Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1404.90.00: Pflanzliche Erzeugnisse, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1404.90.00 steht für Pflanzliche Erzeugnisse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1404.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 14. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1404.90.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 1404Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1404.90andere
  4. 1404.90.00Pflanzliche Erzeugnisse, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1404.90.00

HS-Code1404.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1404.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Weißrußland50 %Third country duty
Russische Föderation50 %Third country duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2025-001511Erteilt von PLGültig bis 2028-12-11

Torf kokosowy „cocopeat” w postaci sprasowanych brykietów stosowany do produkcji ogrodniczych podłoży torfowo-kokosowych. Jest to produkt uboczny powstający podczas przetwarzania okrywy orzecha kokosowego; otrzymywany po oddzieleniu długich włókien kokosowych oraz odpadów z łupin; zawiera krótkie włókna kokosowe i pył kokosowy. Następnie produkt jest płukany wodą, suszony na słońcu lub w piecach i prasowany w kostki. Towar w postaci kostek o masie 0,5, 0,65 lub 5 kg, ułożonych na paletach, spiętych taśmami i owiniętych folią strech.

DEBTI54477/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-21

Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich um leere Fruchtstände der Ölpalme. Dabei handelt es sich um die faserigen Rückstände der Palmölfruchtstände nach der Entkernung. Die leeren Fruchtstände werden nicht zusammen mit den Palmnüssen/Palmkernen einer Entölung unterzogen und sind nach Internetrecherchen für sich auch nicht zur Fütterung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind; andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter".

DEBTI10973/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Abbildungen handelt es sich um unregelmäßig geformte Hackschnitzel der äußeren Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, an denen natürliche, kurze Faserabschnitte anhaften (keine textilen Fasern im Sinne der Position 5305). Die Ware dient als Einstreu für Terrarien oder Tierkäfige und ist als sog. Presspack in einem Kunststoffbeutel mit einem Inhalt von 25 l (1,75 kg) bzw. 100 l (7,5 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters".

DEBTI60283/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Nach den Antragsangaben handelt es sich um gebrochene Pflaumenkernschalen. Eine Einreihung der zerkleinerten Pflaumenkernschalen in die Positionen 1209 und 1212 kommt nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter".

DEBTI6505/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-07

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ausgestanzte Blätter von Sonnenblumen mit einem Durchmesser von etwa 5 mm. Blätter von Sonnenblumen werden hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendet. Die Blattproben sind in Einweg-Plastik Tubes abgefüllt. 96 Tubes sind gemeinsam in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, hier Blätter von Sonnenblumen".

FRBTIFR-BTI-2024-05187Erteilt von FRGültig bis 2027-10-08

Autres produits végétaux non dénommés ni compris ailleurs, composés de noyaux d’olives, de rafles de mais et de coquilles de noix concassées, présentés sous forme de granulat de remplissage de performance pour gazon synthétique à usage sportif, conditionné pour la vente au détail en sac de 25 kg.

ITBTIIT922104-2023-BTI0667Erteilt von ITGültig bis 2027-09-11

Granuli vegetali contenuti in un sacco di carta da 2,5 kg. Trattasi di lettiera composta da fibre vegetali derivanti dalla pulitura e lavorazione dei cereali. La lettiera è completamente biodegradabile e non contiene sostanze minerali o chimiche.

NLBTI2024-0642Erteilt von NLGültig bis 2027-08-26

Kattenbakvulling van plantaardige oorsprong met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor gebruik in een kattenbak; - walnoot-binnenschel-membraan en guargom; - bruine fijngemaakte plantdelen. Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein in een verpakking van kunststof met een inhoud van 6 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1404

Zu Unterposition 1404 90 00: Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, zweiter Absatz Buchstaben B bis F beispielhaft aufgeführt. Die Fruchtstände der Kardendisteln, die in den Erläuterungen zu Position 1404 des HS, zweiter Absatz Buchstabe F Ziffer 7 aufgeführt sind, gehören zu der Art Dipsacus sativus. Hierher gehört auch Endosperm von Guarsamen (sog. Guarsplits) in Form von kleinen, unregelmäßigen, hellgelben Schuppen.

Pos. 1404

Zu Unterposition 1404 90: 1. Kokostorf, ein Nebenprodukt, das aus Kokosnussschalen hergestellt wird und keine Pflanzennährstoffe enthält. Das Produkt ist ein leichter Block aus gepresstem Kokostorf, der als Kultursubstrat für die Anwendung im Gartenbau verwendet wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 327/2013 der Kommission vom 8. April 2013 (ABl. EU Nr. L 102/8) (RV L 327/13) Eine Ware in Stangenform (18 mm × 200 mm), für den Einzelverkauf in einem Behälter mit 10 Stangen aufgemacht. Jede Stange wiegt 28 g und besteht aus den folgenden Bestandteilen (in GHT): — getrocknete Beifußblätter (Artemisia vulgaris) 95 — andere getrocknete Kräuter (beispielsweise Salbei) 5 Die Ware wird zur Behandlung von Patienten verwendet: Die Stangen werden angezündet und an bestimmten Akupunkturpunkten nahe an die Haut des Patienten gehalten. Sie werden verbrannt, um eine tiefe Hitzewirkung zu erzeugen. …

Kapitel 14

1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI) (RV E1401000). 2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404) (RV E1402000). 3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603) (RV E1403000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1404.90.00?

Die Zolltarifnummer 1404.90.00 umfasst Pflanzliche Erzeugnisse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1404.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1404.90.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1404.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 140490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1404.90.00?

1404.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1404.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1404.90.00 steht in dieser Hierarchie: 14 FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 140490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1404.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1404.90.00 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2025-001511. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1404.90.00?

KN-Code 1404.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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