Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0: Reis enthaltend
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0 steht für Reis enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1902.30.10.20.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1902.30.10.20.0
- Drittlandszoll
- 6.400 % + 24.600 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- 1902.30andere Teigwaren
- 1902.30.10getrocknet
- 1902.30.10.20Reis enthaltend
- 1902.30.10.20.0Reis enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6.400 % + 24.600 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Instant-Nudelgericht mit Würzpulver. Warenzusammenstellung zur Zubereitung einer Nudelsuppe bestehend aus vorgegarten, getrockneten Nudeln (60 g) und einem Beutel mit einer Suppengrundlage (12 g), die sich gemeinsam in einer etikettierten Verpackung befinden. Gemäß den Zubereitungshinweisen werden Nudeln und Suppengrundlage in 300 ml kochendes Wasser gegeben und sind nach 5 Minuten ziehen lassen verzehrfertig. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, die zur Herstellung eines Nudelgerichts vorgesehen ist. Der Charakter wird durch die Nudeln bestimmt, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Teigware, vorgegart, nicht gefüllt, getrocknet, Reis enthaltend.
Instant-Nudelgericht mit Würzpulver. Warenzusammenstellung zur Zubereitung einer Nudelsuppe bestehend aus vorgegarten, getrockneten Nudeln (60 g) und einem Beutel mit einer Suppengrundlage (12 g), die sich gemeinsam in einer etikettierten Verpackung befinden. Gemäß den Zubereitungshinweisen werden Nudeln und Suppengrundlage in 300 ml kochendes Wasser gegeben und sind nach 5 Minuten ziehen lassen verzehrfertig. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, die zur Herstellung eines Nudelgerichts vorgesehen ist. Der Charakter wird durch die Nudeln bestimmt, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Teigware, vorgegart, nicht gefüllt, getrocknet, Reis enthaltend.
Reis-Bandnudeln Getrockene, weißlich durchscheinende Bandnudeln aus Reismehl, verpackt in einem etikettierten Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Reis-Bandnudeln, glutenfrei & vegan, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Reis-Bandnudeln mit kochendem Wasser überbrühen, ca. 10 Minuten quellen lassen, anschließend abtropfen lassen und weiter verarbeiten). Nach der Warenbeschaffenheit und der Zubereitungsanleitung handelt es sich um vorgekochte Nudeln. Teigware, vorgekocht und getrocknet, Reis enthaltend.
Reisnudeln Getrocknete Fadennudeln aus Reismehl, für den Einzelverkauf aufgemacht à 500 g. Auf Grund der Zusammensetzung kann davon ausgegangen werden, dass die Nudeln vorgekocht sind. Teigwaren, vorgekocht, getrocknet, Reis enthaltend.
Vorgekochte, getrocknete Reisnudeln. Etikettierte Verpackung mit Angabe zum Erzeugnis (Reisnudeln, 250 g), zu den Zutaten und zu der Zubereitung (Nudeln für 3 min in Wasser kochen); darin getrocknete, lange, dünne (Durchmesser ca. 1 mm), hellbraune, brüchige Fadennudeln. Teigwaren, vorgekochte und getrocknete Nudeln, nicht gefüllt, Reis enthaltend.
Reis-Bandnudeln Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Bedruckter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Reis-Bandnudeln, glutenfrei & vegan, 250 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (Reis-Bandnudeln mit kochendem Wasser überbrühen, ca. 10 Minuten quellen lassen. Anschließend abtropfen lassen und weiter verarbeiten); darin zu zwei annähernd rechteckigen Blöcken zusammengelegte, trockene, weißlich durchscheinende, lange, schmale Bandnudeln. Nach der Warenbeschaffenheit und der Zubereitungsanleitung sind die Nudeln vorgekocht und getrocknet. Teigware, vorgekocht und getrocknet, Reis enthaltend.
Vorgekochte, getrocknete Reisnudeln Neuerteilung auf Grund einer Änderung der Kombinierten Nomenklatur. Ein Warenmuster wurde im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 12331/16-1 vorgelegt. Bedruckter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Reisnudeln, glutenfrei; 250 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (2 Minuten kochen lassen); darin getrocknete, lange, dünne (Durchmesser ca. 1 mm), hellbraune, schwach durchscheinende Teigwaren. Teigwaren, vorgekochte und getrocknete Nudeln, Reis enthaltend.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1902 30 10: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren im trockenen und brüchigen Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder in einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden.
Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?
Die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0 umfasst Reis enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.10.20.0?
Der Drittlandszollsatz für 1902.30.10.20.0 beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.10.20.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?
1902.30.10.20.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1902.30.10.20.0 im Zolltarif eingeordnet?
1902.30.10.20.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023010 getrocknet > 1902301020 Reis enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.10.20.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.10.20.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5809/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.10.20.0?
Warennummer 1902.30.10.20.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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