Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0: Teigwaren, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 6.100 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1902.20.91.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1902.20.91.90.0
- Drittlandszoll
- 8.300 % + 6.100 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.20Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
- 1902.20.91andere, gekocht
- 1902.20.91.90drugo
- 1902.20.91.90.0Teigwaren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + 6.100 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gyoza-Teigtaschen mit Gemüsefüllung, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpft und gebratene, nach dem Auftauen verzehrfertige Gyoza-Teigtaschen mit Gemüsefüllung (Stückgewicht ca. 20 g); Zubereitungshinweis: Das Dämpfen der Teigtaschen wird empfohlen. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Gemüse, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpft und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige Gyoza-Teigtaschen mit Gemüsefüllung (20 g / Stück); Zubereitungsempfehlung: Erwärmen in der Pfanne, Mikrowelle oder im Dämpfer. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Tiefgefrorene, gedämpft und gebratene, nach Auftauen verzehrfertige Gyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch-Gemüsefüllung, 20 g / Stück. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht mehr als 20 GHT Fleisch Teigwaren, gefüllt, andere als mehr als 20 GHT Fleisch enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Entenfleisch, tiefgefroren. Bedruckter Original-Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Teigtaschen, gefüllt mit Enten- fleisch und Gemüse, 600 g), den Zutaten und zur Zubereitung (Fritteuse: 3 - 5 Minuten in gefro- renem Zustand; Dämpfer: 10 Minuten in gefrorenem Zustand; Pfanne: Anbraten, mit Wasser ablöschen und ca. 3 Minuten dämpfen); darin 30 tiefgefrorene, halbmondförmige, violett gefärbte, gedämpfte Teigtaschen, mit Entenfleisch-Gemüsefüllung. Reis: nach der Zutatenliste nicht enthalten Gehalt an Entenfleisch: 20 GHT oder weniger (Antragsangaben) Teigwaren, gefüllt und gekocht, 20 GHT oder weniger Fleisch enthaltend, keinen Reis enthaltend, gefüllte Gyoza-Teigtaschen.
Teigware mit Gemüsefüllung, tiefgefroren. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, vegetarisch gefüllte Teigtaschen, tiefgefroren, 800 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Fritteuse, Dämpfer: 4 - 5 Minuten im gefrorenen Zustand, Pfanne: Anbraten, mit Wasser ablöschen und ca. 3 - 4 Minuten dämpfen); darin vorgedämpfte und tiefgefrorene, beigefarbene, mit Gemüsestückchen gefüllte, halbmond- förmige Teigware, abgepackt in einem verschweißten Klarsichtbeutel. Tierische Erzeugnisse nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Kimchifüllung. Verschweißter, etikettierter Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, Teigtaschen, gefüllt mit Kimchi, 600 g, tiefgefroren), zu den Zutaten und zur Zubereitung (in der Pfanne vier bis fünf Minuten braten, mit Wasser ablöschen und ca. drei Minuten dämpfen; Dämpfen für zehn Minuten; Frittieren für drei bis fünf Minuten); darin tiefgefrorene, halbmondförmige, orangerote Teigtaschen mit einer rötlichen Gemüsefüllung, gemäß Antragsangaben gedämpft. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Tofu-Gemüsefüllung. Verschweißter, etikettierter Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, Teigtaschen, gefüllt mit Tofu und Gemüse, 600 g, tiefgefroren), zu den Zutaten und zur Zubereitung (in der Pfanne vier bis fünf Minuten braten, mit Wasser ablöschen und ca. drei Minuten dämpfen; Dämpfen für zehn Minuten; Frittieren für drei bis fünf Minuten); darin tiefgefrorene, halbmond- förmige Teigtaschen, mit Tofu- und Gemüsestücken gefüllt, gemäß Antragsangaben gedämpft. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Gyoza-Teigtaschen mit Gemüsefüllung. Verschweißter, etikettierter Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Gyoza, Teigtaschen, gefüllt mit Gemüse, 600 g, tiefgefroren), zu den Zutaten und zur Zubereitung (in der Pfanne vier bis fünf Minuten braten, mit Wasser ablöschen und ca. drei Minuten dämpfen; Dämpfen für zehn Minuten; Frittieren für drei bis fünf Minuten); darin tiefgefrorene, halbmondförmige, grünliche Teigtaschen, mit Gemüsestücken gefüllt, gemäß Antragsangaben gedämpft. Tierische Erzeugnisse: nach den Antragsangaben nicht enthalten Teigwaren, gefüllt, keine tierischen Erzeugnisse enthaltend, gekocht, keinen Reis enthaltend.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99: Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt). Zu Unterposition 1902 20 91: Hierher gehören auch vorgekochte Teigwaren.
Zu Unterposition 1902 20: 1. Zubereitung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und Suppenkonzentrat. Die Zubereitung ist gefroren und in einem Kunststoffbecher für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll sie nach Zugabe von Wasser in einem Mikrowellenofen erhitzt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Warenzusammenstellung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und einem Beutel mit einer pulverförmigen Suppengrundlage. Die Ware ist gefroren und in einem Pappgefäß für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll das Suppenpulver mit Wasser gemischt und die Wontons in der Suppe gekocht werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 b), 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
Die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.20.91.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 1902.20.91.90.0 beträgt 8.300 % + 6.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1902.20.91.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
1902.20.91.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1902.20.91.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
1902.20.91.90.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) > 19022091 andere, gekocht > 1902209190 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.20.91.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.20.91.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30338/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.20.91.90.0?
Warennummer 1902.20.91.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.