Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1211.90: Pflanzen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1211.90 steht für Pflanzen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1211.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1211.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  3. 1211.90Pflanzen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1211.90

HS-Code1211.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE21784/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-26

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Rosenblüten bzw. Rosenblütenblätter, die hauptsächlich als Adstringens zur Herstellung von Mund-, Augen- und Gurgelwässern verwendet werden. Eine anderweitige Verwendung z. B. als Komponente in Teemischungen steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (HS) 1211 20 bis 1211 40 genannt".

CZ41-0841-2017Erteilt von CZGültig bis 2020-07-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené a rozdrcené jádrové santalové dřevo. Účel použití: vykuřovadlo při aromaterapii. Baleno: v papírovém sáčku o hmotnosti 1 kg.

CZ41-0842-2017Erteilt von CZGültig bis 2020-07-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené květy heřmánku egyptského. Účel použití: na léčebné heřmánkové odvary nebo jako vykuřovadlo při aromaterapii. Baleno: v papírovém sáčku o hmotnosti 1 kg.

CZ41-0840-2017Erteilt von CZGültig bis 2020-07-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o sušenou šalvěj bílou. Vysušená část rostliny je svázaná do svazku o hmotnosti cca 15 až 70 gramů. Účel použití: vykuřovadlo při aromaterapii. Balení: v papírovém sáčku.

DEHH/300/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-12

Nach den Antragsangaben, den Angaben auf der Verpackung und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich bei der Ware um getrocknete Flohsamenschalen. Nach den Angaben in der Fachliteratur werden Flohsamenschalen hauptsächlich zu Zwecken der Medizin und nicht als Haustee (Tee-Ersatz) verwendet.

DEHH/1350/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-19

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete Orchideenblüten der Art Dendrobium chrysotoxum (Goldorchidee). Nach Literaturangaben wird die Art Dendrobium chrysotoxum hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet. Artenschutzrechtliche Vorschriften sind zu beachten.

DEHH/1348/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-08-19

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknetes, fein zerkleinertes, braunes Pilzpulver der Art Cordyceps sinensis, ohne weitere Zusätze, in Steckkapseln. Nach Literaturangaben wird der Pilz Cordyceps sinensis (Chinesischer Raupenpilz) hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet.

FR-E4-2006-002844Erteilt von FRGültig bis 2012-07-06

DECHETS DE TUYA MELANGES A DU CYPRES LEYLANDIS DESTINES A L'INDUSTRIE DE LA PARFUMERIE APRES DISTILLATION

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90 30: Hierher gehören Samen von Dipteryx odorata, auch „Tongobohnen“, „Gaiac-Nuss“, „Cumarou-Nuss“ genannt. Sie sind ein Ausgangsstoff für Cumarin und werden zum Herstellen von Parfums oder Essenzen für diätetische Getränke verwendet. Zu Unterposition 1211 90 86: Hierher gehören, sofern sie nicht von den vorhergehenden Unterpositionen dieser Position erfasst werden, z. B. die in den Erläuterungen zu Position 1211 des HS, elfter Absatz genannten Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, sowie: 1. Teile der Cannabis-Pflanze, auch vermischt mit anorganischen oder organischen Stoffen, die als Streckmittel dienen; 2. Orangetten, das sind ungenießbare Orangen, die kurz nach der Blüte unausgereift vom Baum abgefallen sind und in trockenem Zustand insbesondere zur Gewinnung ihres etherischen Öls (Petitgrain) gesammelt werden; 3. …

Pos. 1211

Zu Unterposition 1211 90: 1. Rooibos-Tee, hergestellt aus den getrockneten Blättern des Rooibos-Strauchs (Aspalathus linearis), der zur Zubereitung von Kräutertees verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1211

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu den Codenummern 1211 90 86 20 1, 1211 90 86 90 1, 1211 90 86 90 2 und 1211 90 86 90 8: Eine Aufmachung für den Küchengebrauch ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung immer gegeben, wenn die Erzeugnisse in Packungen mit einem Gewicht bis zu einem Kilogramm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 83). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 208. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. Juni 2020: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und gemahlene Hagebutten (spec. Rosa Canina), welche zu einem losen, grobkörnigen Pulver von orangebrauner Farbe zermahlen wurden. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1211.90?

Die Zolltarifnummer 1211.90 umfasst Pflanzen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1211.90?

Für 1211.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1211.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 121190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1211.90?

1211.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1211.90 im Zolltarif eingeordnet?

1211.90 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1211.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1211.90 erfasst, zum Beispiel DE21784/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1211.90?

HS-Unterposition 1211.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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