Zolltarifnummer 1501.90: Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, anderes
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1501.90 steht für Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 11,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1501.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1501.90
- Drittlandszoll
- 11,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1501Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503
- 1501.90Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, anderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1501.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11,5 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Geflügelfett. Verwendung: Heimtierfutter. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Trübe, gelbliche bis beige-braune, ölige Flüssigkeit (Öl); Geruch: intensiv nach Geflügelfett. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ausgeschmolzenes Geflügelfett, nicht genießbar, vor. Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503: anderes als Schweineschmalz oder anderes Schweinefett.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Fette dieser Position können auf beliebige Weise, z.B. durch Ausschmelzen, Auspressen oder Lösemittelextraktion gewonnen sein. Die gebräuchlichsten Gewinnungsarten sind Nassausschmelzen (mittels Dampf oder niedrigen Temperaturen) und Trockenschmelzen. Beim Trockenschmelzen wird ein Teil des Fettes durch hohe Temperaturen abgetrennt; ein anderer Teil des Fettes wird ausgepresst und dem durch Schmelzen abgetrennten Fett zugefügt. In manchen Fällen wird das in den Rückständen verbliebene Fett durch Lösemittelextraktion ausgezogen. Vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen gehören zu dieser Position: - Schweineschmalz, ein genießbares, weiches cremiges, weißes, festes oder halbfestes Fett, das aus dem Fettgewebe von Schweinen gewonnen wird. …
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1501.90?
Die Zolltarifnummer 1501.90 umfasst Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1501.90?
Der Drittlandszollsatz für 1501.90 beträgt 11,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1501.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 150190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1501.90?
1501.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1501.90 im Zolltarif eingeordnet?
1501.90 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1501 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1501.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1501.90 erfasst, zum Beispiel DE3540/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1501.90?
HS-Unterposition 1501.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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