Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0: Fleisch, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0 steht für Fleisch, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,024.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1602.32.19.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1602.32.19.90.0
- Drittlandszoll
- 1,024.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
- 1602.32von Geflügel der Position 0105, von Hühnern
- 1602.32.19mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, andere
- 1602.32.19.90andere
- 1602.32.19.90.0Fleisch, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,024.000 EUR TNE | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Norwegen | 0 % | Preferential tariff quota |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Preferential tariff quota |
| Peru | 0 % | Preferential tariff quota |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Chicken Katsu, Hühnerbrustfleisch, paniert, vorgebacken, tiefgekühlt. Angaben des Antragstellers: Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Zubereitung: Nach dem Auftauen verzehrfertig. Empfohlener Zubereitungshinweis: Fritteuse: 3-4 min bei 180 °C in gefrorenem Zustand. Verpackung: Karton a 10 x 1 kg, 10 Stücke a 100 g. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Chicken Tatsutaage, Hühnerbrustfleisch, paniert, vorfrittiert, tiefgefroren. Stück à 25 g. Angaben des Antragstellers: Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Verzehrfertig. Empfohlene Zubereitung: Bei 170 °C für 3 - 5 Minuten frittieren. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Yakitori Spieße, Hühnerbeinfleischspieße, gegrillt, mariniert, tiefgefroren. Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Marinierte Hühnerfleischstücke am Holzspieß. Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Zubereitung: Nach dem Auftauen verzehrfertig. Empfohlen wird eine Erhitzung vor dem Verzehr!Backofen: 10 min bei 200 °C in gefrorenem Zustand, Mikrowelle: 5-7 min bei 800W in gefrorenem Zustand. Verpackung: Pappkarton und Folie, 40 Spieße pro Innenkarton. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Hähnchenfleisch, gekocht, auf Spieße gesteckt, mit einer würzigen Soße überzogen. Angaben des Antragstellers: Das Erzeugnis soll aus tiefgefrorenem und vorgegartem Hühnerfleisch (25 g/Spieß) auf Holzspießen bestehen. Sie sind mit einer würzigen Soße überzogen. Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis soll als Tiefkühlgut in bedruckten Kartons (10 x 1 kg) gehandelt und zum Beispiel in der Mikrowelle zubereitet werden. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Hähnchenfilet gekocht auf Spießen mit einer Zitronengras-Kokossauce überzogen, gefroren. Angaben des Antragstellers: Die Spieße sollen aus tiefgefrorenem und vorgegartem Hühnerfleisch (ca. 30 g/Spieß) auf Holzspießen bestehen. Sie sind mit einer würzigen Soße mariniert. Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis soll als Tiefkühlgut in bedruckten Kartons (10 x 1 kg) gehandelt und zum Beispiel in der Mikrowelle zubereitet werden. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Tiefgefrorenes, mariniertes Hühnchenfleisch im Teigmantel, vorfrittiert Angaben des Antragstellers: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Erzeugnisse, bestehend aus gegartem Hühnchenfleisch (mehr als 57 GHT), Marinade und Teig. Das Erzeugnis soll nach dem Auftauen verzehrbereit sein, kann auch durch Frittieren oder im Backofen zubereitet werden. Verpackungseinheit: 600-g-Beutel (PE). Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen veranschaulicht. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Angaben des Antragstellers: Hähnchenspieße, gekochtes Hühnerfleisch auf Spieße gesteckt, ca. 15 g/Spieß, 40 Spieße pro Schachtel. Erdnusssauce in extra Portionsbeutel. 60 % Hähnchenspieße, 40 % Erdnusssauce. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen veranschaulicht. Befund: Nach den Antragsangaben liegt eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Zubereitung aus gegartem Hühnerfleisch und einer Sauce, vor, wobei die Hühnerfleischzubereitung mit einem Anteil an Fleisch von 57 GHT oder mehr den Charakter der Ware bestimmt. Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht: von Geflügel der Position 0105: von Hühnern: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr: andere: andere.
Hähnchenspieße Angaben des Antragstellers: Die Spieße sollen aus tiefgefrorenem und vorgegartem Hühnerfleisch (a ca. 25 g) auf Holzspießen bestehen. Sie sind mit einer würzigen Soße überzogen. Zur genauen Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Das Erzeugnis soll als Tiefkühlgut in bedruckten Kartons a 10 x 1 kg gehandelt und z. B. in der Mikrowelle zubereitet werden. Befund: Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht\ -von Geflügel der Position 0105\ --von Hühnern\ ---mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr\ ----andere\ -----andere
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1602 31 11 bis 1602 39 85: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. (entfallen) Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch gefroren; 4. Fertiggerichte auf der Grundlage von Geflügelfleisch, die neben Geflügelfleisch als Beilage Gemüse, Reis, Teigwaren usw. zum eigentlichen Fleischgericht enthalten. Dazu zählen z. B. die als „Huhn mit Reis oder „Huhn mit Pilzen“ bezeichneten Zubereitungen sowie gefrorene Gerichte aus Geflügelfleisch auf einem Tablett, das – getrennt voneinander – das eigentliche Fleischgericht und die verschiedenen Beilagen enthält. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2004/2002 der Kommission vom 8. November 2002 (ABl. EG Nr. L 308/22) (RV L 2004/2002): Artikel I Die Gewichtshundertteile des Fleisches und des Fetts in Erzeugnissen der Erzeugniscodes 1602 4110 9110, 1602 4110 9130, 1602 4210 9110, 1602 4210 9130 und 1602 4919 9130 der Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 sind nach den im Anhang beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Anhang Verfahren (entfallen) Der Fleisch- und Fettgehalt wird durch das nachstehende Verfahren bestimmt: 1. Analysenmethoden 1.1 Für die Analyse sind homogene und repräsentative Proben der Fleischware vorzubereiten. 1.2 Folgende Analysenverfahren sind zu verwenden: 1.2.1 Stickstoff: Bestimmung des Stickstoffgehalts durch die Kjeldahl-Methode. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0?
Die Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0 umfasst Fleisch, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1602.32.19.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 1602.32.19.90.0 beträgt 1,024.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1602.32.19.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0?
1602.32.19.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1602.32.19.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
1602.32.19.90.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht > 160232 von Geflügel der Position 0105, von Hühnern > 16023219 mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, andere > 1602321990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1602.32.19.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1602.32.19.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI23461/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1602.32.19.90.0?
Warennummer 1602.32.19.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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