Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0: Fleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0 steht für Fleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,024.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1602.31.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1602.31.11.00.0
- Drittlandszoll
- 1,024.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
- 1602.31von Geflügel der Position 0105, von Truthühnern
- 1602.31.11ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend
- 1602.31.11.00.0Fleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,024.000 EUR TNE | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Norwegen | 0 % | Preferential tariff quota |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Brasilien | 8,5 % | Non preferential tariff quota |
| Alle Drittländer | 8,5 % | Non preferential tariff quota |
| Ukraine | 0 % | Preferential tariff quota |
| Peru | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Putenbrust, halbbar gemacht, nicht gegart mit einem Fleischgehalt von min. 57%, gepfeffert, gefroren. Marke: Mabella, SIF 437 Warenursprung: Brasilien Ergebnis der Untersuchung einer Warenprobe: Verpackung: Hellblauer, verschweißter Kunststoffbeutel. Kennzeichnung: BRASIL BR 437 [60015 0437287A09] Anzahl: 1 Packung mit diversen Stücken Nettogewicht: 9928 g Beschaffenheit: Rohes, gefrorenes Putenbrustfleisch ohne Haut und ohne Knochen; allseitig mit gemahlenem Pfeffer bestreut.
Angaben des Antragstellers: Fleisch von Geflügel, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Döner-Kebab, Muster 1. Zur Begutachtung lag ein Warenmuster vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Kennzeichnung: Karton: Muster 1 (handschriftlich). Beilage: PERDIGAO; FROZEN TUMBLED MARINATED TURKEY THIGH + CHICKEN WHOLE LEG (BONELESS SKIN-ON); NET WEIGHT: 20 kg; BRASIL BR 2014. Anzahl: 1 Karton 1 Stück Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rohes gewürztes (mariniertes) Putenfleisch und Hühnerfleisch (beides mit Haut), ohne Knochen, in Scheiben, geschichtet nach Art eines Drehspießes zur Zubereitung auf einem Gyros-Grillgerät. Tiefgefroren, auf einer mit Aluminiumfolie umwickelten Pappröhre, mit Kunststofffolie umwickelt. Geruch: sehr würzig Präparative Trennung: Gewichtsverhältnis der Puten- zu den Hähnchenbestandteilen ca. 2:1. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Zubereitung aus gewürztem rohem Fleisch (überwiegend Putenfleisch) mit einem Geflügelfleischanteil von mehr als 57 GHT vor.
Angaben des Antragstellers: Fleisch von Geflügel, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Döner-Kebab, Muster 2. Zur Begutachtung lag ein Warenmuster vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Kennzeichnung: Karton: Muster 2 (handschriftlich). Beilage: PERDIGAO; FROZEN TUMBLED MARINATED TURKEY THIGH + CHICKEN WHOLE LEG (BONELESS SKIN-ON); NET WEIGHT: 20 kg; BRASIL BR 2014. Anzahl: 1 Karton 1 Stück Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: rohes gewürztes (mariniertes) Putenfleisch und Hühnerfleisch (beides mit Haut), ohne Knochen, in Scheiben, geschichtet nach Art eines Drehspießes zur Zubereitung auf einem Gyros-Grillgerät. Tiefgefroren, auf einer mit Aluminiumfolie umwickelten Pappröhre, mit Kunststofffolie umwickelt. Geruch: sehr würzig Präparative Trennung: Gewichtsverhältnis der Puten- zu den Hähnchenbestandteilen ca. 3:1. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Zubereitung aus gewürztem rohem Fleisch (überwiegend Putenfleisch) mit einem Geflügelfleischanteil von mehr als 57 GHT vor.
Angaben des Antragstellers: Fleisch von Geflügel, gefroren, Putenbrust, nicht gegart, ohne Haut, ohne Knochen, gleichmäßig und in allen Lagen gewürzt mit weißem Pfeffer mit Maltodextrin. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Vakuumpackung Kennzeichnung: pere dodu; Filet de dinde poivre congele bloc; Poids net: 5.5 kg. Eigengewicht (g): 6004 Äußere Beschaffenheit: Rohe, gefrorene Putenbrusthälften, ohne Haut und ohne Knochen, allseitig mit feingemahlenem Pfeffer bestreut. Nach der äußeren Beschaffenheit liegt gewürztes, rohes Fleisch von Truthühnern vor.
Angaben des Antragstellers: Fleisch von Geflügel, gefroren, Putenbrust, nicht gegart, ohne Haut, ohne Knochen, gleichmäßig und in allen Lagen gewürzt mit weißem dampfbehandeltem Pfeffer. Handelsübliche Maßeinheit: Im Block gefroren und im Polybeutel verschweißt. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: Kunststoffbeutel Kennzeichnung: ohne Eigengewichte (g): 8076 Äußere Beschaffenheit: Rohe, gefrorene Putenbrusthälften, ohne Haut und ohne Knochen, allseitig mit feingemahlenem Pfeffer gewürzt. Nach der äußeren Beschaffenheit liegt gewürztes Fleisch von Truthühnern vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1602 31 11 bis 1602 39 85: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. (entfallen) Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch gefroren; 4. Fertiggerichte auf der Grundlage von Geflügelfleisch, die neben Geflügelfleisch als Beilage Gemüse, Reis, Teigwaren usw. zum eigentlichen Fleischgericht enthalten. Dazu zählen z. B. die als „Huhn mit Reis oder „Huhn mit Pilzen“ bezeichneten Zubereitungen sowie gefrorene Gerichte aus Geflügelfleisch auf einem Tablett, das – getrennt voneinander – das eigentliche Fleischgericht und die verschiedenen Beilagen enthält. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2004/2002 der Kommission vom 8. November 2002 (ABl. EG Nr. L 308/22) (RV L 2004/2002): Artikel I Die Gewichtshundertteile des Fleisches und des Fetts in Erzeugnissen der Erzeugniscodes 1602 4110 9110, 1602 4110 9130, 1602 4210 9110, 1602 4210 9130 und 1602 4919 9130 der Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 sind nach den im Anhang beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Anhang Verfahren (entfallen) Der Fleisch- und Fettgehalt wird durch das nachstehende Verfahren bestimmt: 1. Analysenmethoden 1.1 Für die Analyse sind homogene und repräsentative Proben der Fleischware vorzubereiten. 1.2 Folgende Analysenverfahren sind zu verwenden: 1.2.1 Stickstoff: Bestimmung des Stickstoffgehalts durch die Kjeldahl-Methode. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0?
Die Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0 umfasst Fleisch, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1602.31.11.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1602.31.11.00.0 beträgt 1,024.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1602.31.11.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160231. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0?
1602.31.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1602.31.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1602.31.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht > 160231 von Geflügel der Position 0105, von Truthühnern > 16023111 ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1602.31.11.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1602.31.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DE23545/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1602.31.11.00.0?
Warennummer 1602.31.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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