Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.19.10.90: Teigwaren, drugo

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1902.19.10.90 steht für Teigwaren, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.700 % + 24.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.19.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1902.19.10.90
Drittlandszoll
7.700 % + 24.600 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere
  4. 1902.19.10weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend
  5. 1902.19.10.90Teigwaren, drugo

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.19.10.90

HS-Code1902.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.19.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.19.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.700 % + 24.600 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL309Erteilt von ESGültig bis 2028-03-20

Fideos secos elaborados con sémola de trigo duro. Sin huevo, sin cocer, sin arroz, ni rellenar. Se presenta para su venta al por menor en envase de 500g. Concebido para uso alimentario. Consumo directo mediante cocción en agua siguiendo los tiempos especificados en el envase. Puede aderezarse con salsas o refrigerarse y prepararse en frío como ensalada

ESBTIESBTI2025SOL310Erteilt von ESGültig bis 2028-03-19

Pasta alimentaria no cocida, seca, hecha con sémola de trigo duro. No contiene huevo ni arroz. Consumo directo mediante cocción en agua siguiendo los tiempos especificados en el envase. Puede aderezarse con salsas o refrigerarse y prepararse en frío como ensalada. Se presenta en paquetes de 500 gramos. Concebido para uso alimentario

DEBTI41606/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Nudeln mit Tomatensoße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Tomatenmark, Würzmischung und getrocknetem Hartkäse; 400 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 9 - 11 Minuten); darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Spaghetti aus Hartweizengrieß, je einem Beutel mit Tomatenmark und einer Gewürzmischung zur Herstellung einer Tomatensauce sowie einem Beutel mit getrocknetem, geriebenem Käse. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.

DEBTI19108/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-24

Nudeln mit Käsesoße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Schmelzkäse-Saucenpulver; 315 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 9 - 11 Minuten); darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Spaghetti aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Schmelzkäse-Saucenpulver zur Herstellung einer Käsesauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.

DEBTI19104/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Nudeln mit Tomaten-Sahne-Soße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Saucenmischung für Tomaten-Sahne- Sauce; 375 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 11 - 13 Minuten); darin eine Zu- sammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Maccaroncini aus Hartweizen- grieß und einem Beutel mit einer Saucenmischung zur Herstellung einer Tomaten-Sahne-Sauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.

DEBTI19097/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Nudeln mit Käse-Kräuter-Soße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Käse-Kräuter-Saucenpulver; 265 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung; darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Fusilli aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Pulver zur Herstellung einer Käse-Kräuter-Sauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.

DEBTI19102/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-06

Nudeln mit Pilzsauce. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Pilz-Rahm Saucenpulver; 255 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung; darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Fusilli aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Pulver zur Herstellung einer Pilzsauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.

DEBTI20983/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-21

Spaghetti Etikettierter, transparenter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren aus Hartweizen- grieß, 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (8 - 10 Minuten in Wasser kochen); darin gelbe, getrocknete Spaghetti (Länge: ca. 25,5 cm). Eier, Weichweizenmehl oder -grieß, Reis: nicht enthalten (Antragsangaben) Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt, noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend, getrocknete Nudeln.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Pos. 1902

Zu Unterpositionen 1902 19 10 bis 1902 19 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung von Weichweizenmehl und Weichweizengrieß in Teigwaren siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.2 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 ("shrimp snacks wrapped in dough") – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 261. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 8. bis 9. Oktober 2024) (entfallen) bis

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?

Die Zolltarifnummer 1902.19.10.90 umfasst Teigwaren, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.19.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 1902.19.10.90 beträgt 7.700 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.19.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?

1902.19.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.19.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

1902.19.10.90 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190219 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere > 19021910 weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.19.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.19.10.90 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL309. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?

TARIC-Code 1902.19.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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