Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0: Filets genannt "Loins"

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0 steht für Filets genannt "Loins". Der Drittlandszollsatz beträgt 24 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1604.14.31.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1604.14.31.10.0
Drittlandszoll
24 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
  3. 1604.14Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
  4. 1604.14.31Thunfische und echter Bonito, Gelbflossenthun (Thunnus albacares), in Pflanzenöl
  5. 1604.14.31.10Filets genannt "Loins"
  6. 1604.14.31.10.0Filets genannt "Loins"

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0

HS-Code1604.146 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1604.14.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1604.14.31.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1604.14.31.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll24 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Preferential tariff quota
Türkei0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Peru0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15718/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-28

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung (Konserve). Die Lebensmittelzubereitung besteht aus Fischfiletstücken (nicht fein zerkleinert) von Fischen der Art Thunnus albacares (Gelbflossenthun), die mit Pflanzenöl (lt. Antrag Olivenöl) in einer handelsüblichen Konservendose (in verschiedenen Größen und unterschiedlich etikettiert) aus Metall mit Ring-Pull-Verschlusssystem für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische (Thunfische), zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Gelbflossenthun, in Pflanzenöl, Filets genannt "Loins"".

DEBTI15735/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-22

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung (Konserve). Das Erzeugnis besteht aus gegarten Fischfiletstücken von Thunfischen der Art Thunnus albacares (Gelbflossenthun, Yellowfin), die in Pflanzenöl (lt. Antrag Sonnenblumenöl) mit Kochsalz in einer handelsüblichen Metalldose für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fischanteil beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken (nicht fein zerkleinert), Thunfische, Gelbflossenthun, in Pflanzenöl, Filets genannt "Loins"".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …

Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0?

Die Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0 umfasst Filets genannt "Loins". Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.14.31.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 1604.14.31.10.0 beträgt 24 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1604.14.31.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160414. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0?

1604.14.31.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1604.14.31.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

1604.14.31.10.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160414 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.) > 16041431 Thunfische und echter Bonito, Gelbflossenthun (Thunnus albacares), in Pflanzenöl > 1604143110 Filets genannt "Loins". Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.14.31.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.14.31.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15718/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.14.31.10.0?

Warennummer 1604.14.31.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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