Zolltarifnummer 1806.10.20: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.10.20 steht für Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.000 % + 25.200 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.10.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.10.20
- Drittlandszoll
- 8.000 % + 25.200 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806.10Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 1806.10.20Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.10.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.000 % + 25.200 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Poudre de cacao additionnée de sucre de betterave, d’une teneur en poids de saccharose comprise entre 5 % et 65 %, utilisée comme préparation pour boisson, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 1 kg.
Angaben des Antragstellers: Kakaohaltiges Getränkepulver mit fettarmem Kakaopulver. Aussehen: Braunes, feines, trockenes Pulver. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Verwendung: Getränkepulver; 2 TL koawach mit 20 ml warmer Milch, Milchalternative oder Wasser zu einer cremigen Masse verrühren. Mit 180 ml Flüssigkeit heiß oder kalt aufgießen. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Antragsangaben und dem Untersuchungsergebnis liegt Kakaopulver mit Zusatz von Zucker vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT.
Assortiment d’articles, conditionnés dans un coffret en carton pour la vente au détail composé de : - poudre de cacao sucrée en boite pour un poids de 250g, - un sachet de guimauve de 150g, - des tasses émaillées, - des piques en bois. Ce RTC ne reprend que la poudre de cacao sucrée, les autres éléments du coffret font l'objet de classements séparés.
Angaben des Antragstellers: Trinkkakao. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Verwendung: Pulvermischung zur Herstellung einer Trinkschokolade, 2 gehäufte TL Trinkkakaopulver mit 200 ml Pflanzendrink oder Milch mischen, umrühren. Verpackungseinheit: 400-g-Packung. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Hellkakaobraunes, feines, schwach meliertes Pulver; Geruch: nach Kakao, Geschmack: süß und intensiv nach Kakao, leicht bitter. Befund: Nach den Antragsangaben und dem Untersuchungsergebnis liegt Kakaopulver mit Zusatz von Zucker vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT.
Poudre de cacao additionnée de sucre, d'une teneur en poids de saccharose comprisse entre 5% et 65%, conditionnée pour la vente au détail en boite métallisée de 250 g.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung und Verwendung liegen vertrauliche Angaben vor. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Es liegt eine vertraulich zu behandelnde Warenprobe vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt eine kakaohaltige Lebensmittelzubereitung vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT.
Een preparaat in de vorm van een poeder -volgens opgave- bestaande uit 90% suiker en 10% cacaopoeder. Het product wordt gebruikt als grondstof voor chocoladehagelslag en is verpakt in zogenaamde "big bags".
Een preparaat in de vorm van een poeder op basis van cacaopoeder, bestaande uit 90% cacaopoeder en 10% suiker. Het product wordt gebruikt als grondstof voor chocoladehagelslag en is verpakt in zogenaamde "big bags".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1806 10 15 bis 1806 10 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung des Gehalts an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403.
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.10.20?
Die Zolltarifnummer 1806.10.20 umfasst Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.10.20?
Der Drittlandszollsatz für 1806.10.20 beträgt 8.000 % + 25.200 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.10.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.10.20?
1806.10.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.10.20 im Zolltarif eingeordnet?
1806.10.20 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.10.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.10.20 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-02788. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.10.20 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.10.20 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.10.20?
KN-Code 1806.10.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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