 g). Es haben sich bei dem vorgelegten Warenmuster keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Samen eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Warenzusammenstellung aus verschiedenen Lebensmitteln und Holzflöffel dient weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellt sich somit nicht als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) dar. Die Waren sind daher getrennt voneinander einzureihen. Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den Codenummern 1207 1000 00 0 bis 1207 9996 10 0.

DE18110/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-16

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale, ca. 2 mm lange, getrocknete Samen der Art Salvia hispanica. Die sog. Chia-Samen weisen nach Angaben in der Fachliteratur einen Ölgehalt von über 30 % auf und dienen üblicherweise der Ölgewinnung. Nach den Angaben der Antragstellerin finden die Samen Verwendung als Lebensmittelzutat. Die mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung in die Position 1207 nicht entgegen. Es haben sich bei dem vorgelegten Warenmuster keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Samen eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitungen erfahren haben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den Codenummern 1207 1000 00 0 bis 1207 9996 10 0 erfasst; hier: Samen der Art Salvia hispanica".

DE14705/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-20

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale Samen der Art Salvia hispanica, ca. 2 mm lang und mit überwiegend schwarzen, gemusterten und mit einigen wenigen weißen Samenschalen. Chia-Saat weist einen Ölgehalt von etwa 30 % auf und dient nach Angaben in der Fachliteratur üblicherweise der Ölgewinnung. Die Samen sollen in Mengen von 450 g bis 1000 g im Einzelhandel abgepackt verkauft werden und dienen zur Verwendung als Lebensmittel (nicht zur Aussaat). Diese mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung nicht entgegen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Ware eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren hat. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9991 erfasst, nicht von der Codenummer 1207 9996 10 0 erfasst".

DE3009/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-13

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze Samen von Schwarzen Johannisbeeren (Ribes nigrum), die als Mischkomponenten für Früchteteemischungen eingesetzt werden. Es handelt sich um flache, eiförmige, ca. 2-3 mm lange und ca. 1 mm breite, bräunlich-rötliche Samen. Samen von Schwarzen Johannisbeeren dienen der Ölgewinnung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um andere Ölsamen als in den Unterpositionen 1201 1000 bis 1207 9991 genannt (Samen von Schwarzen Johannisbeeren der Art Ribes nigrum), nicht zur Aussaat.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1207

Zu Unterposition 1207 99 96: Hierher gehören z. B., sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, die in den Erläuterungen zu Position 1207 des HS, zweiter Absatz genannten Früchte und Samen. Hierher gehören auch grüne, weichschalige Kürbiskerne, auch geschält, bei denen die korkartige Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (so genannte Ölkürbisse) angebaut. Sie sind keine Garten- oder Gemüsekürbisse, deren Kerne zu Unterposition 1209 91 80 gehören. Nicht hierher gehören geröstete Kerne von Garten- oder Gemüsekürbissen (Unterposition 2008 19 oder 2008 97).

Pos. 1207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen und Früchte, die der Gewinnung von Ölen oder Fetten zu Speise- oder technischen Zwecken dienen, ausgenommen sind Waren der Positionen 1201 bis 1206 (siehe auch Allgemeines). Von den hier erfassten Früchten und Samen sind zu nennen: Babassukerne; Nachtkerzensamen der Arten Oenothera biennis und Bassiasaat (siehe Illipesaat, Mowrasaat und Oenothera lamarckiana; Sheanüsse); Nigersaat; Baumwollsaat Oiticicasaat; Bucheckern; Palmnüsse und ihre Kerne (Elaeis guineensis); Candlenüsse; Perillasaat; Carapasamen; Pulguerasaat; Caulmoograsaat; Rizinussaat; Crotonsaat; Saflorsaat; Hanfsaat; Senfsaat; Holznüsse (Elaeococcasamen); Sesamsaat; Illipesaat; Sheanüsse; Kapoksaat; Stillingiasaat; Mohnsaat; Teesaat; Mowrasaat; Traubenkerne. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0?

Die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0 umfasst Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1207.99.96.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 1207.99.96.90.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1207.99.96.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0?

1207.99.96.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1207.99.96.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

1207.99.96.90.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet > 120799 andere, andere > 12079996 andere, andere > 1207999690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1207.99.96.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1207.99.96.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1703/21-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1207.99.96.90.0?

Warennummer 1207.99.96.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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