Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1702.30.50: Glucose und Glucosesirup, andere, Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1702.30.50 steht für Glucose und Glucosesirup, andere, Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert. Der Drittlandszollsatz beträgt 26.800 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1702.30.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1702.30.50
Drittlandszoll
26.800 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  3. 1702.30Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
  4. 1702.30.50Glucose und Glucosesirup, andere, Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.30.50

HS-Code1702.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1702.30.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll26.800 EUR DTNMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Albanien0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Tariff preference
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Preferential tariff quota
Ukraine0 %Preferential tariff quota
Peru0 %Preferential tariff quota

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

PLBTIWIT-2023-000817Erteilt von PLGültig bis 2026-06-01

Glukoza spożywcza (CAS NR 5996-10-1), w postaci białego krystalicznego proszku, słodka w smaku. Zastosowanie: produkty piekarnicze, napoje, suche mieszanki, wyroby cukiernicze, lody, marynaty, przetwory mięsne i produkty farmaceutyczne. Opakowanie: laminowane worki HDPE z wkładką LLDPE o masie netto 25 kg lub 50 kg.

DEBTI3590/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-26

Anderer Zucker; Glucose Bei der Waren handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um den chemisch einheitlichen Zucker Dextrose-monohydrat. Dextrose-monohydrat ist unter der CAS-Nummer 50-99-7 registriert. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines, geruchloses, süß schmeckendes Pulver. Sie wird aus Weizenstärke hergestellt und in Gebinden mit 25 kg Inhalt gehandelt. Die Ware ist als anderer Zucker, Glucose, in die Unterposition 1702 3050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI39736/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-15

Anderer Zucker; Glucose Nach Angaben des Antragstellers handelt es sich bei der Ware um ein weißes Pulver aus Dextrosehydrat mit einer geringen Menge an Stärkeoligosacchariden (Maltodextrin). Das Erzeugnis wird in Säcken zu je 25 kg gehandelt und im Pharmabereich eingesetzt. Die CAS-Nummer lautet 39404-33-6. Die Ware ist als anderer Zucker, Glucose, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT, Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch aglomeriert, in die Unterposition 1702 3050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

BEBTIDT.50.007.456Erteilt von BEGültig bis 2025-12-18

Produit se présentant sous la forme d’une poudre cristalline blanche, au goût sucré rafraîchissant et à l'odeur fade, composé de dextrose monohydraté (D-glucose, numéro CAS 14431-43-7), obtenu par hydrolyse enzymatique de l'amidon suivie d'une purification, cristallisation et séchage, conditionné en sac de 25 kg. Le produit est destiné à l’industrie textile.

DEBTI39521/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-25

Anderer Zucker; Glucose in Ampullen Gemäß der als zutreffend unterstellten Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um Übungsmedikamente, die aus reiner Trockenglucose bestehen. Die Ware wird in Stechampullen in verschiedenen Größen vertrieben. Die Ware ist als anderer Zucker, Glucose, in die KN-Unterposition 1702 3050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

CZ31-0758-2014Erteilt von CZGültig bis 2020-09-29

Dle deklarovaných údajů se jedná o samostatnou chemicky definovanou organickou sloučeninu D(+)-Glucose anhydrid. Chemický vzorec: C6H12O6 Účel použití: pro výrobu farmaceutik Charakteristika: bílý prášek Balení: plastová dóza 500 g

DE12233/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-23

Anderes Zucker; Glucose Die vorgelegte Ware stellt sich als weißes Pulver dar. Nach den Angaben des Berechtigten handelt es sich um Dextrosehydrat mit einer geringen Menge an Stärkeoligosacchariden (Maltodextrin). Diese Angaben werden als zutreffend unterstellt. Das Erzeugnis wird in Säcken zu je 25 kg bzw. 22,68 kg gehandelt und im pharmazeutischen Bereich verwendet. Die Ware ist als anderer Zucker, Glucose, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT; Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch aglomeriert, in die Unterposition 1702 3050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

AT2012/000264Erteilt von ATGültig bis 2018-08-19

Anderer Zucker (Glucose/Dextrose) mit Zusatz von Süßstoff (Sucralose) und Trennmittel (E551), in Form eines weißen, feinen, süß schmeckenden Pulvers; kein Erzeugnis der Position HS 2106; aufgemacht in einer bunt bedruckten Faltschachtel, 50 oder 100 buntbedruckte Papiersäckchen (Sticks) á 1 g enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1702

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören andere Zucker in fester Form, Zuckersirupe, Invertzuckercreme sowie Zucker und Melassen, karamellisiert. A) Andere Zucker Dieser Teil umfasst Zucker (andere als solche der Pos. 1701 sowie andere als chemisch reine Zucker der Pos. 2940) in fester Form (auch als Puder), auch mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Die wichtigsten Zucker dieser Position sind: 1) Lactose, auch Milchzucker genannt (C12H22O11), ein Milchbestandteil, der technisch aus Molke gewonnen wird. Hierher gehört sowohl die handelsübliche Lactose als auch die chemisch reine Lactose. Derartige Erzeugnisse müssen mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse enthalten. …

Pos. 1702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …

Pos. 1702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …

Pos. 1702

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (36. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Juni 2010): Ein Erzeugnis bestehend aus zwei Portionstütchen, eines mit „Karamellsplittern” und ein zweites mit einer „Aromazubereitung“, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 1702 (KN-Code 1702 90 75) einzureihen. Das Erzeugnis wird für aromatisierte Karamellisierungen verwendet und hat folgende Zusammensetzung: 1. „Karamellsplitter“, eine Mischung aus braunen Kristallen und beigefarbenem Pulver, mit Karamellgeruch. Es sind folgende Mengen an Zuckern enthalten (in GHT): - Glucose (HPLC): 14.47 - Maltose (HPLC): 9.63 - Sucrose (HPLC): 8.00 - Fructose (HPLC): 5.52 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.30.50?

Die Zolltarifnummer 1702.30.50 umfasst Glucose und Glucosesirup, andere, Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.30.50?

Der Drittlandszollsatz für 1702.30.50 beträgt 26.800 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1702.30.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.30.50?

1702.30.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1702.30.50 im Zolltarif eingeordnet?

1702.30.50 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170230 Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.30.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1702.30.50 erfasst, zum Beispiel PLBTIWIT-2023-000817. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.30.50?

KN-Code 1702.30.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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