Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0: Garnelen, andere, geschält, gefroren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0 steht für Garnelen, andere, geschält, gefroren. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1605.21.10.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1605.21.10.91.0
- Drittlandszoll
- 20 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
- 1605.21Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen
- 1605.21.10in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
- 1605.21.10.91zamrznjeni
- 1605.21.10.91.0Garnelen, andere, geschält, gefroren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. "Garnelenring mit Sauce". Das tiefgefrorene Erzeugnis besteht aus teilgeschälten (bis auf das Schwanzsegment), gekochten und mit einer Schutzglasur versehenen Garnelen (Kopfbereich fehlt), die auf einem Kunststoffring arrangiert sind. Zusätzlich sind zwei separat abgepackte Saucen in den Geschmacksrichtungen "Cocktail" und "Sweet Chili" in die Mitte des Rings eingestellt. Die Garnelen und die Saucen sind mit einem durchsichtigen Kunststoffdeckel abgedeckt und mit Folie umwickelt (nicht luftdicht verschlossen). Die Zusammenstellung ist in einem buntbedruckten Karton für den Einzelverkauf (Gesamtgewicht: 270 g, davon: Garnelen 200 g, Saucen je 35 g) aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird auf Grund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die zubereiteten Garnelen bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um tiefgefrorene Frühlingsrollen mit Garnelen. Die etwa 30 g schweren Frühlingsrollen bestehen aus einem rohen Teig aus Weizenmehl, Wasser und Salz sowie einer gegarten Füllung. Die Füllung besteht aus zerkleinerten Garnelen der Gattung Litopenaeus spp., Gemüse, Pilzen, Glasnudeln, Soja- und Austernsauce, Öl und Gewürzen. Der Garnelenanteil in der Lebensmittelzubereitung beträgt ca. 28 GHT. Die Frühlingsrollen sind zu 1000 g in mit Folie ausgeschlagenen Schachteln (nicht luftdichte Behältnisse) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt, geschält, gefroren".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um vorfrittierte, geschälte, gefrorene Garnelen der Art Litopenaeus vannamei , die mit einer Panade umhüllt sind. Die in drei Geschmacksrichtungen (Kokos, Sriracha und Salz&Pfeffer) zubereiteten Garnelen sind in nicht luftdicht verschlossenen Schachteln mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg verpackt. Der Anteil an Garnelen an der Zubereitung beträgt deutlich über 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere Garnelen als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um vorfrittierte, geschälte, gefrorene Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, die mit einer Panade umhüllt sind. Die zubereiteten Garnelen sind in nicht luftdicht verschlossenen Schachteln mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg verpackt. Der Anteil an Garnelen an der Zubereitung beträgt deutlich über 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere Garnelen als in den Codenummern 1605 2110 05 0 bis 1605 2110 50 0 genannt.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem als "Ebi Fry "Japanese Style", Artikelnummer #1609" bezeichneten Erzeugnis um tiefgefrorene, blanchierte, bis auf das letzte Schwanzsegment geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannanamei, die mit einer Panade umhüllt sind. Der Garnelenanteil an der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Jeweils ca. 50 Stück à 20 g (Inhalt 1.000 g) sind in einem gefalteten Innenbeutel in einem bedruckten Karton (nicht luftdicht verschlossenen Packung) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 2 kg.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um tiefgefrorene, bis auf das Schwanzsegment geschälte Garnelen ("Oriental-Style, #1616) der Art Litopenaeus vannamei, die mit Frühlingsrollenteig umhüllt sind. Der Garnelenanteil an der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Zubereitungen sind in nicht luftdicht verschlossenen Schachteln mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 2 Kg.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung aus vorgedämpften sog. Kartoffelnestern (Art. #1644). Die Kartoffelnester bestehen aus mit einer Fischpaste (Fisch der Art Pangasius hypophthalmus) umhüllten, bis auf das Schwanzsegment geschälten Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, die von Kartoffeln in Form von Rollen bzw. Bändern umschlossen sind. Von den Garnelen ragen lediglich ungeschälte Schwanzsegmente aus den Rollen heraus. Die Anteile an Garnelen und Fischpaste betragen zusammen weit mehr als 20 GHT. Innerhalb des Kapitels 16 sind die Garnelen gewichtsmäßig vorherrschend. Die Zubereitungen sind in nicht luftdicht verschlossenen Schachteln mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 2 Kg.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gefrorene, geschälte Garnelen (Art. #1628) der Art Litopenaeus vannamei sowie Gemüse, die auf Spieße aufgesteckt sind. Der Anteil an Garnelen beträgt mehr als 20 GHT. Die Spieße haben einen Mantel aus vorfrittierten Teig und sind in einer nicht luftdicht verschlossenen Schachtel (Inhalt 1 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete, geschälte, gefrorene Krebstiere (Garnelen), nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger, andere als Garnelen der Crangon-Arten und Garnelen der Art Pandalus borealis.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0?
Die Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0 umfasst Garnelen, andere, geschält, gefroren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.21.10.91.0?
Der Drittlandszollsatz für 1605.21.10.91.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1605.21.10.91.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0?
1605.21.10.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1605.21.10.91.0 im Zolltarif eingeordnet?
1605.21.10.91.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160521 Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen > 16052110 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger > 1605211091 zamrznjeni. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.21.10.91.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.21.10.91.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30882/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.21.10.91.0?
Warennummer 1605.21.10.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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