Zolltarifnummer 1511.10.10: Palmöl und seine Fraktionen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum…
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1511.10.10 steht für Palmöl und seine Fraktionen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
1511.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1511.10.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1511Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- 1511.10rohes Öl
- 1511.10.10Palmöl und seine Fraktionen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1511.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Orangefarbene, dickflüssige, ölige Flüssigkeit; Geruch: typisch nach Palmöl; nach Art von rohem Palmöl. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt rohes Palmöl vor. Die Ware ist nicht unmittelbar - ohne weitere Be- und Verarbeitung - für die menschliche Ernährung geeignet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1511 1010 und 1511 1090: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 a) und b) zu Kapitel 15. Rohes Palmöl zersetzt sich schneller als die anderen Öle und hat daher einen hohen Gehalt an freien Fettsäuren.
Zu Unterposition 1511 10 Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1507 10.
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1511.10.10?
Die Zolltarifnummer 1511.10.10 umfasst Palmöl und seine Fraktionen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1511.10.10?
Für 1511.10.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 1511.10.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1511.10.10?
1511.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1511.10.10 im Zolltarif eingeordnet?
1511.10.10 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert > 151110 rohes Öl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1511.10.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1511.10.10 erfasst, zum Beispiel DEHH/8/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1511.10.10 von der EUDR betroffen?
Ja. 1511.10.10 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff oil palm). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1511.10.10?
KN-Code 1511.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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