Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1805.00.00: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1805.00.00 steht für Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1805.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1805.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1805Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 1805.00.00Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1805.00.00

HS-Code1805.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1805.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3925/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Angaben des Antragstellers: Bio Kakaopulver, alkalisiert und mit 10-12 % Fett. Beschaffenheit: Feines, braunes Pulver mit charakteristischem Geruch nach Kakao und bitterem Kakaogeschmack. Zusatzstoff: bis zu 7 % Kaliumcarbonat (E501). Verwendungszweck: Halbfabrikat für die Lebensmittelindustrie. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln.

DEBTI291/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Angaben des Antragstellers: Kakaopulver, hergestellt durch Mahlen und Entfetten von Kakaomasse; ungesüßt, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ohne sonstige Zusatzstoffe; ausschließlich aus Kakao bestehend (100 %). Aufgrund des natürlichen Fettgehalts (22–24 % für schwach entöltes Kakaopulver) kann es zu Klumpenbildung kommen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

SIBTI2025/0099Erteilt von SIGültig bis 2028-11-05

Prah rjave barve, z značilnim okusom in vonjem po kakavu. Uporablja se za pripravo kakavovega napitka ali za pripravo sladic. Osnovna sestavina je manj masten kakavov prah z 10 - 12 % kakavovega masla, brez dodanega sladkorja ali sladil. Pakirano v plastično vrečko po 1 kg.

SIBTI2025/0098Erteilt von SIGültig bis 2028-11-05

Prah rjave barve, z značilnim okusom in vonjem po kakavu. Uporablja se za pripravo kakavovega napitka ali za pripravo sladic. Osnovna sestavina je kakavov prah z minimalno 20 % kakavovega masla, brez dodanega sladkorja ali sladil. Pakirano v plastično vrečko po 1 kg.

DEBTI24609/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-07

Angaben des Antragstellers: Kakaobohnenpulver Feststellungen an einem Warenmuster: Feines, braunes Pulver; Geruch: nach Kakao; Geschmack: bitter, arteigen nach Kakao. Befund: Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

FRBTIFR-BTI-2025-03145Erteilt von FRGültig bis 2028-06-18

Poudre de cacao, sans addition de sucre ou autres édulcorants, destinée à être saupoudrer sur une boisson pour la décorer, lui donner du goût, conditionnée pour la vente au détail en sachet d’un poids de 50 g.

FRBTIFR-BTI-2023-07206Erteilt von FRGültig bis 2027-04-14

Poudre de cacao (nom scientifique :Theobroma cacao) pure, dégraissée, sans addition de sucre ou d'autres édulcorants, présentée sous forme de poudre, destinée à la fabrication de cosmétiques, conditionnée pour la vente au détail en sachet Doypack Zip de 20 g, 100 g et 1 kg.

FRBTIFR-BTI-2023-02934Erteilt von FRGültig bis 2026-07-03

Poudre de cacao pure, sans addition de sucre ou autres édulcorants, conditionnée pour la vente au détail en boîte métallique de 175 gr ou en vrac 1 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1805

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehört auch Kakaopulver mit Zusatz einer geringen Menge (etwa 5 GHT) Lecithin. Dieser Zusatz hat lediglich den Zweck, die Fähigkeit des Kakaopulvers, in Flüssigkeiten Dispersionen zu bilden, zu erhöhen und damit die Zubereitung von Getränken auf der Grundlage von Kakao (löslicher Kakao) zu erleichtern.

Pos. 1805

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Kakaopulver wird durch Pulverisieren von teilweise entfetteter Kakaomasse der Position 1803 gewonnen. Zu dieser Position gehört nur Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Hierher gehört auch Kakaopulver, zu dessen Herstellung Kakaokernbruch, Kakaomasse oder gemahlener Kakaopresskuchen mit Alkalien (Natriumcarbonat oder Kaliumcarbonat usw.) behandelt wurde, um seine „Löslichkeit“ zu erhöhen („lösliches Kakaopulver“). Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder mit Zusatz von Milchpulver oder von Peptonen (Peptonkakao) gehört zu Position 1806. Arzneiwaren, bei denen Kakaopulver nur als Trägerstoff oder Verdünnungsmittel für den arzneilichen Wirkstoff dient, gehören dagegen zu Position 3003 oder 3004.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1805.00.00?

Die Zolltarifnummer 1805.00.00 umfasst Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1805.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 1805.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1805.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1805.00.00?

1805.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1805.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

1805.00.00 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1805.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1805.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3925/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1805.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 1805.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1805.00.00?

KN-Code 1805.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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