Zolltarifnummer 1702.90.50.00: Maltodextrin und Maltodextrinsirup
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1702.90.50.00 steht für Maltodextrin und Maltodextrinsirup. Der Drittlandszollsatz beträgt 20.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1702.90.50.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1702.90.50.00
- Drittlandszoll
- 20.000 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
- 1702.90andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
- 1702.90.50Maltodextrin und Maltodextrinsirup
- 1702.90.50.00Maltodextrin und Maltodextrinsirup
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.90.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 20.000 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Albanien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Serbien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Nordmazedonien | 0 % | Preferential tariff quota |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich als weißes bis hellgelbes, nicht-kristallines Pulver. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) ist mit 15 bis 20 GHT angegeben. Die Ware wird in Papierbeuteln mit 25 kg Inhalt gehandelt und zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Die vorliegende Auskunft gilt nur für Waren mit einem DE-Wert von weniger als 20 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, Maltodextrin, in die Unterposition 1702 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Tapiokastärke. Die Ware kennzeichnet sich als weißes bis hellgelbes, nicht-kristallines Pulver. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) ist mit 10 bis 15 GHT angegeben. Die Ware wird in Papierbeuteln mit 25 kg Inhalt gehandelt und zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Die vorliegende Auskunft gilt nur für Waren mit einem DE-Wert von mehr als 10 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, Maltodextrin, in die Unterposition 1702 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Maisstärke. Die Ware kennzeichnet sich als weißes bis hellgelbes, nicht-kristallines Pulver. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) ist mit 10 bis 15 GHT angegeben. Die Ware wird in Papierbeuteln mit 25 kg Inhalt gehandelt und zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Die vorliegende Auskunft gilt nur für Waren mit einem DE-Wert von mehr als 10 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, Maltodextrin, in die Unterposition 1702 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um Maltodextrin, hergestellt aus Maisstärke. Die Ware kennzeichnet sich als weißes bis hellgelbes, nicht-kristallines Pulver. Das Dextroseäquivalent (DE-Wert) ist mit 15 bis 20 GHT angegeben. Die Ware wird in Papierbeuteln mit 25 kg Inhalt gehandelt und zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Die vorliegende Auskunft gilt nur für Waren mit einem DE-Wert von weniger als 20 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, Maltodextrin, in die Unterposition 1702 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Maltodextrin Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um Maltodextrin, welches sich als weißes Pulver darstellt. Der Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Glucose, beträgt mehr als 10 %, jedoch weniger als 20 %. Die Ware ist als andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, Maltodextrin und Maltodextrinsirup, in den TARIC-Code 1702 9050 00 einzureihen.
Anderer Zucker; Maltodextrin Bei der Waren handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um einen Stärkezucker, bestehend aus Glucose, Maltose und weiteren Oligosacchariden. Die angegebene CAS-Nr. lautet 9050-36-6. Der Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Glucose, beträgt mehr als 10 %, jedoch weniger als 20 %. Die Ware kennzeichnet sich als nichtkristallines Pulver. Die Ware ist als anderer Zucker, Maltodextrin, in die Unterposition 1702 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Een zoetstof met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor toevoeging aan voedingsmiddelen, dranken of cosmetica; - als poeder; - oligomeer van glucose; - wit. De zoetstof wordt aangeboden in zakken met een inhoud van 25 kilogram.
Maltodextrin It appears as white to light yellow powder
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1702 90: 1. Sog. „high-test“-Melassen, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich verwendet als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika oder zum Herstellen von Ethylalkohol.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (36. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 17. bis 18. Juni 2010): Ein Erzeugnis bestehend aus zwei Portionstütchen, eines mit „Karamellsplittern” und ein zweites mit einer „Aromazubereitung“, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 1702 (KN-Code 1702 90 75) einzureihen. Das Erzeugnis wird für aromatisierte Karamellisierungen verwendet und hat folgende Zusammensetzung: 1. „Karamellsplitter“, eine Mischung aus braunen Kristallen und beigefarbenem Pulver, mit Karamellgeruch. Es sind folgende Mengen an Zuckern enthalten (in GHT): - Glucose (HPLC): 14.47 - Maltose (HPLC): 9.63 - Sucrose (HPLC): 8.00 - Fructose (HPLC): 5.52 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.90.50.00?
Die Zolltarifnummer 1702.90.50.00 umfasst Maltodextrin und Maltodextrinsirup. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.90.50.00?
Der Drittlandszollsatz für 1702.90.50.00 beträgt 20.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1702.90.50.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.90.50.00?
1702.90.50.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1702.90.50.00 im Zolltarif eingeordnet?
1702.90.50.00 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170290 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT > 17029050 Maltodextrin und Maltodextrinsirup. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.90.50.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1702.90.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12999/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.90.50.00?
TARIC-Code 1702.90.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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