Zolltarifnummer 1902.20.30.21: Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1902.20.30.21 steht für Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit Rinderhack. Der Drittlandszollsatz beträgt 54.300 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1902.20.30.21 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1902.20.30.21
- Drittlandszoll
- 54.300 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.20Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
- 1902.20.30mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend
- 1902.20.30.21Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit Rinderhack
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.20.30.21
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 54.300 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99: Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt).
Zu Unterposition 1902 20: 1. Zubereitung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und Suppenkonzentrat. Die Zubereitung ist gefroren und in einem Kunststoffbecher für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll sie nach Zugabe von Wasser in einem Mikrowellenofen erhitzt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Warenzusammenstellung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und einem Beutel mit einer pulverförmigen Suppengrundlage. Die Ware ist gefroren und in einem Pappgefäß für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll das Suppenpulver mit Wasser gemischt und die Wontons in der Suppe gekocht werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 b), 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.20.30.21?
Die Zolltarifnummer 1902.20.30.21 umfasst Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit Rinderhack. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.20.30.21?
Der Drittlandszollsatz für 1902.20.30.21 beträgt 54.300 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1902.20.30.21?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.20.30.21?
1902.20.30.21 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1902.20.30.21 im Zolltarif eingeordnet?
1902.20.30.21 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) > 19022030 mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.20.30.21?
Zu 1902.20.30.21 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.20.30.21?
TARIC-Code 1902.20.30.21 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.