Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1901.20.00: Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1901.20.00 steht für Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1901.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1901.20.00
Drittlandszoll
7.600 % + EA
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1901.20Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
  4. 1901.20.00Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1901.20.00

HS-Code1901.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1901.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.600 % + EAMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026SOL1255Erteilt von ESGültig bis 2029-08-05

Preparación alimenticia en polvo a base de almidón y azúcar para la elaboración de crema pastelera. No contiene cacao. Se presenta para su venta en envase de 5kg. Función o uso: Concebido para uso alimentario. Crema pastelera en polvo para reconstituir con leche o agua.

DEBTI21338/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-13

Backmischung für Haferflocken-Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 55 g), gefüllt mit einem braunen, mit Haferflocken und Schokoladenpartikeln durchsetzten Pulver. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 50 ml Pflanzendrink und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao (vollständig entfettet)*: weniger als 40 GHT *: Antragsangaben Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

HRBTIOM-2026-0076Erteilt von HRGültig bis 2029-07-12

Smrznuti proizvod od sirovog lisnatog tijesta u obliku rolice, s nadjevom od sira i pripravkom od pilećih prsa. Sastav: pšenično bijelo brašno, voda, kvasac, nadjev od sira (sir 10 %), pripravak od pilećih prsa, (meso pilećih prsa 2,5 %). Prema uputama za pripremu, zamrznuti proizvod ostaviti na sobnoj temperaturi oko 30 minuta i potom peći na 220 °C oko 15 minuta. Proizvod je izvorno pakiran u vrećicu od 800 g ( 10 x 80 g), završno u kartonsku kutiju od 8 kg (10 x 800 g).

HRBTIOM-2026-0075Erteilt von HRGültig bis 2029-07-09

Smrznuti proizvod od sirovog lisnatog tijesta u obliku pogačice, s nadjevom od sira (20%). Sastav: pšenično bijelo brašno, biljna ulja, voda, emulgatori, sol, nadjev od sira (sir, voda, škrob, jaja u prahu, sol). Prema uputama za pripremu, zamrznuti proizvod se peče u zagrijanoj pećnici na 200 °C tijekom 14 do 18 minuta. Proizvod je izvorno pakiran u vrećicu od 700 g ( 10 x70 g), završno u kartonsku kutiju od 7 kg (10 x 700g).

DEBTI7097/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Backmischung für Vanillekipferl. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 380 g eines feinen, hell- beigen, mehlartigen Pulvers, durchsetzt mit vereinzelten dunklen Partikeln und Zuckerkristallen. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt mit 150 g Margarine zu einem Teig verarbeitet, zu Kipferl geformt und gebacken. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Back- waren der Position 1905 der KN.

DEBTI7090/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Backmischung für Schokoplätzchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 380 g eines feinen, braunen, mehlartigen, mit Zuckerkristallen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt mit 125 g Margarine und 60 ml Wasser zu einem Teig verknetet, aus dem ausge- rollten Teig Plätzchen ausgestochen und gebacken. Kakao (berechnet als vollständig entfetteter Kakao): gemäß Antragsangaben weniger als 40 GHT Lebensmittelzubereitung aus Mehl, mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig ent- fetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI7098/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster), gefüllt mit 55 g eines feinen, hellgelben, mit Zuckerkristallen durchsetzten Pulvers. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: nicht enthalten (Antragsangaben) Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

DEBTI13671/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Backmischung für Tassenkuchen. Brauner Probenbeutel mit Druckverschluss (Labormuster, 55 g), gefüllt mit einem feinen, beigefarbenen, mit Kristallen durchsetzten, nach Spekulatiusgewürzen riechenden Pulver. Nach dem Zubereitungshinweis wird der Packungsinhalt in einer Tasse durch Zugabe von ca. 40 ml Pflanzendrink oder Milch und anschließendem Garen in der Mikrowelle zu einem Kuchen verarbeitet. Kakao: gemäß Antragsangaben nicht enthalten Lebensmittelzubereitung aus Mehl und Stärke, ohne Gehalt an Kakao, Mischung zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 der KN.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 2000: Hierher gehört z. B. zubereiteter Teig, der in den Erläuterungen zu Pos. 1901 des HS, Teil II achter Absatz Ziffer 7 und 8 beschrieben ist. Nicht hierher gehören vollständig gebackene oder vorgebackene Backwaren; letztere erfordern vor dem Verzehr ein weiteres Backen (Pos. 1905). Nicht hierher gehören dünne, gebackene und getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke, auch zum Belegen bestimmter Backwaren bestimmt (Pos. 1905). (entfallen)

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 20: 1. Ungegarte Pizza, bestehend aus Pizzateig und Belag. Die Pizza, mit einem Nettogewicht von 580 g, ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Als Zutaten wurden Weizenmehl, Wasser, Käse, Käse auf Grundlage von Margarine, Champignons, Rindfleisch (4,7 GHT), Zwiebeln, Tomatenpüree, pflanzliches Öl (Olivenöl), Hefe, Salz, Zucker, Backtriebmittel, Malzextrakt, teilweise gehärtetes Pflanzenfett, modifizierte Stärke, Knoblauch und Gewürze eingesetzt. Vor dem Verzehr muss die Pizza 15 bis 20 Minuten (bei vorgeheiztem Backofen) oder 20 bis 25 Minuten (bei nicht vorgeheiztem Backofen) gebacken werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1901

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1901.20.00?

Die Zolltarifnummer 1901.20.00 umfasst Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1901.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 1901.20.00 beträgt 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1901.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1901.20.00?

1901.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1901.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

1901.20.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190120 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1901.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1901.20.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL1255. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1901.20.00?

KN-Code 1901.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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