Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0: Teigwaren, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.700 % + 21.100 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1902.19.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1902.19.90.90.0
- Drittlandszoll
- 7.700 % + 21.100 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere
- 1902.19.90andere
- 1902.19.90.90drugo
- 1902.19.90.90.0Teigwaren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7.700 % + 21.100 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Frische Ramen Nudeln, tiefgefroren. Nicht vorgekochte, tiefgefrorene Ramen Nudeln aus Weichweizenmehl (Durchmesser ca. 2 mm) in Packungen à 120 g; Zubereitungshinweis: Gefrorene Nudeln für ca. zwei Minuten und 50 Sekunden in kochendes Wasser geben. Eier und Reis*: nicht enthalten. Weichweizen*: enthalten. * Antragsangaben Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend; Ramen Nudeln.
Ramen Nudeln, roh und tiefgefroren. Hellgelbe, lange, dünne, nicht vorgekochte und ineinander verschlungene Teigwaren mit annähernd quadratischem Querschnitt (ca. 2 mm), luftdicht verpackt in einem Folienbeutel (Labormuster); Zubereitungshinweis: Gefrorene Nudeln für ca. zwei Minuten und 10 Sekunden in kochendes Wasser geben. Eier und Reis nach der Zutatenliste nicht enthalten. Weichweizen nach den Antragsangaben enthalten. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend; Ramen Nudeln.
Gyoza-Teigblätter, tiefgefroren. Mehrsprachig bedruckter Original-Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza Teigblätter, tiefgekühlt; Nettogewicht 140 g (20 x 7 g)) und zu den Zutaten; darin 20 gefrorene, hell- beigefarbene, runde, dünne, rohe Teigblätter (Durchmesser ca. 9,5 cm, Dicke ca. 0,1 cm), bestäubt mit einem weißen, mehlartigen Pulver. Zubereitung: Teigplatte füllen und die geformte Teigtasche in einer Pfanne kurz anbraten, anschließend ca. 8 Minuten mit etwas Wasser dämpfen. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Getrocknete Teigwaren, Udon Nudeln. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Sanuki - Udon Nudeln, 250 g) und zur Zubereitung (Nudeln in kochendes Wasser geben und 12 - 13 Minuten kochen lassen), darin cremeweiße, trockene, lange, flache Teigwaren (Länge ca. 23 cm, annähernd rechteckiger Querschnitt, Breite ca. 3 mm). Eier und Reis nach der Zutatenliste nicht enthalten Weichweizen nach den Antragsangaben enthalten Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend; Udon Nudeln.
Getrocknete Teigwaren, Soba Nudeln. Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Soba Nudeln aus Weizen und Buchweizen, 500 g) und zur Zubereitung (Nudeln in kochendes Wasser geben und 6 Minuten ziehen lassen); darin fünf mit Papierstreifen zusammengefasste Bündel aus getrockneten, braunen, langen, sehr dünnen Teigwaren mit annähernd rundem Querschnitt (Länge ca. 20 cm; Durchmesser ca. 1,5 mm). Eier und Reis nach der Zutatenliste nicht enthalten Weichweizen nach den Antragsangaben enthalten Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend, Soba Nudeln.
Gyoza-Teigblätter, tiefgefroren. Mit asiatischen Schriftzeichen bedruckter und u. a. in deutscher Sprache etikettierter Kunststoff- schlauchfolienbeutel; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Gyoza Teigblätter, tiefgefroren; Nettogewicht 140 g (20 x 7 g)) und zu den Zutaten; darin 20 gefrorene, hellbeigefarbene, runde, dünne, rohe Teigblätter (Durchmesser ca. 9,5 cm, Dicke ca. 0,1 cm), bestäubt mit einem weißen, mehlartigen Pulver. Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend.
Getrocknete Teigwaren, Udon Nudeln. Ein Warenmuster in Einzelhandelsaufmachung und Angaben zur Zusammensetzung und Herstellung (siehe Feld 8) lagen vor: Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Sanuki - Udon Nudeln, 500 g) und zur Zubereitung (Nudeln in kochendes Wasser geben und 12 - 13 Minuten kochen lassen), darin creme-weiße, trockene, lange, flache Teigwaren (Länge ca. 23 cm, annähernd rechteckiger Querschnitt, Breite ca. 3 mm). Eier und Reis nach der Zutatenliste nicht enthalten Weichweizen nach den Antragsangaben enthalten Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend; Udon Nudeln.
Getrocknete Teigwaren, Soba Nudeln. Ein Warenmuster in Einzelhandelsaufmachung und Angaben zur Zusammensetzung und Herstellung (siehe Feld 8) lagen vor: Etikettierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Soba Nudeln aus Weizen und Buchweizen, 500 g) und zur Zubereitung (Nudeln in kochendes Wasser geben und 6 Minuten ziehen lassen); darin fünf mit Papierstreifen zusammengefasste Bündel aus getrockneten, braunen, langen, sehr dünnen Teigwaren mit annähernd rundem Querschnitt (Länge ca. 20 cm; Durchmesser ca. 1,5 mm). Eier und Reis nach der Zutatenliste nicht enthalten Weichweizen nach den Antragsangaben enthalten Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, keine Eier enthaltend, Weichweizenmehl enthaltend, keinen Reis enthaltend, Soba Nudeln.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Zu Unterpositionen 1902 19 10 bis 1902 19 90: Wegen besonderer Analysenmethoden zur Bestimmung von Weichweizenmehl und Weichweizengrieß in Teigwaren siehe Erläuterungen (EE) zu Pos. 0403. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) zu Top 7.2 der 203. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Oktober 2019 ("shrimp snacks wrapped in dough") – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 261. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 8. bis 9. Oktober 2024) (entfallen) bis
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.19.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 1902.19.90.90.0 beträgt 7.700 % + 21.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1902.19.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0?
1902.19.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1902.19.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
1902.19.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190219 Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, andere > 19021990 andere > 1902199090 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.19.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.19.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4719/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.19.90.90.0?
Warennummer 1902.19.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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