Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1806.32.10: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit Zusatz von Getreide…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1806.32.10 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1806.32.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1806.32.10
Drittlandszoll
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  2. 1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  3. 1806.32andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt
  4. 1806.32.10Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.32.10

HS-Code1806.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1806.32.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcocoa2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI33458/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): in bedruckter Folie verpackte und für den Einzelverkauf aufgemachte Riegel, in einem bedruckten Umkarton. In dem Umkarton befinden sich zwei verschiedene Sorten an Riegeln (Mischtray); Inhalt: 10 Riegel je Sorte; Gewicht eines Riegels: 40 g. hier: Riegelsorte 2 - Riegel aus Erdnüssen, Mandeln, Schokolade und Meersalz, süß, nussig und schokoladig schmeckend; Abmessungen: L x B x H = ca. 11 , 5 x 3 , 0 x 1 , 5 cm. Äußere Beschaffenheit (gemäß Abbildung): quaderförmige, braune Riegel, die augenscheinlich aus Erdnüssen und Mandeln zusammengesetzt sind, die durch eine transparente Masse zusammengehalten werden; auf der Oberseite mit einem Streifen aus dunkler Schokolade überzogen. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen.

DEBTI43766/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Angaben des Antragstellers: Kakaohaltiger Proteinriegel mit weißer Schokolade, Sojacrispies und getrockneten Himbeeren. In Aufmachung für den Einzelverkauf. Zur genauen Zutatenliste wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen.

DEBTI41658/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Angaben des Antragstellers: Milchschokoladenriegel 340 g Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich um einen Milchschokolade-Riegel in Form von geraden dreiseitigen Prismen mit Bruchkerben, durchzogen von kleinen, hellen Stückchen. Der Riegel ist in eine gelbe, bunt bedruckte Pappfaltschachtel verpackt. Der originalverpackte Riegel befindet sich in einer Stülpdeckelverpackung, die mit Kristallen verziert ist (DEBTI-41658/25-2). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

DEBTI37587/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Angaben des Antragstellers: Haferriegel mit Kakao. Verpackungsgröße: 350-g-Packung mit 10 35-g-Einzelpackungen. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckte, verschweißte, wiederverschließbare Verbundfolienverpackung. Inhalt: Quaderförmige, dunkelbraune Riegel (Abmessungen: circa 8 x 3 x 1,3 cm), durchzogen von hellen Partikeln; einzeln verpackt in verschweißte, bunt bedruckte Kunststofffolie. Geruch: nach Kakao und Getreide, Geschmack: süß, nach Kakao und Haferflocken. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen.

DEBTI42936/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Angaben des Antragstellers: Riegel mit Mehl aus gerösteter Gerste und Kaffeepulver. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich bei der Ware um einen annähernd rechteckigen Riegel aus einer hellbraunen, schnittfesten, von hellen und dunklen Stückchen durchzogenen Masse. Der Riegel befindet sich in einer blauen, bedruckten Verbundfolienverpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

DEBTI43125/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Angaben des Antragstellers: Riegel mit Mehl aus gerösteter Gerste, Mandelmus, Kakao und Johannisbeeren. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich bei der Ware um einen annähernd rechteckigen Riegel aus einer braunen, schnittfesten, von hellen und dunklen Stückchen durchzogenen Masse. Der Riegel befindet sich in einer violetten, bedruckten Verbundfolienverpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

DEBTI43134/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Angaben des Antragstellers: Energieriegel mit geröstetem Hafer, Kokos und Schokolade. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich bei der Ware um einen annähernd rechteckigen Riegel aus einer hellbraunen, schnittfesten, von hellen und dunklen Stückchen durchzogenen Masse. Der Riegel befindet sich in einer weißen, bedruckten Verbundfolienverpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

DEBTI43135/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Angaben des Antragstellers: Riegel mit Mehl aus gerösteter Gerste, Mandelmus und gerösteten Sojabohnen, 40g. Der Riegel ist ungebacken. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildungen handelt es sich bei der Ware um einen annähernd rechteckigen Riegel aus einer braunen, schnittfesten, von hellen und dunklen Stückchen durchzogenen Masse. Der Riegel befindet sich in einer rosafarbenen, bedruckten Verbundfolienverpackung. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 3210: Hierher gehört z. B. Schokolade in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, die Getreide, Früchte oder Nüsse, auch zerkleinert, enthält, die in der gesamten Masse verteilt sind.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 32 1. Lebensmittelzubereitung auf der Basis von Schokolade, in Form einer Tafel Milchschokolade, in der zehn Kekse eingearbeitet sind, die auf beiden Seiten der Tafel sichtbar sind. Das Produkt enthält 63 GHT Milchschokolade, 25 GHT Kakaokekse und 12 GHT Milchcreme mit Vanillegeschmack. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.32.10?

Die Zolltarifnummer 1806.32.10 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.32.10?

Der Drittlandszollsatz für 1806.32.10 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1806.32.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180632. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.32.10?

1806.32.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1806.32.10 im Zolltarif eingeordnet?

1806.32.10 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180632 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.32.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.32.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI33458/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 1806.32.10 von der EUDR betroffen?

Ja. 1806.32.10 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.32.10?

KN-Code 1806.32.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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