Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0: Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht…
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0 steht für Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1506.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1506.00.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1506Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- 1506.00.00.00.0Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % Krokodil-Öl, genießbar vom Leistenkrokodil (Crocodylus porosus), Herkunft Malaysia, Cites zertifizierte Krokodilfarm. Aufmachung: 5 l - Kanister Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ein anderes tierisches Fett oder Öl, als solches der Pos 0209 sowie 1501 bis 1505 der KN vor. Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Nicht hierher gehören ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen (z. B. Kadaverfette) sowie Mischungen und Zubereitungen von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen (z. B. verbrauchtes Frittürenfett) (Pos. 1518).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Fette und Öle tierischen Ursprungs sowie deren Fraktionen, ausgenommen solche, die zu Pos. 0209 oder zu den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels gehören. Diese Position erfasst deshalb alle tierischen Fette, die nicht vom Schwein, von Geflügel, Rindern, Schafen, Ziegen, Fischen oder Meeressäugetieren stammen sowie alle tierischen Öle, ausgenommen Schmalzöl, Oleomargarin, Talgöl, Öle von Fischen oder Meeressäugetieren und Öle aus Wollfett. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Fette von Pferden, Nilpferden, Bären, Kaninchen, Landkrebsen, Schildkröten usw. (einschließlich Fette aus Knochen, Knochenmark oder Abfällen dieser Tiere). 2) Klauenöl und ähnliche Öle, durch Kaltpressen des Fettes gewonnen durch Kochen aus Hufen sowie Fuß- und Schienbeinknochen von Rindern, Pferden oder Schafen. …
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0 umfasst Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1506.00.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1506.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1506.00.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 150600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0?
1506.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1506.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1506.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1506 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1506.00.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1506.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43367/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1506.00.00.00.0?
Warennummer 1506.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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