Zolltarifnummer 1902.19.10.90: Teigwaren, drugo
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1902.19.10.90 steht für Teigwaren, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.700 % + 24.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1902.19.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1902.19.10.90
- Drittlandszoll
- 7.700 % + 24.600 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere
- 1902.19.10weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend
- 1902.19.10.90Teigwaren, drugo
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.19.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7.700 % + 24.600 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fideos secos elaborados con sémola de trigo duro. Sin huevo, sin cocer, sin arroz, ni rellenar. Se presenta para su venta al por menor en envase de 500g. Concebido para uso alimentario. Consumo directo mediante cocción en agua siguiendo los tiempos especificados en el envase. Puede aderezarse con salsas o refrigerarse y prepararse en frío como ensalada
Pasta alimentaria no cocida, seca, hecha con sémola de trigo duro. No contiene huevo ni arroz. Consumo directo mediante cocción en agua siguiendo los tiempos especificados en el envase. Puede aderezarse con salsas o refrigerarse y prepararse en frío como ensalada. Se presenta en paquetes de 500 gramos. Concebido para uso alimentario
Nudeln mit Tomatensoße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Tomatenmark, Würzmischung und getrocknetem Hartkäse; 400 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 9 - 11 Minuten); darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Spaghetti aus Hartweizengrieß, je einem Beutel mit Tomatenmark und einer Gewürzmischung zur Herstellung einer Tomatensauce sowie einem Beutel mit getrocknetem, geriebenem Käse. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Nudeln mit Käsesoße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Schmelzkäse-Saucenpulver; 315 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 9 - 11 Minuten); darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Spaghetti aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Schmelzkäse-Saucenpulver zur Herstellung einer Käsesauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Nudeln mit Tomaten-Sahne-Soße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Saucenmischung für Tomaten-Sahne- Sauce; 375 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln: Kochzeit 11 - 13 Minuten); darin eine Zu- sammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Maccaroncini aus Hartweizen- grieß und einem Beutel mit einer Saucenmischung zur Herstellung einer Tomaten-Sahne-Sauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Nudeln mit Käse-Kräuter-Soße. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Käse-Kräuter-Saucenpulver; 265 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung; darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Fusilli aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Pulver zur Herstellung einer Käse-Kräuter-Sauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Nudeln mit Pilzsauce. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Pilz-Rahm Saucenpulver; 255 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung; darin eine Zusammenstellung aus einem Beutel mit getrockneten, nicht vorgekochten Fusilli aus Hartweizengrieß und einem Beutel mit einem Pulver zur Herstellung einer Pilzsauce. Weichweizen, Reis und Eier nach Antragsangaben in den Teigwaren nicht enthalten. Es liegt eine Warenzusammenstellung zur Herstellung eines Nudelgerichts in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, deren Charakter durch die Nudeln bestimmt wird. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Spaghetti Etikettierter, transparenter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren aus Hartweizen- grieß, 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (8 - 10 Minuten in Wasser kochen); darin gelbe, getrocknete Spaghetti (Länge: ca. 25,5 cm). Eier, Weichweizenmehl oder -grieß, Reis: nicht enthalten (Antragsangaben) Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt, noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend, keinen Reis enthaltend, getrocknete Nudeln.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Zu Unterpositionen 1902 19 10 bis 1902 19 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung von Weichweizenmehl und Weichweizengrieß in Teigwaren siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.2 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 ("shrimp snacks wrapped in dough") – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 261. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 8. bis 9. Oktober 2024) (entfallen) bis
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?
Die Zolltarifnummer 1902.19.10.90 umfasst Teigwaren, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.19.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 1902.19.10.90 beträgt 7.700 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1902.19.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?
1902.19.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1902.19.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
1902.19.10.90 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190219 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere > 19021910 weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.19.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.19.10.90 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL309. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.19.10.90?
TARIC-Code 1902.19.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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