Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1801.00.00: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1801.00.00 steht für Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1801.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1801.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1801Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
  3. 1801.00.00Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1801.00.00

HS-Code1801.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1801.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI290/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Angaben des Antragstellers: Kakaobohnenbruch (Kakaonibs), hergestellt durch mechanisches Brechen ganzer Kakaobohnen; fermentiert oder nicht fermentiert, getrocknet; roh oder geröstet; nicht gemahlen, ohne Zusatzstoffe; ausschließlich aus Kakao bestehend (100 %). Verwendungszweck: zur Weiterverarbeitung z. B. zu Kakaomasse, Schokolade oder Kakaoprodukten Warenmuster wurden nicht vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.

DEBTI288/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Angaben des Antragstellers: Kakaobohnen, ganz, mit Schale, ohne Zusatzstoffe, fermentiert oder nicht fermentiert, getrocknet, roh oder geröstet, nicht gemahlen, nicht entfettet, ausschließlich aus Kakao bestehend (100 %) Verwendung: bestimmt zur Weiterverarbeitung (z. B. zu Kakaomasse, Kakaobutter oder Schokolade), nicht verzehrfertig, kein Endverbraucherprodukt Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß vorliegenden Abbildungen, handelt es sich bei der Ware um ganze Kakaobohnen. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

DEBTI5214/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-10

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % rohe oder geröstete Kakaonibs (Theobroma cacao). Herstellung: Die Kakaobohnen werden aus dem Fruchtfleisch gelöst, dann in der Sonne liegen gelassen und getrocknet. Dabei fermentieren die Kerne, Milchsäurebakterien entstehen. Bei Kakao Nibs handelt es sich um die Bruchstücke der Kerne der Kakaobohnen. Kakaonibs gibt es angeröstet oder geröstet. Das Rösten erfolgt 1 Stunde lang bei einer Temperatur von 55 bis 60 °C. Herkunftsland: Bali, Indonesien. Verwendung: Für Back- und Süßwaren. Verpackungseinheit: 5- bis 100-kg-Kartons, 8- bis 800-kg- und 910-kg-Paletten. Warenmuster wurden nicht vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.

DEBTI5212/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % Kakaobohnen (Theobroma cacao). Herstellung: Die Kakaobohnen werden aus dem Fruchtfleisch gelöst, dann fermentiert (etwa 1 Woche bei 38 - 40 °C) und anschließend getrocknet (5 Tage). Herkunftsland: Indonesien. Verwendung: Für Back- und Süßwaren. Verpackungseinheit: 25-kg-PP-Säcke Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.

DEBTI13183/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-16

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kakaonibs, roh. Verwendung: zum Verzehr, Einzelgewürz. Verpackungseinheit: 65 g-Korkenglas. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch die Abbildung eines Etiketts veranschaulicht. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegen rohe, zerkleinerte Kakaobohnen vor. Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1801

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Kakaobohne enthält 49 bis 54 GHT Fett, Kakaobutter genannt, 8 bis 10 GHT Stärke, 8 bis 10 GHT Protein, 1 bis 2 GHT Theobromin, 5 bis 10 GHT Tamiide (Catechine oder Kakaorot), 4 bis 6 GHT Cellulose, 2 bis 3 GHT Mineralstoffe, Steoride (Vitamin D) und verschiedene Fermente.

Pos. 1801

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Kakaobohnen sind die Samen des Kakaobaumes (Theobroma cacao). Sie sind in großer Anzahl (25–80) in der Frucht eingeschlossen, sind eiförmig, mehr oder weniger abgeflacht und im allgemeine violett oder rötlich. Ihre Hülle besteht aus einer dünnen, brüchigen Außenschale und einem feinen, weißlichen, inneren Häutchen, das den Kern umschließt, in ihn eindringt und ihn mehrfach unterteilt. Kakaobohnen haben einen etwas scharfen und bitteren Geschmack. Um diese Schärfe etwas zu mildern, ihr besonderes Aroma zu entwickeln und das spätere Entfernen der Schale zu erleichtern, werden sie leicht fermentiert; sie können auch mit Wasserdampf behandelt und dann getrocknet werden. Kakaobohnen werden geröstet, um das Schälen zu erleichtern, den Kern mahlfähiger zu machen, die Bitterstoffe zu beseitigen und das Aroma zu verbessern. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1801.00.00?

Die Zolltarifnummer 1801.00.00 umfasst Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1801.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1801.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1801.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1801.00.00?

1801.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1801.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1801.00.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1801 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1801.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1801.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI290/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1801.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 1801.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1801.00.00?

KN-Code 1801.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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