Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1602.31.80.90: Fleisch, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1602.31.80.90 steht für Fleisch, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,024.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1602.31.80.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1602.31.80.90
Drittlandszoll
1,024.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 1602.31von Geflügel der Position 0105, von Truthühnern
  4. 1602.31.80andere
  5. 1602.31.80.90Fleisch, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1602.31.80.90

HS-Code1602.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1602.31.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1602.31.80.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,024.000 EUR TNEMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Norwegen0 %Preferential tariff quota
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Brasilien8,5 %Non preferential tariff quota
Alle Drittländer8,5 %Non preferential tariff quota
Ukraine0 %Preferential tariff quota
Peru0 %Preferential tariff quota
Türkei0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2020-06047Erteilt von FRGültig bis 2023-10-25

Préparation alimentaire, de type blanquette de dinde et légumes, contenant entre 20 et 25% de viande de dinde, et conditionnée pour la vente au détail en boite de 800g.

FR-RTC-2014-005970Erteilt von FRGültig bis 2020-10-02

Préparation alimentaire à base de viande de dinde (moins de 25%) et de porc, conditionnée pour la vente au détail en boîte de conserve de 400g. La viande représente plus de 20 % en poids du produit ; la viande de dinde est en quantité plus importante que celle de porc.

FR-PRO-2012-001277Erteilt von FRGültig bis 2018-03-26

PRÉPARATION ALIMENTAIRE A BASE DE RIZ, DE LÉGUMES, DE VIANDE ET DE MOULES. LA PRÉPARATION, CONDITIONNÉE EN BARQUETTE PLASTIQUE DE 300 GRAMMES, CONTIENT PLUS DE 20% DE VIANDE. ELLE EST DESTINÉE A ÊTRE CONSOMMÉE APRÈS RÉCHAUFFAGE.

FR-PRO-2012-001057Erteilt von FRGültig bis 2018-03-14

PRÉPARATION ALIMENTAIRE A BASE DE VIANDE DE DINDE PRÉCUITE ET DE LÉGUMES, CONDITIONNÉE EN BOITE DE 800 GRAMMES. LA PRÉPARATION CONTIENT PLUS DE 20% DE VIANDE ET EST DESTINÉE A ÊTRE CONSOMMÉE APRÈS RÉCHAUFFAGE.

FR-PRO-2012-001076Erteilt von FRGültig bis 2018-03-14

PRÉPARATION ALIMENTAIRE A BASE DE VIANDE DE DINDE PRÉCUITE ET DE POMMES DE TERRE, CONDITIONNÉE EN BOL PLASTIQUE DE 400 GRAMMES. LA PRÉPARATION CONTIENT PLUS DE 20% DE VIANDE ET EST DESTINÉE A ÊTRE CONSOMMÉE APRÈS RÉCHAUFFAGE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1602

Zu Unterpositionen 1602 31 11 bis 1602 39 85: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. (entfallen) Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch gefroren; 4. Fertiggerichte auf der Grundlage von Geflügelfleisch, die neben Geflügelfleisch als Beilage Gemüse, Reis, Teigwaren usw. zum eigentlichen Fleischgericht enthalten. Dazu zählen z. B. die als „Huhn mit Reis oder „Huhn mit Pilzen“ bezeichneten Zubereitungen sowie gefrorene Gerichte aus Geflügelfleisch auf einem Tablett, das – getrennt voneinander – das eigentliche Fleischgericht und die verschiedenen Beilagen enthält. …

Pos. 1602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2004/2002 der Kommission vom 8. November 2002 (ABl. EG Nr. L 308/22) (RV L 2004/2002): Artikel I Die Gewichtshundertteile des Fleisches und des Fetts in Erzeugnissen der Erzeugniscodes 1602 4110 9110, 1602 4110 9130, 1602 4210 9110, 1602 4210 9130 und 1602 4919 9130 der Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 sind nach den im Anhang beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Anhang Verfahren (entfallen) Der Fleisch- und Fettgehalt wird durch das nachstehende Verfahren bestimmt: 1. Analysenmethoden 1.1 Für die Analyse sind homogene und repräsentative Proben der Fleischware vorzubereiten. 1.2 Folgende Analysenverfahren sind zu verwenden: 1.2.1 Stickstoff: Bestimmung des Stickstoffgehalts durch die Kjeldahl-Methode. …

Pos. 1602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1602.31.80.90?

Die Zolltarifnummer 1602.31.80.90 umfasst Fleisch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1602.31.80.90?

Der Drittlandszollsatz für 1602.31.80.90 beträgt 1,024.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1602.31.80.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160231. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1602.31.80.90?

1602.31.80.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1602.31.80.90 im Zolltarif eingeordnet?

1602.31.80.90 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht > 160231 von Geflügel der Position 0105, von Truthühnern > 16023180 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1602.31.80.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1602.31.80.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2020-06047. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1602.31.80.90?

TARIC-Code 1602.31.80.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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