Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1516.20: Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, pflanzliche Fette und…

Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026

Die Zolltarifnummer 1516.20 steht für Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

1516.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1516.20
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  2. 1516Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet
  3. 1516.20Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1516.20

HS-Code1516.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DK09-180797Erteilt von DKGültig bis 2016-12-06

Der er tale om en vare, der fremstår som en klar, tyktflydende (ved stuetemperatur) væske. Efter det oplyste er der tale om et Middel Chain Triglyceride, som hovedsagligt består af triglycerider (97%), resten er di- og monoglyderid. Varen laves ved at reagere (forestre) glycerol og oprensede C6- og C8- fedtstof (fra palmekerneolie), så der dannes et triglycerid baseret på disse C6-/C8-fedtsyre. Det vil sige, at det er et "kunstigt" fremstillet triglycerid (fedtstof). Varen har efter det oplyste et dråbepunkt under 40 °C og er et flydende produkt, der sælges i dunke og tromler. Varen kan anvendes i fødevareindustrien i forskellige funktioner.

DE10576/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-08-23

Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Mittelkettiges Triglycerid, MCT Oil, Capryl/Caprinsäuretriglycerid, Rohstoffbasis Palmkernöl. Verwendung: Lebensmittelbereich, Kosmetische Anwendungen, Pharmazeutische Formulierungen, Technische Anwendungen. Handelsübliche Maßeinheit: Großgebinde. Nach den Angaben des Antragstellers liegt wiederverestertes, pflanzliches Öl (MCT-Öl), auf Basis von Palmkernöl, vor. Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet: pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1516

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle, die durch Verfahren der nachstehend genannten Art eine spezifische chemische Umwandlung erfahren haben, jedoch nicht weiterverarbeitet wurden. Zu dieser Position gehören auch in gleicher Weise behandelte Fraktionen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen. A) Hydrierte Fette und Öle. Beim Hydrieren werden die Erzeugnisse unter geeigneten Temperatur- und Druckbedingungen in Gegenwart eines Katalysators (in der Regel fein verteiltes Nickel) mit reinem Wasserstoff in Berührung gebracht. Dabei wird der Schmelzpunkt der Fette erhöht und die Konsistenz der Öle durch Umwandlung ungesättigter Glyceride (z. B. der Ölsäure oder Linolsäure) in gesättigte Glyceride mit höherem Schmelzpunkt (z. B. der Palmitin- oder Stearinsäure) verfestigt. …

Pos. 1516

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 (ABl. EG Nr. L 31/1) (RV L 15/181): Eine Ware in Form eines feinen, gelblich-weißen Pulvers, verpackt in 25-kg-Säcken, hergestellt aus hydriertem Pflanzenöl mit zugefügten Mono- und Diglyceriden eines anderen Pflanzenöls. Die zugefügten Mono- und Diglyceride eines anderen Pflanzenöls haben einen Anteil von 10 GHT. Die Ware ist zur Verwendung als Emulgator in der Lebensmittelindustrie aufgemacht. Der Tropfpunkt liegt bei 58 °C, und die Viskosität bei 68 °C beträgt weniger als 1 Pa.s. …

Pos. 1516

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 15. Juni 2023 in der Rechtssache C-292/22: Tenor 1 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der Kommission vom 11. Oktober 2018 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 der Kommission vom 9. Oktober 2019 ist wie folgt auszulegen: Zur Position 1517 gehört eine Lebensmittelzubereitung aus Palmöl, die nicht unter die Position 1516 dieser Nomenklatur fällt und eine andere Bearbeitung als die Raffination erfahren hat, wobei es insoweit unerheblich ist, ob diese Zubereitung aufgrund dieser Bearbeitung chemisch modifiziert wurde. 2 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung Nr. …

Kapitel 15

1. Zu Kapitel 15 gehören nicht: a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209 (RV E1501A00); b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804) (RV E1501B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21) (RV E1501C00); d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1501D00); e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI (RV E1501E00); f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002) (RV E1501F00). 2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510) (RV E1502000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1516.20?

Die Zolltarifnummer 1516.20 umfasst Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1516.20?

Für 1516.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 1516.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1516.20?

1516.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1516.20 im Zolltarif eingeordnet?

1516.20 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1516.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1516.20 erfasst, zum Beispiel DK09-180797. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1516.20?

HS-Unterposition 1516.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.