Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1605.21.90: Garnelen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1605.21.90 steht für Garnelen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1605.21.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1605.21.90
Drittlandszoll
20 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 1605.21Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen
  4. 1605.21.90Garnelen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.21.90

HS-Code1605.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1605.21.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll20 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9986/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-10

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Abbildung handelt es sich um bis auf das Schwanzsegment geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, die bis auf den Schwanzfächer mit einer Panade aus Reisnudeln und Weizenmehl umhüllt sind. Die Garnelen sind frittiert und tiefgefroren. Der Garnelenanteil an der Lebensmittelzubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Garnelen (Art. 12803) sind in Folie eingeschlagen (nicht vakuumiert, nicht luftdicht) in Kartons mit einem Gewicht von 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdichten Behältnissen, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger".

DE9987/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-10

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung in Form von beutelförmigen Päckchen, die mit einer Füllung aus geschälten Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, Kalmaren der Art Uroteuthis chinensis und Fischfleisch der Gattung Pangasius sowie weiteren Zutaten befüllt sind. Die Füllung ist komplett von einem Teig umhüllt, der am oberen Ende der beutelförmigen Päckchen mit einem Pandanusblatt-Streifen verschlossen ist. Die Ware ist frittiert und tiefgefroren. Der Gehalt der Lebensmittelzubereitung an Fisch, Weich- und Krebstieren beträgt mehr als 20 GHT. Innerhalb des Kapitels 16 sind die Weich- und Krebstiere der Position 1605 gewichtsmäßig vorherrschend, wobei der Charakter der Ware durch die Garnelen bestimmt wird. Die Seafood-Täschchen (Art. 12805) sind in Folie eingeschlagen (nicht vakuumiert, nicht luftdicht) in Kartons mit einem Gewicht von 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdichten Behältnissen, nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger".

DE10656/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-29

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Produktbezeichnung (Art. 12804 Shrimp im Teigmantel, 15g) handelt es sich um bis auf das Schwanzsegment geschälte, gewürzte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Synonym Penaeus vannamei), die bis auf den Schwanzfächer mit einem Weizenteig (Wasser, Weizenmehl, Palmöl und Salz) umhüllt sind. Der Garnelenanteil in der gegarten, frittierten und tiefgefrorenen Lebensmittelzubreitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Ware ist in nicht luftdichten Behältnissen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg abgepackt (in Folie eingeschlagen und in 3 kg Kartons verpackt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg, geschält, gefroren.

DE299/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-15

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um bis auf das Schwanzsegment geschälte, gewürzte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Synonym Penaeus vannamei), die bis auf den Schwanzfächer mit einem Weizenteig (Wasser, Weizenmehl, Palmöl und Salz) umhüllt sind. Die Lebensmittelzubereitung ist gegart, frittiert und dann tiefgefroren. Der Garnelenanteil beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Ware ist in nicht luftdichten Behältnissen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg abgepackt (in Folie eingeschlagen und in 3 kg Kartons abgepackt). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Krebstiere der Art Litopenaeus vannamei (Garnelen), nicht in luftdichten Behältnissen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 2 kg, geschält, gefroren.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.21.90?

Die Zolltarifnummer 1605.21.90 umfasst Garnelen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.21.90?

Der Drittlandszollsatz für 1605.21.90 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1605.21.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.21.90?

1605.21.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1605.21.90 im Zolltarif eingeordnet?

1605.21.90 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160521 Garnelen, nicht in luftdichten Behältnissen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.21.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.21.90 erfasst, zum Beispiel DE9986/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.21.90?

KN-Code 1605.21.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.