Zolltarifnummer 1605.54.00: Weichtiere, Tintenfische und Kalmare
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1605.54.00 steht für Weichtiere, Tintenfische und Kalmare. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1605.54.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1605.54.00
- Drittlandszoll
- 20 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.54.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine tiefgefrorene, vorfrittierte Lebensmittelzubereitung (Calamaresringe), bestehend aus fein zerkleinertem Tintenfisch (Kalmare) und weiteren Zutaten. Sie sind in einer bunt bedruckten Verpackung (Inhalt 500 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Anteil an Kalmarfleisch in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Kalmare".
Een zogenoemde Seafood mix met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en ingrediënten: - bedoeld voor menselijke consumptie; - mosselen (Mytilus Chilensis); - inktvis (Dosidus Gigas); - garnalen (Litopenaeus Vannamei); - marinade; - water; - gekookt; - bevroren. Het product is opgemaakt in kunststof zak en kartonnen doos als een kleinhandelsverpakking.
Plato preparado, cocinado, esterilizado y listo para consumir. Envase circular a modo de cazuelita. Plato base de arroz sin caldo, moluscos y crustáceos (más de un 20% en peso). Concebido para uso alimentario.
Sālīti, vītināti kalmāri ar sarkanajiem, asajiem pipariem, strēmelītēs. Sagatavoti mazumtirdzniecībai 46g paciņās. Sastāvs - kalmārs (Ommastrephes spp. Dosidicus Gigas), pārtikas sāls.
Sālīti, vītināti kalmāri ar sarkanajiem, asajiem pipariem, strēmelītēs. Sagatavoti mazumtirdzniecībai 46g paciņās. Sastāvs - kalmāri (Ommastrephes Dosidicus Gigas), pārtikas sāls, sarkanie asie pipari, E 621.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine glasierte und tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (Meeresfrüchte-Cocktail-Mischung, Art. Nr. 90197) bestehend aus: - 40% rohem Tintenfisch (Weichtiere/Tintenfische/Art Sepiella japonica) und rohem Kalmar (Weichtiere/Kalmare/Art Loligo japonica) in veränderlichen Gewichtsanteilen, - 20% gekochten Muscheln (Weichtiere/Venusmuscheln/Art Paphia undulata), - 20% rohem Octopus (Weichtier/Kraken/Art Ocotpus vulgaris), - 20% rohen Garnelen (Krebstiere/Garnele/Art Parapenaeopsis hardwickii). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16. Innerhalb der Position 1605 bestimmen die Tintenfische und Kalmare gewichtsmäßig den Charakter der zubereiteten Ware. Die Lebensmittelzubereitung ist für den Einzelverkauf (Abtropfgewicht 800g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tintenfische und Kalmare (Weichtiere), zubereitet".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.54.00?
Die Zolltarifnummer 1605.54.00 umfasst Weichtiere, Tintenfische und Kalmare. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.54.00?
Der Drittlandszollsatz für 1605.54.00 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1605.54.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160554. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.54.00?
1605.54.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1605.54.00 im Zolltarif eingeordnet?
1605.54.00 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160554 Tintenfische und Kalmare. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.54.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.54.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27297/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.54.00?
KN-Code 1605.54.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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