Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1702.20.10: Ahornzucker und Ahornsirup, fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1702.20.10 steht für Ahornzucker und Ahornsirup, fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0.400 EUR DTN Z, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1702.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1702.20.10
Drittlandszoll
0.400 EUR DTN Z
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  3. 1702.20Ahornzucker und Ahornsirup
  4. 1702.20.10Ahornzucker und Ahornsirup, fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.20.10

HS-Code1702.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1702.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0.400 EUR DTN ZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Albanien0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Tariff preference
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören andere Zucker in fester Form, Zuckersirupe, Invertzuckercreme sowie Zucker und Melassen, karamellisiert. A) Andere Zucker Dieser Teil umfasst Zucker (andere als solche der Pos. 1701 sowie andere als chemisch reine Zucker der Pos. 2940) in fester Form (auch als Puder), auch mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Die wichtigsten Zucker dieser Position sind: 1) Lactose, auch Milchzucker genannt (C12H22O11), ein Milchbestandteil, der technisch aus Molke gewonnen wird. Hierher gehört sowohl die handelsübliche Lactose als auch die chemisch reine Lactose. Derartige Erzeugnisse müssen mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse enthalten. …

Pos. 1702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …

Pos. 1702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …

Pos. 1702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (36. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Juni 2010): Ein Erzeugnis bestehend aus zwei Portionstütchen, eines mit „Karamellsplittern” und ein zweites mit einer „Aromazubereitung“, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 1702 (KN-Code 1702 90 75) einzureihen. Das Erzeugnis wird für aromatisierte Karamellisierungen verwendet und hat folgende Zusammensetzung: 1. „Karamellsplitter“, eine Mischung aus braunen Kristallen und beigefarbenem Pulver, mit Karamellgeruch. Es sind folgende Mengen an Zuckern enthalten (in GHT): - Glucose (HPLC): 14.47 - Maltose (HPLC): 9.63 - Sucrose (HPLC): 8.00 - Fructose (HPLC): 5.52 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.20.10?

Die Zolltarifnummer 1702.20.10 umfasst Ahornzucker und Ahornsirup, fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 1702.20.10 beträgt 0.400 EUR DTN Z. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1702.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.20.10?

1702.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1702.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

1702.20.10 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170220 Ahornzucker und Ahornsirup. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.20.10?

Zu 1702.20.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.20.10?

KN-Code 1702.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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