Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0: Margarine, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026

Die Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0 steht für Margarine, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 28.400 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1517.10.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1517.10.10.00.0
Drittlandszoll
8.300 % + 28.400 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
  2. 1517Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
  3. 1517.10Margarine, ausgenommen flüssige Margarine
  4. 1517.10.10mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
  5. 1517.10.10.00.0Margarine, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0

HS-Code1517.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1517.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1517.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1517.10.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + 28.400 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1517

Zu Unterpositionen 1517 10 10 und 1517 10 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 1517 des Harmonisierten Systems, fünfter Absatz, Buchstabe A. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wassergehalt die Einreihung in diese Unterpositionen nicht beeinflusst.

Pos. 1517

Zu Unterpositionen 1517 10 und 1517 90: Für die Einreihung in die Unterpositionen 1517 10 und 1517 90 werden die physikalischen Eigenschaften der Margarine durch visuelle Beurtei­lung bei einer Temperatur von 10 °C festgestellt.

Pos. 1517

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 (ABl. EG Nr. L 31/1) (RV L 15/181): Eine Ware in Form eines feinen, gelblich-weißen Pulvers, verpackt in 25-kg-Säcken, hergestellt aus hydriertem Pflanzenöl mit zugefügten Mono- und Diglyceriden eines anderen Pflanzenöls. Die zugefügten Mono- und Diglyceride eines anderen Pflanzenöls haben einen Anteil von 10 GHT. Die Ware ist zur Verwendung als Emulgator in der Lebensmittelindustrie aufgemacht. Der Tropfpunkt liegt bei 58 °C, und die Viskosität bei 68 °C beträgt weniger als 1 Pa.s. …

Pos. 1517

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. April 2016 zu der Rechtssache C-233/15 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass bei der Entscheidung darüber, ob eine Pflanzenölmischung wie die im Ausgangsverfahren fragliche als genießbare Pflanzenölmischung in die Unterposition 1517 90 91 dieser Nomenklatur oder als ungenießbare Pflanzenölmischung in deren Unterposition 1518 00 31 einzureihen ist, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, soweit sie sich auf die dieser Ware innewohnenden objektiven Merkmale und Eigenschaft …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0 umfasst Margarine, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1517.10.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1517.10.10.00.0 beträgt 8.300 % + 28.400 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1517.10.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?

1517.10.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1517.10.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1517.10.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 > 151710 Margarine, ausgenommen flüssige Margarine > 15171010 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1517.10.10.00.0?

Zu 1517.10.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1517.10.10.00.0?

Warennummer 1517.10.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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