Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0: Garnelen, andere, geschält, gefroren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0 steht für Garnelen, andere, geschält, gefroren. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1605.29.00.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1605.29.00.91.0
- Drittlandszoll
- 20 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- 1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
- 1605.29andere
- 1605.29.00Garnelen, andere
- 1605.29.00.91zamrznjeni
- 1605.29.00.91.0Garnelen, andere, geschält, gefroren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um rohe, gefrorene, geschälte und entdarmte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, ohne Kopf und Schwanz. Die tiefgefrorenen, einzeln entnehmbaren Garnelenteile sind mariniert. Sie sind in einer bunt bedruckten Faltschachtel in einem verschlossenen Beutel (luftdicht verschlossen) mit einem Gewicht von 250 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, in luftdichten Behältnissen, andere als in den Codenummern 1605 2900 05 0 bis 1605 2900 60 0 genannt, geschält, gefroren".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um gefrorene, geschälte und gekochte Garnelen der Art Penaeus monodon, die in luftdicht verschlossenen Beuteln (Inhalt 1 Kg) verpackt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als nicht in luftdichten Behältnissen, andere als in den Codenummer 1605 2900 05 0 bis 1605 2900 60 0 genannt, geschält, gefroren".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung in Form von Reispapier-Frühlingsrollen mit Garnelen und Gemüse. Die Erzeugnisse bestehen aus einem vorgebackenen Mantel aus Reispapier, der mit Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, verschiedenen Gemüse sowie weiterer Zutaten gefüllt ist. Der Gehalt an Krebstieren (Garnelen) in der Lebensmittelzubereitung beträgt - laut den Antragsangaben - mehr als 20 GHT. Die Reispapier-Frühlingsrollen sind zu 20 Stück in einer schwarzen Kunststoffwanne in einem etikettierten transparenten Kunststofffolienbeutel luftdicht verschweißt und für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitete Krebstiere (Garnelen) in luftdichten Behältnissen, andere als von den Codenummern 1605 2900 05 0 bis 1605 2900 60 0 erfasst, geschält und gefroren".
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um gekochte, geschälte, gefrorene Garnelen der Art Litopenaeus vannamei. Die Garnelen sind in einem Beutel (Inhalt 2 kg) luftdicht verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere (Garnelen), zubereitet, in luftdichten Behältnissen, andere Garnelen als in den Codenummern 1605 2900 05 0 bis 1605 2900 60 0 genannt, geschält, gefroren".
Es handelt sich nach den Antragsangaben bei den sog. "Super Frühlingsrollen #1624" um 20 tiefgefrorene, hellbeigefarbene Frühlingsrollen aus einem vorgebackenen Teig, gefüllt mit Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei, einer Fischpaste sowie weiteren Zutaten (u. a. Glasnudeln, Garnelen- und Gemüsestücke). Der Gehalt an Fisch und Krebstieren (Garnelen) in der Lebensmittelzubereitung beträgt -laut den Antragsangaben- mehr als 20 GHT, wobei der Krebstieranteil der Position 1605 gegenüber dem Fischanteil überwiegt. Die Frühlingsrollen sollen frittiert werden (Zubereitung: 3 - 4 Minuten bei 165-170 °C frittieren). Sie sind in einer schwarzen Kunststoffwanne in einem etikettierten transparenten Kunststofffolienbeutel luftdicht verschweißt für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Nettoinhaltsangabe 500 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitete Krebstiere (Garnelen) in luftdichten Behältnissen, keine Crangon- oder Pandalus-Art, geschält, gefroren".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem als "HOKKAI Tempura Ebi #94994" bezeichneten Erzeugnis um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung, bestehend aus Garnelenschwänzen von Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, die bis auf das Schwanzsegment geschält, mit einem gewürzten Teigmantel (sog. Tempurateig) umhüllt und vorfrittiert sind. Der Gehalt an Krebstieren (Garnelen) in der Lebensmittelzubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Die zubereiteten Garnelen sind auf einem Kunststofftray (10 Stück, Inhalt 400 g netto) aufgemacht und in Kunststofffolie eingeschweißt (luftdicht verschlossen) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als in nicht luftdichten Behältnissen, nicht von Crangon- oder Pandalus-Arten, geschält und gefroren".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sog. "Ebi Fry Japanese Style, #1623" um tiefgefrorene, gesalzene, bis auf das Schwanzsegment geschälte und blanchierte Garnelen (ohne Kopf) von der Art Litopenaeus vannamei, die mit einer gewürzten Panade (u.a. aus Mehl, Stärke, Salz, Backtriebmittel und pflanzliches Öl) umhüllt sind. Der Garnelenanteil an der Zubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Die zubereiteten Garnelen sind auf Kunststofftrays (10 Stück pro Tray; Inhalt 300 g netto) aufgemacht und in Kunststofffolie eingeschweißt (luftdicht verschlossen) sowie in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als in nicht luftdichten Behältnissen, nicht von Crangon- oder Pandalus-Arten, geschält und gefroren".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sog. "NIHON Ebi Fry "Japanese Style", #99205" um tiefgefrorene, gesalzene, bis auf das Schwanzsegment geschälte und blanchierte Garnelen (ohne Kopf) von der Art Litopenaeus vannamei, die mit einer gewürzten Panade (u.a. aus Mehl, Stärke, Salz, Backtriebmittel und pflanzliches Öl) umhüllt sind. Der Garnelenanteil an der Zubereitung beträgt mehr als 20 GHT. Die zubereiteten Garnelen sind auf Kunststofftrays (10 Stück pro Tray; Inhalt 300 g netto) aufgemacht und in Kunststofffolie eingeschweißt (luftdicht verschlossen) sowie in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Garnelen, andere als in nicht luftdichten Behältnissen, nicht von Crangon- oder Pandalus-Arten, geschält und gefroren".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1605 29 00: Hierher gehören Garnelen in luftdicht verschlossenen Behältnissen (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1602 50 31.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0?
Die Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0 umfasst Garnelen, andere, geschält, gefroren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.29.00.91.0?
Der Drittlandszollsatz für 1605.29.00.91.0 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1605.29.00.91.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160529. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0?
1605.29.00.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1605.29.00.91.0 im Zolltarif eingeordnet?
1605.29.00.91.0 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160529 andere > 16052900 Garnelen, andere > 1605290091 zamrznjeni. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.29.00.91.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.29.00.91.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17925/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.29.00.91.0?
Warennummer 1605.29.00.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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