Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0: Filets, der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Filets

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0 steht für Filets, der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Filets. Der Drittlandszollsatz beträgt 25 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1604.15.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1604.15.11.00.0
Drittlandszoll
25 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
  3. 1604.15Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Makrelen
  4. 1604.15.11Filets
  5. 1604.15.11.00.0Filets, der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Filets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0

HS-Code1604.156 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1604.15.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1604.15.11.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1604.15.11.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll25 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Preferential tariff quota
Türkei0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Peru0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12993/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-09

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Produktinformationsblatt handelt es sich bei der als "Shime Saba Makrele,#1542" bezeichneten Ware um marinierte, tiefgefrorene Filets (mit Haut) von Fischen (Makrele). Zwei Filets sind in Folie eingeschweißt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scombrus.

DEBTI10247/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich bei dem als "Shime Saba Topping, #4975" bezeichneten Erzeugnis um marinierte, in Scheiben geschnittene, tiefgefrorene Filets (mit Haut) von Fischen der Art Scomber scombrus (Makrele). 20 Scheiben á 8 g sind auf einem Tray im Beutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scombrus.

DE13848/10-1Erteilt von DEGültig bis 2011-01-31

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um gefrorene, marinierte Filets (mit Haut) von Fischen der Art Scomber scombrus (Makrele). Jeweils zwei Filets sind auf einem Kunststofftray aufgemacht. Zutaten: Makrele (96 %), Salz, Zucker, Essig, Seetangsauce. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scombrus.

DE13670/10-1Erteilt von DEGültig bis 2011-01-31

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Probe handelt es sich um marinierte, tiefgefrorene Fischfilets mit Haut von Fischen der Art Scomber scombrus (Makrele). Die Fischfilets werden zur Herstellung von Sushi verwendet. Jeweils zwei Filets sind auf einem Tray (Inhalt ca. 190 g) aufgemacht. Zutaten: Makrele (96 %), Seetang, Essig, Zucker, Salz, Geschmacksverstärker. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scombrus.

DE13862/10-1Erteilt von DEGültig bis 2011-01-31

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um tiefgefrorene Filetscheiben von Fischen der Art Scomber scombrus (Makrele), die mit Salz, Zucker, Essig, Seealgenpulver und Seetangsauce mariniert sind. Jeweils 20 der zur Verwendung als Auflage (Topping) für Sushi bestimmten Filetscheiben sind auf einem Tray (Inhalt ca. 160 g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scrombus, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert.

DE22433/10-1Erteilt von DEGültig bis 2011-01-31

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Unterlage handelt es sich um marinierte, tiefgefrorene Fischfilets von Fischen der Art Scomber scombrus (Makrele). Die Fischfilets werden zur Herstellung von Sushi verwendet. Jeweils zwei Filets sind auf einem Tray (Inhalt ca. 130 g) aufgemacht. Zutaten: Makrele (96 %), Salz, Zucker, Essig und Seetangsauce. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Fischfilets von Makrelen der Art Scomber scombrus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …

Pos. 1604

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0?

Die Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0 umfasst Filets, der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Filets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.15.11.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 1604.15.11.00.0 beträgt 25 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1604.15.11.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160415. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0?

1604.15.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1604.15.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

1604.15.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160415 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, Makrelen > 16041511 Filets. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.15.11.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.15.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12993/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.15.11.00.0?

Warennummer 1604.15.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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