Zolltarifnummer 1401.20.00: Peddig und Stuhlrohr
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1401.20.00 steht für Peddig und Stuhlrohr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1401.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 14. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1401.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- 1401Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
- 1401.20Peddig und Stuhlrohr
- 1401.20.00Peddig und Stuhlrohr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1401.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen dünnen Stab mit einer Länge von ca. 18,7 cm und einer Dicke von ca. 3 mm aus Rattan. Die überzählig im Set vorhandene Ware ist zusammen mit Fotorequisiten, neun überzähligen Klebepunkten, vier Zahlenballons aus Kunststofffolie, einer Vielzahl Luftballons aus Kautschuk (Aufdruck: Happy New Year 2022), Luftschlangen aus Papier und Streudekoration aus Kunststofffolie (Zahl 2022) gemeinsam als "Silvester-Dekoset 2022" in einer Kunststofftüte mit Pappeinleger verpackt (siehe die Positionen 1 bis 2 und 4 bis 8 dieser vZTA). Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, Peddig und Stuhlrohr".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um auf ca. 20 cm Länge geschnittene und augenscheinlich polierte, ca. 2 - 3 mm starke Rattanstäbe (Peddig). Die Stäbchen dienen als Ersatz-Haltestäbe für ein Fotorequisiten-Set. Die Ware ist gemeinsam als sogenannte "XXL Oktoberfestdeko" mit einem Banner, Konfetti, Luftballons, einer Wimpelkette sowie Deko-Fächern (s. DEBTI-23143/21-1 bis DEBTI-23143/21-6 und DEBTI-23143/21-8 bis DEBTI-23143/21-9) in einem Polybeutel verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zum Herstellen von Korbmacherwaren verwendeten Art; Peddig und Stuhlrohr".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1401 20 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 1401 des HS, zweiter Absatz Ziffer 2.
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1401.20.00?
Die Zolltarifnummer 1401.20.00 umfasst Peddig und Stuhlrohr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1401.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 1401.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1401.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1401.20.00?
1401.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1401.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
1401.20.00 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) > 140120 Peddig und Stuhlrohr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1401.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1401.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50752/21-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1401.20.00?
KN-Code 1401.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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