Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0: Fische, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0 steht für Fische, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1604.20.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1604.20.90.90.0
- Drittlandszoll
- 14 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
- 1604.20Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
- 1604.20.90andere, andere
- 1604.20.90.90drugo
- 1604.20.90.90.0Fische, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Peru | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrscht. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf zwei Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um gedämpfte (gegarte), tiefgefrorene Lebensmittelzubereitungen in Form von jeweils bis auf das Schwanzsegment geschälten Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannanamei und einer gewürzten Paste aus fein zerkleinertem Fleisch von Fischen der Art Nemipterus hexodon. Die Bestandteile der Zubereitungen sind bis auf das Schwanzsegment der Garnele mit in dünne Streifen geschnittenen Kartoffeln umwickelt/umhüllt. Der Gehalt an Fisch und Krebstieren (Garnelen) in der Lebensmittelzubereitung beträgt jeweils deutlich mehr als 20 GHT, wobei die Fischpaste der Position 1604 gegenüber den Krebstieranteilen überwiegen. Jeweils 10 Zubereitungen sind auf einer Schale in einer luftdicht verschlossenen Verpackung (Inhalt 300 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, andere als in den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 genannt".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrschst. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf 2 Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus fein zerkleinertem Fischfleisch vom Alaska-Seelachs (Theragra chalcogramma), Weizenmehl, Salz sowie weiteren Zutaten. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfrikadellen sind in unterschiedlichen Form (Bällchen, Röhren, runde und eckige Taler) zu 1 kg in einem bunt bedruckten Folienbeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Fischfrikadellen. Die Frikadellen bestehen aus fein zerkleinertem Fischfleisch vom Alaska-Seelachs (Theragra chalcogramma), Weizenmehl, Karotten, Salz sowie weiteren Zutaten. Der Fischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Fischfrikadellen sind zu rechteckigen Talern geformt und zu 1 kg in einem bunt bedruckten Folienbeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gewürzte, blanchierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung. Die Lebensmittelzubereitung besteht aus bis auf den Schwanzfächer geschälten Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, die mit einer gewürzten Fischpaste aus fein zerkleinertem Fischfleisch von Fischen der Art Pangasius hypophthalmus und mit Streifen aus Kartoffeln umwickelt sind. Der Gehalt an Fisch und Garnelen in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen deutlich mehr als 20 GHT, wobei das fein zerkleinerte Fischfleisch gewichtsmäßig gegenüber den Garnelen vorherrschst. Jeweils 20 Stück der gefrorenen Portionen sind auf 2 Trays aufgemacht und in einem transparenten, verschlossenen Kunststoffbeutel (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, fein zerkleinert, nicht von den Codenummern 1604 2005 00 0 bis 1604 2090 60 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine Lebensmittelzubereitung bestehend aus einer Fischpaste (fein zerkleinertes Fischfleisch der Art Pangasius hypophthalmus, Zucker, Salz, Knoblauchpulver, Zwiebelpulver, Sesamöl, Pfeffer, Ingwer und Konservierungsmittel E 451) und einer bis auf den Schwanzfächer vollständig geschälten Garnele der Art Penaeus monodon. Die Fischpaste und die Garnele sind zusammen von einem nudelartigen Band aus Kartoffeln (so genanntes Kartoffelnest) umwickelt, so dass lediglich der Schwanzfächer der Garnele zu sehen ist. Das so entstandene Produkt wird gedämpft und anschließend tiefgefroren. Der Gehalt an Fisch und Garnele in der Lebensmittelzubereitung beträgt zusammen mehr als 20 GHT, wobei der Fischanteil gewichtsmäßig überwiegt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, fein zerkleinerte Fische der Art Pangasius hypophthalmus.
Lebensmittelzubereitung in Form von gefrorenen, panierten, vorfrittierten, runden so genannte Shrimpscakes (Durchmesser ca. 70 mm / Höhe ca. 20 mm). Die Shrimpscakes bestehen nach den Angaben der Antragstellerin aus - 30 GHT fein zerkleinertem (keine Stücke) Seelachs der Gattung Theragra Chalcogramma - 28 GHT Garnelenstücke der Gattung Penaeus vannamei - 13 GHT fein zerkleinerten Kartoffeln - 11 GHT Gemüsestücke (Zwiebel, rote und grüne Paprika und Knoblauch) - 8,5 GHT Pflanzencreme - 2 GHT Gewürze - 7,5 GHT Panade. Jeweils vier Shrimpcakes sind in einem luftdicht verschlossenen Polybeutel und einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Fische, gegart in Wasser oder Dampf, gegrillt, gebacken, gebraten oder auf andere Weise thermisch behandelt, jedoch mit Ausnahme von geräucherten Fischen, vor oder während des Räucherns gegart, die, soweit nicht anders zubereitet, zu Position 0305 gehören. 2) Mit Essig, Öl oder Tomatensauce haltbar gemachte oder zubereitete Fische, Fischmarinaden (Fische in Wein, Essig usw., denen Gewürze oder andere Stoffe zugesetzt sind), Fischwürste, Fischpasteten, Waren, wie Anchovisbutter, Anchovispaste und Lachsbutter, d. h. Pasten, die im Allgemeinen aus den bezeichneten Fischarten und Fetten hergestellt sind, usw. 3) Fische und deren Teile, durch andere als in den Positionen 0302 bis 0305 vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3534/87 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (RV L 2723), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): Thunfischstücke („tuna loins“), enthäutet, gefroren, die in Wasser oder Dampf insbesondere mit dem Ziel vorgekocht werden, das Entfernen der Haut zu erleichtern, wobei eine teilweise Koagulation des Fischeiweißes eintritt. Unterposition 1604 14 16 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 756/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 (ABL EU NR. L 199/35) (RV L 756/11), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0 umfasst Fische, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1604.20.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 1604.20.90.90.0 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1604.20.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0?
1604.20.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1604.20.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
1604.20.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen > 160420 Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht > 16042090 andere, andere > 1604209090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1604.20.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1604.20.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24271/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1604.20.90.90.0?
Warennummer 1604.20.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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