Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9: Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9 steht für Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, anderes. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1512.11.10.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1512.11.10.00.9
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  2. 1512Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
  3. 1512.11Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, rohe Öle
  4. 1512.11.10zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
  5. 1512.11.10.00.9Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9

HS-Code1512.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1512.11.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1512.11.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1512.11.10.00.911 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEHH/1384/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-06-29

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Sonnenblumenöl, rohes Öl. Verwendung: Zu technischen oder industriellen Zwecken unter zollamtlicher Überwachung. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Orange-gelbe, trübe, ölige Flüssigkeit (Öl) mit schmutzig-gelbem Bodensatz; Geruch: nussig, leicht brenzlig, nach Sonnenblumenöl; Geschmack: nussig-ölig, leicht bitter. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt rohes Sonnenblumenöl vor. Die Ware ist nicht unmittelbar - ohne weitere Be- und Verarbeitung - für die menschliche Ernährung geeignet. Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen: rohe Öle: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: anderes als genießbar, unter zollamtlicher Überwachung.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1512

Zu Unterpositionen 1512 11 und 1512 21 Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1507 10.

Kapitel 15

1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9?

Die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9 umfasst Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1512.11.10.00.9?

Für 1512.11.10.00.9 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1512.11.10.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151211. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9?

1512.11.10.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1512.11.10.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

1512.11.10.00.9 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert > 151211 Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, rohe Öle > 15121110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1512.11.10.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1512.11.10.00.9 erfasst, zum Beispiel DEHH/1384/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1512.11.10.00.9?

Warennummer 1512.11.10.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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