Zolltarifnummer 1502.90.10: Fett von Rindern, zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1502.90.10 steht für Fett von Rindern, zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
1502.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1502.90.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1502Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503
- 1502.90anderes
- 1502.90.10Fett von Rindern, zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1502.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehört neben ausgeschmolzenem Talg auch roher Talg, d. h. Talg in seinem Zellgewebe. Hierher gehören daher: 1. roher Talg (wie er auf Schlachthöfen, in Fleischereien oder in Verarbeitungsbetrieben für Innereien anfällt); 2. ausgeschmolzener Talg, z. B.: a) Premier Jus, die beste Qualität des genießbaren Talgs; b) Griebentalg; c) so genannter Säuretalg, der durch Kochen rohen Talgs niedrigster Qualität in wässriger Schwefelsäure gewonnen wird, wobei die Schwefelsäure die eiweißhaltigen Stoffe der Gewebe hydrolysiert und auf diese Weise das Fett freisetzt. 3. Fett aus Knochen und Abfallfett von Rindern, Schafen oder Ziegen. Nicht hierher gehören z. B. Öle aus Knochen oder Knochenmark und Klauenöl (Position 1506 0000).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört das Fett, das die inneren Organe und Muskeln der Rinder, Schafe und Ziegen umgibt. Am wichtigsten ist Rindertalg. Dieses Fett kann roh sein (frisch, gekühlt oder gefroren), gesalzen, in Salzlake, getrocknet, geräuchert oder ausgeschmolzen (Talg). Die Ausschmelzvorgänge sind dieselben wie bei der Gewinnung des Fetts der Position 1501. Zu dieser Position gehört auch Fett, das durch Auspressen oder Lösemittelextraktion gewonnen wurde. „Premier jus“ ist die beste Qualität von genießbarem Talg. Es ist ein festes, weißes oder gelbliches Erzeugnis, das als frische Ware fast geruchlos ist, nach Alterung an der Luft jedoch einen charakteristischen ranzigen Geruch abgibt. Talg besteht fast ausschließlich aus Glyceriden der Palmitin-, Stearin- und Ölsäure. …
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1502.90.10?
Die Zolltarifnummer 1502.90.10 umfasst Fett von Rindern, zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1502.90.10?
Für 1502.90.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 1502.90.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 150290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1502.90.10?
1502.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1502.90.10 im Zolltarif eingeordnet?
1502.90.10 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1502 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 > 150290 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1502.90.10?
Zu 1502.90.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1502.90.10?
KN-Code 1502.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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