Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1702.90.95: Andere Zucker, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1702.90.95 steht für Andere Zucker, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0.400 EUR DTN Z, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1702.90.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 17. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1702.90.95
Drittlandszoll
0.400 EUR DTN Z
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 17ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  2. 1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  3. 1702.90andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
  4. 1702.90.95Andere Zucker, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1702.90.95

HS-Code1702.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1702.90.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0.400 EUR DTN ZMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Albanien0 %Preferential tariff quota
Serbien0 %Preferential tariff quota
Nordmazedonien0 %Preferential tariff quota
Kanada0 %Tariff preference
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0059Erteilt von NLGültig bis 2029-06-19

Een zogenoemde snoepsiroop met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en ingrediënten: - wordt gebruikt als diervoederbestanddeel voor melkkoeien; bevat onder andere: - snoep; - glucosestroop; - conserveermiddelen; - water; - in de verschijningsvorm van viskeuze vloeistof. Het product is in bulk verpakt.

DEBTI46538/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-12

Anderer Zucker; Palmzucker Bei der Ware handelt es sich um beigen Palmzucker mit karamelligem Geruch und Geschmack. Der Zucker wird in Form von festen Scheiben zu je 4 Stück gehandelt. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Kunststofffolienbeutel mit einem deklarierten Nettogewicht von 200 g verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Für Waren der Unterposition 1702 90 95 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission). Die hier ursprünglich durchgeführte refraktometrische Untersuchung ergab einen Saccharosegehalt von 93 , 7 GHT. Die Ware ist als andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest, andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, andere, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI46540/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-18

Anderer Zucker, fest; Palmzucker Bei der ursprünglich vorgelegten Ware handelt es sich um einen feinkristallinen Zucker in unterschiedlichen Brauntönen mit süßem, karamellartigem Geschmack, verpackt in einem etikettierten, transparenten Folienbeutel aufgemacht für den Einzelverkauf. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI46532/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Palmzucker Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Palmzucker aus Kokosblüten mit Zusatz eines Konservierungsstoffs. Die ursprünglich vorgelegte Ware kennzeichnete sich als harte, runde Scheiben aus beigefarbener Zuckermasse mit süßem, karamellartigem Geschmack, verpackt zu jeweils acht Stück in einer bunt bedruckten Klarsichtverpackung aus Kunststoff mit einem deklariertem Inhalt von 454 g in Aufmachung für den Einzelverkauf. Nach der ursprünglich hier durchgeführten Untersuchung beträgt der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, gemäß DVO (EU) Nr. 974/2014 (refraktometrisch bestimmt): 94 , 3 GHT. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI17106/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Kokosblütenzucker Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Zucker, hergestellt aus dem Saft der Blütenknospen der Kokospalme (Cocos nucifera). Die Ware kennzeichnet sich als braunes, kristallines, süß und leicht nach Karamell schmeckendes Pulver. Die Ware ist als anderer Zucker, fest, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

ESBTIESBTI2025SOL626Erteilt von ESGültig bis 2028-07-02

Descripción física: Jugo de caña, líquido viscoso, azucarado, de color pardo oscuro, cuyas características son compatibles con las de un jarabe obtenido por la concentración de un jugo de caña en bruto. Se presenta en un contenedor de 40 pies con 20 tanques de mil litros cada uno. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI46371/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Anderer Zucker Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ein weiß-gelbliches, geruchloses Pulver. Gemäß den beigefügten Unterlagen wurde die Ware aus Topinambur durch Extraktion und enzymatische Behandlung hergestellt. Die hier durchgeführten Untersuchungen ergaben einen geringeren Anteil an Saccharose, Fructose und Glucose. Die Ware wird als Süßungsextrakt-Pulver gehandelt. Die Ware ist als anderer Zucker in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI1851/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-19

Zuckersirup Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um einen dunkelbraunen Zuckersirup mit einem Geruch nach Rübenzucker. Nach den Angaben wird die Ware hergestellt aus Rohrzuckerablaufsirup, Zuckerrübensirup und Invertzuckersirup. Aus dem angegebenen Trockensubstanzgehalt berechnet sich ein Saccharosegehalt von 78,2 GHT. Die Ware ist als Zuckersirup, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT, andere, in die Unterposition 1702 9095 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1702

Zu Unterposition 1702 90 95: Hierher gehören z. B.: 1. Maltose, nicht chemisch rein; 2. Invertzucker; 3. Saccharosesirup, anderer als Ahornsirup, weder gefärbt noch aromatisiert; 4. Erzeugnisse, die fälschlich als „High-test“-Melassen bezeichnet, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika und auch beim Herstellen von Ethylalkohol verwendet werden. 5. Lactulose, nicht chemisch rein. 1) Anm. des BMF: Am 1. Januar 2012 zutreffende KN-Codes 1702 30 50 bis 1702 30 90.

Pos. 1702

Zu Unterposition 1702 90: 1. Sog. „high-test“-Melassen, durch Hydrolyse und Konzentrieren von rohem Zuckerrohrsaft gewonnen und hauptsächlich verwendet als Nährboden für Mikroorganismen beim Gewinnen von Antibiotika oder zum Herstellen von Ethylalkohol.

Pos. 1702

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 3513/92 der Kommission vom 3. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 117/9) (RV L 3513/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Farbloser, klarer, süßer Invertzuckersirup, ohne erkennbaren Fruchtgeschmack, mit den folgenden Merkmalen: Extrakt, refr. 20ºC: 67,0 GHT Saccharose: nicht nachweisbar Glucose (Dextrose): 48,0 GHT bezogen auf den Trockenstoff Fructose: 48,8 GHT bezogen auf den Trockenstoff Asche: unter 0,01 GHT titrierbare Säuren: (pH 7,0) berechnet als Weinsäure: 0,11 GHT Das Erzeugnis wird unter der Bezeichnung „konzentrierter rektifizierter Traubenmost“ gehandelt. …

Pos. 1702

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 3. Juni 2021 in der Rechtssache C‑822/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der Kommission vom 16. Oktober 2014 ist dahin auszulegen, dass eine wässrige Lösung, die durch thermische Zersetzung von Dextrose gewonnen wird und u. a. aus wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen besteht, weder in die Unterposition 1702 90 95 dieser Nomenklatur einzureihen ist, die u. a. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1702.90.95?

Die Zolltarifnummer 1702.90.95 umfasst Andere Zucker, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1702.90.95?

Der Drittlandszollsatz für 1702.90.95 beträgt 0.400 EUR DTN Z. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1702.90.95?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 170290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1702.90.95?

1702.90.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1702.90.95 im Zolltarif eingeordnet?

1702.90.95 steht in dieser Hierarchie: 17 ZUCKER UND ZUCKERWAREN > 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert > 170290 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1702.90.95?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1702.90.95 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0059. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1702.90.95?

KN-Code 1702.90.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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