Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1209.22.80.00: Samen von Futterpflanzen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1209.22.80.00 steht für Samen von Futterpflanzen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1209.22.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1209.22.80.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
  3. 1209.22Samen von Futterpflanzen, Samen von Klee (Trifolium spp.)
  4. 1209.22.80andere
  5. 1209.22.80.00Samen von Futterpflanzen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1209.22.80.00

HS-Code1209.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1209.22.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1209.22.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14742/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-13

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Samen von Pflanzen der Art Trifolium subterraneum L. (Erdklee). Die nach den Antragsangaben zur Aussaat bestimmten Samen sind linsenförmig, etwa 2,5 Millimeter lang und von schwarzer Farbe. Erdklee wird zolltarifrechtlich als Futterpflanze von der Kombinierten Nomenklatur erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 2210 genannt".

DEBTI12664/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-15

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Samen von Pflanzen der Art Trifolium repens L. (Weißklee). Die nach den Antragsangaben zur Aussaat bestimmten Samen sind eiförmig bis rundlich nierenförmig, ihre Farbe ist schwefel- bis orangegelb. Weißklee wird zolltarifrechtlich als Futterpflanze von der Kombinierten Nomenklatur erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 2210 genannt".

IE12NT-14-469-02Erteilt von IEGültig bis 2018-06-27

TIN OF GROW YOUR OWN CLOVER, CLOVER SEEDS (LATIN NAME TRIFOLIUM)

FR-E4-2009-001063Erteilt von FRGültig bis 2015-04-23

KIT DE PLANTATION COMPOSE D'UNE MINI SERRE CONTENANT DE LA GELEE, DE GRAINES DE TREFLE ET DE TOURNESOL, ET DE LA TOURBE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Samen, Früchte und Sporen der zur Aussaat verwendeten Art. Erzeugnisse, die ihre Keimfähigkeit verloren haben, gehören ebenfalls hierher. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Erzeugnisse, wie sie am Schluss dieser Erläuterung aufgeführt sind, die, auch wenn sie zur Aussaat bestimmt sind, in andere Positionen der Nomenklatur eingereiht werden, weil sie üblicherweise zu anderen Zwecken verwendet werden. Hierher gehören insbesondere Samen von Rüben aller Art, Samen von Gräsern und Futterpflanzen (Luzerne, Esparsette, Klee, Schwingel, Weidelgras, Wiesenrispengras, Wiesenlieschgras usw.), Samen von Zierblumen, Gemüsesamen, Samen von Waldbäumen (einschließlich der gefüllten Zapfen der Nadelbäume), Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (andere als solche der Art Vicia faba, d. h. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.22.80.00?

Die Zolltarifnummer 1209.22.80.00 umfasst Samen von Futterpflanzen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.22.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 1209.22.80.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1209.22.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120922. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.22.80.00?

1209.22.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1209.22.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

1209.22.80.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120922 Samen von Futterpflanzen, Samen von Klee (Trifolium spp.) > 12092280 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.22.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.22.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI14742/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.22.80.00?

TARIC-Code 1209.22.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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