Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0: Mehl und Grieß von Erdnüssen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0 steht für Mehl und Grieß von Erdnüssen. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1208.90.00.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1208.90.00.20.0
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
  3. 1208.90anderes
  4. 1208.90.00anderes
  5. 1208.90.00.20Mehl und Grieß von Erdnüssen
  6. 1208.90.00.20.0Mehl und Grieß von Erdnüssen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0

HS-Code1208.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1208.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1208.90.00.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1208.90.00.20.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1208

Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 12.

Pos. 1208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört mehr oder weniger feines, nicht oder nur teilweise entfettetes Mehl, das durch Mahlen der zu den Positionen 1201 bis 1207 gehörenden Ölsamen oder ölhaltigen Früchten gewonnen wird. Hierher gehören auch Mehle, die entfettet und danach vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind (siehe Anmerkung 2 zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehören nicht: a) Erdnußmark (Erdnußmus) (Position 2008). b) Senfmehl, auch entfettet oder zubereitet (Position 2103). c) Entfettete Mehle (andere als Senfmehl) (Positionen 2304 bis 2306).

Pos. 1208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um den feingemahlenen Presskuchen aus dem Rückstand der Hanfsamenöl-Herstellung. Das Mehl wird als Zusatzstoff für die Lebensmittelindustrie verwendet und ist ohne weitere Ver- oder Bearbeitungen. Der Proteingehalt beträgt 60% bezogen auf die Trockenmasse und der Fettgehaltes des Produkts liegt bei 15% oder weniger (ca. 10%). Einreihung / Begründung: Das Hanfsamenpulver, mit einem Proteingehalt von ca. 55 GHT (ca. 60% bezogen auf die Trockenmasse) und einem Fettgehalt von ca. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0?

Die Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0 umfasst Mehl und Grieß von Erdnüssen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1208.90.00.20.0?

Der Drittlandszollsatz für 1208.90.00.20.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1208.90.00.20.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0?

1208.90.00.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1208.90.00.20.0 im Zolltarif eingeordnet?

1208.90.00.20.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl > 120890 anderes > 12089000 anderes > 1208900020 Mehl und Grieß von Erdnüssen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1208.90.00.20.0?

Zu 1208.90.00.20.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1208.90.00.20.0?

Warennummer 1208.90.00.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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