Zolltarifnummer 1208.10.00: Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, von Sojabohnen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1208.10.00 steht für Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, von Sojabohnen. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):4.500 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1208.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1208.10.00
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):4.500 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1208.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):4.500 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů a přiloženého vzorku se jedná o sójovou plnotučnou mouku. Je vyrobena z rozemletých sójových bobů zbavených oplodí a odhořčených tepelným zpracováním. Vzhled: jemně mletý žlutý sypký prášek. Použití: polotovar pro pekaře či cukráře pro další zpracování. Balení: papírové pytle. Obsah balení: 15 kg.
POUDRE DE LAIT DE SOJA UTILISE DANS LA FABRICATION DE COMPLEMENT ALIMENTAIRE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 12.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört mehr oder weniger feines, nicht oder nur teilweise entfettetes Mehl, das durch Mahlen der zu den Positionen 1201 bis 1207 gehörenden Ölsamen oder ölhaltigen Früchten gewonnen wird. Hierher gehören auch Mehle, die entfettet und danach vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind (siehe Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören nicht: a) Erdnußmark (Erdnußmus) (Position 2008). b) Senfmehl, auch entfettet oder zubereitet (Position 2103). c) Entfettete Mehle (andere als Senfmehl) (Positionen 2304 bis 2306).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung. Das Mehl wird als Zusatzstoff für die Lebensmittelindustrie verwendet und ist ohne weitere Ver- oder Bearbeitungen. Der Proteingehalt beträgt 60% bezogen auf die Trockenmasse und der Fettgehaltes des Produkts liegt bei 15% oder weniger (ca. 10%). Einreihung / Begründung: Das Hanfsamenpulver, mit einem Proteingehalt von ca. 55 GHT (ca. 60% bezogen auf die Trockenmasse) und einem Fettgehalt von ca. …
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1208.10.00?
Die Zolltarifnummer 1208.10.00 umfasst Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, von Sojabohnen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1208.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 1208.10.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):4.500 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1208.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120810. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1208.10.00?
1208.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1208.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
1208.10.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl > 120810 von Sojabohnen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1208.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1208.10.00 erfasst, zum Beispiel CZ32-0420-2015. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1208.10.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 1208.10.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff soya). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1208.10.00?
KN-Code 1208.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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