Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.20.99.90: Teigwaren, drugo

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1902.20.99.90 steht für Teigwaren, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 17.100 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.20.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1902.20.99.90
Drittlandszoll
8.300 % + 17.100 EUR DTN
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.20Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
  4. 1902.20.99andere, andere
  5. 1902.20.99.90Teigwaren, drugo

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.20.99.90

HS-Code1902.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.20.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.20.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8.300 % + 17.100 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2025SOL975Erteilt von ESGültig bis 2028-07-15

Descripción física: Pasta alimenticia rellena de verduras. Rollito de primavera sin cocer. Producto congelado. Sin arroz. Se presenta para su venta al por menor en bolsa de 6 unidades con un peso total de 300g. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

ESBTIESBTI2025SOL689Erteilt von ESGültig bis 2028-06-01

Pasta alimenticia fresca al huevo, sin cocer, rellena de ricotta y limón. No contiene arroz. Se presenta en barqueta termosellada de 250 gramos. Concebido para uso alimentario.

ESBTIESBTI2025SOL1770Erteilt von ESGültig bis 2026-03-12

Pasta alimenticia rellena de verduras. Rollo de primavera sin cocer. Producto congelado. Sin arroz. Se presenta para su venta en cajas de 50 piezas con peso de 15 g la unidad. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

ESBTIESBTI2025SOL1772Erteilt von ESGültig bis 2026-03-12

Pasta alimenticia rellena de verduras. Samosa sin cocer. Producto congelado. Sin arroz. Se presenta para su venta en cajas de 80 piezas con peso de 12,5 g la unidad. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

ESBTIESBTI2025SOL1771Erteilt von ESGültig bis 2026-03-12

Pasta alimenticia rellena de verduras. Rollo de primavera sin cocer. Producto congelado. Sin arroz. Se presenta para su venta en cajas de 100 piezas con peso de 40 g la unidad. Función o uso: Concebido para uso alimentario.

DEBTI47783/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-27

Tiefgekühlte Teigwaren mit Sojafüllung. Ein Warenmuster in Originalumschließung lag vor: Bedruckter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Ravioli mit Sojafüllung; 450 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (Teigtaschen 10 bis 12 Minuten in kochendem Wasser garen); darin tiefgekühlte, nicht vorgekochte, beigefarbene, kleine, nach oben zur Mitte spitz zulaufende Teigtaschen mit einer braunen Füllung. Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft*: 20 GHT oder weniger Reis*: nicht enthalten *: nach der Zutatenliste Teigwaren, gefüllt, 20 GHT oder weniger Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere, keine Wurst und ähnliche Erzeugnisse, kein Fleisch und keine Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft enthaltend, nicht gekocht, keinen Reis enthaltend.

FRBTIFR-BTI-2019-10145Erteilt von FRGültig bis 2022-03-10

Pâtes alimentaires farcies de viande de boeuf, blanchies, accompagnées d'une sauce et conditionnées pour la vente au détail.

FRBTIFR-BTI-2019-10146Erteilt von FRGültig bis 2022-03-10

Pâtes alimentaires farcies de légumes, du type raviolis, blanchies, accompagnées d'une sauce, conditionnées pour la vente au détail.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Zu Unterpositionen 1902 20 10 bis 1902 20 99: Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie ‚Samosa‘ oder ‚Briouat‘ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT beträgt).

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 20: 1. Zubereitung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und Suppenkonzentrat. Die Zubereitung ist gefroren und in einem Kunststoffbecher für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll sie nach Zugabe von Wasser in einem Mikrowellenofen erhitzt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Warenzusammenstellung, bestehend aus mit Shrimps gefüllten Teigwaren (Wontons) und einem Beutel mit einer pulverförmigen Suppengrundlage. Die Ware ist gefroren und in einem Pappgefäß für den Einzelverkauf aufgemacht. Vor dem Verzehr soll das Suppenpulver mit Wasser gemischt und die Wontons in der Suppe gekocht werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 b), 3 b) und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.20.99.90?

Die Zolltarifnummer 1902.20.99.90 umfasst Teigwaren, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.20.99.90?

Der Drittlandszollsatz für 1902.20.99.90 beträgt 8.300 % + 17.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.20.99.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.20.99.90?

1902.20.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.20.99.90 im Zolltarif eingeordnet?

1902.20.99.90 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) > 19022099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.20.99.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.20.99.90 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2025SOL975. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.20.99.90?

TARIC-Code 1902.20.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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