Zolltarifnummer 1517.90.93: Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen…
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 1517.90.93 steht für Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1517.90.93 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 15. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1517.90.93
- Drittlandszoll
- 2,9 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 15TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- 1517Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
- 1517.90andere
- 1517.90.93Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1517.90.93
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Kochspray auf Basis von Rapsöl (Bag-on-Valve System), Geschmack: neutral Zutaten: raffiniertes Rapsöl 97 , 5 %, Emulgator (Lecithine (Raps)); Treibmittel: komprimierte Luft (durch Bag-on-Valve System kein Kontakt mit dem Lebensmittel) Verwendung: Zum Backen, Braten oder Grillen: eine dünne Schicht auf Pfanne, Backform oder Grill sprühen. Kann auch direkt auf Gemüse gesprüht werden. Aufmachung: 200-ml-Spraydose Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516; andere; andere; genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
Préparation culinaire à base d'huile de tournesol oléique et d'acide gras, présentée sous forme liquide, utilisée comme agent de lubrifiant pour contact direct avec les aliments et comme agent de démoulage pour éviter les aliments collés sur les surfaces métaux durant les fabrications, conditionnée pour la vente en conteneur IBC.
Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus pflanzlichem Öl (Raps) einem Emulgator und pflanzlichem Wachs. Das Produkt ist genießbar und laut Angaben komplett frei von Allergenen und soll als Trennmittel beim Backen verwendet werden. Aufmachung: 15 L Kanister Befund: Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516; andere; andere; genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Pflanzliche Öle (Raps und Kokos), Ethanol, Trennmittel Sonnenblumenlecithine, Treibmittel Kohlendioxid. Verwendung: Backtrennspray. Verpackungseinheit: siehe Warenprobe. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Buntbedruckte Sprühdose aus Metall mit einem gelben Kunststoff-Sprühaufsatz und einem farblosen Kunststoffdeckel. Kennzeichnung (Auszug): "GÜNTHART Back-Trennspray, kein Verkleben, kein Anhaften, PALMÖL FREI, rein pflanzlich, geschmacksneutral, 200 ml, Universelles Trennmittel, trennt Ihre Lebensmittel aus allen Formen". Warenbeschaffenheit: Nach Absprühen: klare hellgelbe ölige Flüssigkeit. Geruch und Geschmack: nach Pflanzenöl. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine genießbare, zubereitete Mischung pflanzlicher Öle zur Verwendung als Form- oder Trennöl vor. Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516: andere: andere: genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art.
PREPARATION ALIMENTAIRE D'HUILE VEGETALE UTILISE POUR LE DEMOULAGE. FRACTION D'HUILE VEGETALE MELANGEE AVEC DE LA CIRE DE CARNAUBA ET DE LA CIRE D'ABEILLE BLANCHE. PREPARATION POUR LE DEMOULAGE A BASE DE LUBRIFIANTS CONDITIONNEE EN BONBONNE PLASTIQUE DE 28KG ET EN CONTENER DE 950KG. CE PRODUIT EST RECOMMANDE POUR EMPECHE LE COLLAGE DES CONFISERIES : GOMMES, GELIFIES ET REGLISSE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1517 10 und 1517 90: Für die Einreihung in die Unterpositionen 1517 10 und 1517 90 werden die physikalischen Eigenschaften der Margarine durch visuelle Beurteilung bei einer Temperatur von 10 °C festgestellt.
Zu Unterposition 1517 90: 1. Nachtkerzenöl mit zugesetztem Vitamin E und Milchfett in Gelatine/Glycerin-Kapseln, für den Einzelverkauf in Blisterpackungen aufgemacht, zur Ergänzung der Diät mit den essentiellen Fettsäuren, die in dem Öl enthalten sind (insbesondere Gammalinolensäure). 2. Genießbare Mischung von Fetten, bestehend aus 80-90 GHT ausgelassenem Schweinefett (Schweineschmalz) und 10-20 GHT Rindertalg 3. Zubereitung bestehend aus erucasäurearmem Rapsöl („Canola“) mit Zusatz von getrocknetem Chili (zwei Schoten) und Körnern von schwarzem Pfeffer (ungefähr 10% des Volumens), aufgemacht in einer Glasflasche von ungefähr 250 ml Inhalt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 (ABl. EG Nr. L 31/1) (RV L 15/181): Eine Ware in Form eines feinen, gelblich-weißen Pulvers, verpackt in 25-kg-Säcken, hergestellt aus hydriertem Pflanzenöl mit zugefügten Mono- und Diglyceriden eines anderen Pflanzenöls. Die zugefügten Mono- und Diglyceride eines anderen Pflanzenöls haben einen Anteil von 10 GHT. Die Ware ist zur Verwendung als Emulgator in der Lebensmittelindustrie aufgemacht. Der Tropfpunkt liegt bei 58 °C, und die Viskosität bei 68 °C beträgt weniger als 1 Pa.s. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. April 2016 zu der Rechtssache C-233/15 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 ergebenden Fassung ist dahin auszulegen, dass bei der Entscheidung darüber, ob eine Pflanzenölmischung wie die im Ausgangsverfahren fragliche als genießbare Pflanzenölmischung in die Unterposition 1517 90 91 dieser Nomenklatur oder als ungenießbare Pflanzenölmischung in deren Unterposition 1518 00 31 einzureihen ist, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, soweit sie sich auf die dieser Ware innewohnenden objektiven Merkmale und Eigenschaft …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1517.90.93?
Die Zolltarifnummer 1517.90.93 umfasst Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1517.90.93?
Der Drittlandszollsatz für 1517.90.93 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1517.90.93?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 151790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1517.90.93?
1517.90.93 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1517.90.93 im Zolltarif eingeordnet?
1517.90.93 steht in dieser Hierarchie: 15 TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS > 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 > 151790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1517.90.93?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1517.90.93 erfasst, zum Beispiel DEBTI50446/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1517.90.93?
KN-Code 1517.90.93 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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