Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0: Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0 steht für Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.000 % + 41.900 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1806.10.90.00.0
- Drittlandszoll
- 8.000 % + 41.900 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- 1806.10Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 1806.10.90mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
- 1806.10.90.00.0Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.000 % + 41.900 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 0,1 % Kakaopulver (10-12 % Fett), 99,9 % Saccharose Verwendung: keine Angaben Handelsübliche Maßeinheit: Big-Bag 1000 kg auf Palette Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: klarsichtiger Kunststofffolienbeutel Kennzeichnung (Auszug): Zuckermischung Kakao Anzahl: 1 Warenbeschreibung: Bräunliche Mischung aus farblosen, mit einer geringen Mengen an braunem Kakaopulver überzogenen Kristallen; Geschmack: süß, arteigen nach Saccharose. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Mischung aus Saccharose (Weißzucker) und Kakaopulver vor.
Angaben des Antragstellers: Zur Zusammensetzung, Verwendung und handelsüblichen Maßeinheiten liegen vertrauliche Angaben vor. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: weiße, runde Kunststoffdose mit grünem Schraubdeckel Kennzeichnung (Auszug): Kakaohaltige Lebensmittelzubereitung, SAGROP GmbH Anzahl: 3 Eigengewicht(e) (g): 225,8 / 237,8 / 202,5 Warenbeschreibung: Noch erkennbar bräunliche Mischung aus farblosen, mit einer geringen Mengen an braunem Kakaopulver überzogenen Kristallen; Geschmack: süß, arteigen nach Saccharose. Analytische Daten: Theobromin (DC): nachweisbar Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Mischung aus Saccharose (Weißzucker) und Kakaopulver vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1806 10 15 bis 1806 10 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung des Gehalts an Saccharose/Invertzucker/Isoglucose siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403.
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0 umfasst Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.10.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1806.10.90.00.0 beträgt 8.000 % + 41.900 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.10.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0?
1806.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1806.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 18061090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.10.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEHH/1161/05-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.10.90.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.10.90.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.10.90.00.0?
Warennummer 1806.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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