Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0: Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 steht für Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1209.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1209.30.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
- 1209Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
- 1209.30Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden
- 1209.30.00.00.0Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorliegenden Warenmuster sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei den sogenannten Blumensamen um eine Saatgut-Mischung, die in einer transparenten PET/PE Keimschutz-Siegelrandtüte in einem Glasröhrchen mit Korkdeckel verpackt ist. Die Mischung besteht aus Samen von Pflanzen der Art: Calendula officinalis (UPos 1209 9999) Centaurea cyanus (UPos 1209 3000) Coreopsis lanceolate (UPos 1209 3000) Coreopsis tinctoria (UPos 1209 3000) Cosmos bipinnatus (UPos 1209 3000) Calliopsis bicolor semi-tall (UPos 209 3000) Delphinium consolida (UPos 1209 3000) Echinacea purpurea (UPos 1209 9991) Eschscholzia californica (UPos 1209 9999) Gaillardia pulchella (UPos 1209 3000) Godetia grandilfora (UPos 1209 3000) Gypsophila elegans (UPos 1209 3000) Lavatera trimestris (UPos 1209 3000) Linum grandiflorum (UPos 1209 3000) Linum usitatissimum (Pos 1204) Malope trifida (UPos 1203 9991) Mirabilis jalapa (UPos 1203 3000) Nigella damascena (Pos 0910) Oenothera lamarckiana (Pos 1207) Papaver rhoeas (Pos 1207) Rudbeckia hirta (UPos 1209 3000) Saponaria Vaccaria (Pos 1211) Silene armeria (UPos 1203 3000) Tagetes erecta (UPos 1203 3000) Trifolium incarnatum (UPos 1209 2280) Tropaeolum majus (UPos 1209 9180) Zinnia elegans (UPos 1209 3000) Linaria maroccana (UPos 1209 3000) Der Charakter der Mischung wird durch die Samen der Position 1209 bestimmt und innerhalb der Position durch die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Zusammenstellung bestehend aus einem Tütchen mit Samen des Schmuckkörbchens (Cosmos bipinnatus; auch Kosmee genannt) und einem auf die Menge der Samen abgestimmten Tütchen mit granuliertem Füllmaterial. In das Granulat werden die Samen eingelegt und durch regelmäßiges Gießen und Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. In Hinblick auf die Verwendung (Pflanzenaufzucht) bestimmen die Samen den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei der Kosmee handelt es sich um eine krautartige Pflanze, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen wird. Die Ware ist zusammen mit einer Gießkanne aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit einer Pappbanderole mit aufgedruckter Pflanzanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Hinsichtlich der Gießkanne kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) auf Grund eines fehlenden gemeinsamen Bedarfs und des Gebrauchswertes der Gießkanne nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit Etiketten sowie mit Schleifenband versehenen Papiertüte (ca. 12,5 cm x 18 cm), die innen mit Folie ausgekleidet ist, - mit einer Pflanzanleitung auf der Verpackung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen des Stiefmütterchens (Art Viola tricolor Linn), die sich direkt im Füllmaterial befinden. Nach dem Befüllen der Tüte mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Stiefmütterchensamen den Charakter der Ware. Bei Stiefmütterchen handelt es sich um krautartige Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Primula malacoides, sog. Brautprimel, Fliederprimel). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Impatiens balsamina, sog. Gartenbalsam). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genanntes Anpflanzblumen-Set, laut Antragstellerin und vorgelegter Warenprobe bestehend aus: - einem grünen, ca. 8 cm hohen Blumentopf aus abbaubaren Pflanzenfasern mit Abflussloch und aufgeklebtem Deckel aus bunt bedruckter Pappe, - einem Kunststofftütchen, gefüllt mit Kokostorf, - einem Kunststofftütchen mit Dünger und - einem Kunststofftütchen mit Samen einer krautartigen Pflanze (hier: Celosia cristata, gemeiner Hahnenkamm). Die einzelnen Bestandteile werden in den Blumentopf gegeben und dieser mit Wasser befüllt. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen von Zierblumen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biologisch abbaubarem, ca. 9 cm hohen Topf, - mit bedruckter Pappbanderole mit Pflanzanleitung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen der Gerbera, die in einem Beutel abgepackt sind. Nach der Pflanzanleitung wird der Topf mit dem Granulat und den Samen befüllt und mit Wasser begossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Bei der Gerbera handelt es sich um eine krautartige Pflanze, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen wird. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, bestimmt wird.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Blumenmatte aus vollständig biologisch abbaubaren Pflanzenmaterial (Größe: 25,4 cm x 304 cm), in die eine Samenmischung von 22 verschiedenen krautartigen Pflanzen (insgesamt 2000 Samen) eingearbeitet ist. Die Blumenmatte soll nach der Gebrauchsanweisung in einem geharkten Beet ausgerollt und gewässert werden. Die Samenmischung wurde so konzipiert, dass die aus den Samen gezüchteten Pflanzen den ganzen Sommer lang versetzt blühen sollen. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung der Blumenmatte (Anzucht) ist die Samenmischung, wobei die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüte dieser Pflanzen gezogen werden, überwiegen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1209 30 00: Hierher gehören Samen von Pflanzen, die ausschließlich oder hauptsächlich ihrer Blüten wegen gezogen werden (Samen für Schnittblumen, Zierblumen usw.). Samen dieser Art können auf einer Unterlage z. B. aus Zellstoffwatte oder Torf, gestellt werden. Zu den Samen dieser Unterposition gehören auch Samen der „Edelwicke“ (Lathyrus odoratus).
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 umfasst Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1209.30.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1209.30.00.00.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1209.30.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120930. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0?
1209.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1209.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1209.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat > 120930 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1209.30.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1209.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58102/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0?
Warennummer 1209.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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