Zolltarifnummer 1604.19.95: Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1604.19.95 steht für Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius). Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1604.19.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1604.19.95
- Drittlandszoll
- 20 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
- 1604.19Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere
- 1604.19.95Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1604.19.95
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung aus geräucherten Fischfilets ohne Haut vom Alaska-Seelachs (Pazifischer Pollack, Gadus chalcogramma, Syn. Theragra chalcogramma), die mit Olvenöl und Gewürzen zubereitet sind. Der Fischfleischanteil in der Zubereitung beträgt lt. Specification mehr als 50 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einer bedruckten, ovalen Konserven-Dose (Inhalt 170g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken, jedoch nicht fein zerkeinert, andere als in den Unterpositionen 1604 1100 bis 1604 1994 genannt, vom Pazifischen Pollack (Gadus chalcogramma; Syn. Theragra chalcogramma)".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem nachträglich vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung aus rohen, in Stücke geschnittenen Fischfilets vom Pazifischen Pollack (Gadus chalchogrammus syn. Theragra chalcogramma, auch als Alaska Seelachs bezeichnet), die im Wesentlichen auf einer Unterlage aus Kartoffeln gebettet und mit einer Auflage (Topping) aus Tomaten und Spinat zubereitet wurden. Die Ware ist mit weiteren Zutaten versehen, wobei der Fischanteil in der Zubereitung deutlich mehr als 20 GHT beträgt. Die Ware ist zu 400 g mit einer sog. Ofenschale in einer bunt bedruckten Pappschachtel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1994 genannt".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung aus rohen, in Stücke geschnittenen Fischfilets vom Pazifischen Pollack (Alaska Seelachs, Gadus chalchogrammus syn. Theragra chalcogramma), die mit einer pikanten Auflage (Topping) aus Tomaten, Zwiebeln, Paprika, Käse und weiteren Zutaten zubereitet wurden. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die als "MSC / Schlemmerfilet Italiano" bezeichnete Ware ist in Schalen aus Pappe und PET verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in den Unterpositionen (KN) 1604 1100 bis 1604 1992 genannt".
Plato preparado a base de arroz y pescado. Cocinado, esterilizado y listo para ser consumido sin más operación que su calentamiento previo. Se usa para la alimentación humana. Composición declarada por el solicitante: arroz, pescado, etc. Se presenta en bandeja de polipropileno termosellada con un film de aluminio con recubrimiento de polímeros y un contenido neto de 250 gr.
10 THAI FISH CAKES WITH SWEET CHILLI DIP. FISH CAKES FORMED FROM A MIX OF FISH, PRAWN, SEASONINGS, VEGETABLES AND SPICES, PRE-STEAMED, FULLY DEEP FRY COOKED AND THEN INDIVIDUALLY QUICK FROZEN. CONTAIN BY WEIGHT MORE THAN 20% FISH.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um tiefgefrorene Filetstücke von Fischen der Art Theragra chalcogramma (Pazifischer Pollack, Alaska-Seelachs), mit feiner Kräuter-Sauce im Blätterteigmantel, verpackt in bedruckten Pappfaltschachteln mit einem Gewicht von 300 g. Der Fischanteil an der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Insgesamt fünf Verpackungseinheiten "Alaska-Seelachs-Filet in Blätterteig mit feiner Kräuter-Sauce" sind zusammen mit - fünf Verpackungseinheiten "Seelachs-Filet in Blätterteig mit Spinat und Feta" und - acht Verpackungseinheiten "Wildlachs-Filet in Blätterteig mit feinem Blattspinat" (beide Waren nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) in einem weiteren Karton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitetet Fische in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere als in den Unterpositionen KN 1604 1100 bis 1694 1994 genannt, hier vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma).
Nach den Antragsangaben handelt es sich um in Portionen geschnittenes Filet vom Alaska-Seelachs (Pazifischer Pollack, Theragra chalcogramma) mit Spinat und Tomaten, tiefgefroren, verpackt in Pappfaltschachteln in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Fischanteil der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, zubereitete Fische, in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, vom Pazifischen Pollack, andere als in den Unterpositionen 1604 1411 bis 1604 1992 genannt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.19.95?
Die Zolltarifnummer 1604.19.95 umfasst Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.19.95?
Der Drittlandszollsatz für 1604.19.95 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1604.19.95?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.19.95?
1604.19.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1604.19.95 im Zolltarif eingeordnet?
1604.19.95 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160419 Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.19.95?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.19.95 erfasst, zum Beispiel DEBTI41828/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.19.95?
KN-Code 1604.19.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.