Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1605.56.00.00: Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1605.56.00.00 steht für Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Der Drittlandszollsatz beträgt 20 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1605.56.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 16. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1605.56.00.00
Drittlandszoll
20 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 16ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  2. 1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
  3. 1605.56Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln
  4. 1605.56.00.00Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1605.56.00.00

HS-Code1605.566 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1605.56.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1605.56.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll20 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL1071Erteilt von ESGültig bis 2028-09-10

Carne de almeja (Spisula subtruncata) que se presenta cocida y congelada en bolsas de 200gr Se utiliza para su consumo.

ESBTIESBTI2025SOL911Erteilt von ESGültig bis 2028-07-09

Descripción física: Conserva de berberechos (Cerastoderma edule) al natural XS. Se presenta en latas 6 latas de 185g / 200ml. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI10213/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten sog. "Premium Seafood Mix" um eine Meeresfrüchtemischung, bestehend aus folgenden tiefgefrorenen und glasierten Erzeugnissen: - gekochte Venusmuscheln der Art Paratapes undulatus (Paphia undulata), - blanchiertes Tintenfischfleich der Art Sepiella japonica, - blanchierter, geschnittener Kraken der Art Octopus membranaceus, - blanchierte, geschälte Garnelen der Art Penaeus vannamei (Litopenaeus vannamei), - blanchierte Tintenfischtentakeln der Art Uroteuthis chinensis. Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Mischung handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16. Innerhalb der Position 1605 bestimmt der Anteil an Venusmuscheln der Art Paratapes undulatus gewichtsmäßig den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschweißten Kunststoffbeutel (Inhalt 800 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln".

DEBTI33730/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-03

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung mit zugesetztem Trinkwasser, glasiert), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - ca. 40 GHT gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata (Gewellte Teppichmuschel, Venusmuscheln/Veneridae), - ca. 30 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Tintenfischstücke von Weichtieren der Art Sepiella japonica (Sepiidae), - ca. 20 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Oktopusstücke von Weichtieren der Art Amphioctopus membranaceus / Octopus membranaceus (Octopodidae) und - ca. 10 GHT rohes/blanchiertes Fleisch von Krebstieren (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata bestimmt gewichtsmäßig gegenüber den Anteilen an anderen Weichtieren und Krebstieren innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Ware ist in Kunststoffverpackungen mit ca. 1000 g Gesamtfüllmenge (800 g Nettofüllmenge) für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln".

ESBTIESBTI2022SOL285Erteilt von ESGültig bis 2025-04-18

Almejas del pacífico, blancas cocidas, con cáscara, enfriadas y congeladas. Se envasan al vacío en bolsas de 450 gramos. Concebido para uso alimentario.

ESBTIESBTI2021SOL165Erteilt von ESGültig bis 2024-04-14

Judión con almejas (20%) en conserva. También contiene gamba (4%) y congrio (3%). Se presenta acondicionado para la venta al por menor en un envase de cristal con capacidad de 720ml, y peso neto de 660g. Concebido para uso alimentario. Plato cocinado, sólo es necesario calentarlo antes de consumir.

DEBTI13407/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-29

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtecocktail), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei, - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte Tintenfischstreifen von Weichtieren (Tintenfisch) der Art Sepia aculeata - blanchierte Tintenfischtentakel von Weichtieren (Tintenfisch) der Art Sepia aculeata - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren der Art Paphia undulata (Gewellte Teppichmuscheln/Familie Veneridae) Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Da weder der Anteil an Tintenfischfleisch noch des Muschelfleisches überwiegt, ist die Ware unter Anwendung der AV3c) der letzgenannten Unterposition innerhalb der Position 1605 zuzuweisen. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunstoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Venusmuscheln).

DEBTI51028/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-02

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem sog "Frutti di mare / Seafood cocktail" um eine gefrorene Mischung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - 25% gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paratapes undulatus / Paphia undulata (Venusmuscheln, Veneridae), - 25 % blanchierte Tintenfischringe von Weichtieren (Tintenfische/Kalmare) der Art Uroteuthis chinensis / Loligo chinensis, - 25 % blanchierte Oktopusabschnitte von Weichtieren (Kraken) der Art Amphioctopus membranaceus / Octopus membranaceus, - 25 % blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei und - den Zusatzstoffen E330, E332, E451, E452. Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung des Kapitels 16. Da innerhalb der Position 1605 weder Garnelen der Unterposition (KN) 1605 2900, Loligo (Tintenfisch/Kalmar) der Unterposition (KN) 1605 5400, Octopus (Krake) der Unterposition (KN) 1605 5500 oder Gewellte Teppichmuscheln der Unterposition (KN) 1605 5600 gewichtsmäßig überwiegen, ist die Ware gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition (KN) 1605 5600 einzureihen. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen 1 kg Kunstoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g, Abtropfgewicht: 800 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den Unterpositionen (KN) 1605 5100 bis 1605 5500 genannt, Venusmuscheln".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1605

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Position 1604, die sich auf die verschiedenen Beschaffenheiten beziehen, in denen die Erzeugnisse dieser Position präsentiert werden können, gelten sinngemäß auch für die hierher gehörigen Krebstiere, Weichtiere und anderen wirbellosen Wassertiere. Zu den Krebstieren und Weichtieren, die üblicherweise zubereitet oder haltbar gemacht werden, gehören Krabben, Garnelen, Hummer, Langusten, Süßwasserkrebse, Kraken, Kalmare, Miesmuscheln und Schnecken. Andere zubereitete oder haltbar gemachte wirbellose Wassertiere dieser Position sind hauptsächlich Seeigel, Seegurken und Quallen. …

Pos. 1605

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/1721 DER KOMMISSION vom 22. September 2015 (ABl. EU Nr. L 252/3) (RV L 15/1721) Ganze Venusmuscheln (Meretrix meretrix, Meretrix lyrata) in der Schale, hitzebehandelt, anschließend eingefroren, in Netzsäcken dicht zusammengehalten, aufgemacht in 10-kg-Verpackungen. Bei der Hitzebehandlung werden die Venusmuscheln mindestens sieben Minuten in Wasser mit einer Temperatur von 98 °C bis 100 °C getaucht. Dabei erreicht die Temperatur im Inneren der Venusmuscheln 90 Sekunden lang mindestens 90 °C. Die Ware ist nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet. Unterposition 1605 56 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 1605 und 1605 56 00. …

Kapitel 16

1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Insekten, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3, der Anmerkung 6 zu Kapitel 4 und der Position 0504 aufgeführt sind (RV E1601000). 2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1605.56.00.00?

Die Zolltarifnummer 1605.56.00.00 umfasst Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1605.56.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1605.56.00.00 beträgt 20 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1605.56.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 160556. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1605.56.00.00?

1605.56.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1605.56.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1605.56.00.00 steht in dieser Hierarchie: 16 ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN > 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht > 160556 Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1605.56.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1605.56.00.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL1071. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1605.56.00.00?

TARIC-Code 1605.56.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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