Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0: Teigwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.30.10.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1902.30.10.80.0
Drittlandszoll
6.400 % + 24.600 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.10getrocknet
  5. 1902.30.10.80drugo
  6. 1902.30.10.80.0Teigwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.10.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1902.30.10.80.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 24.600 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31914/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Getrocknete Glasnudeln. Getrocknete, vorgekochte Glasnudeln aus Erbsenstärke; in Aufmachung für den Einzelverkauf à 200 g. Reis*: nicht enthalten *: Antragsangaben Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.

DEBTI29607/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-05

Instant-Nudelgericht mit Ingwer. Warenzusammenstellung zur Zubereitung einer Nudelsuppe bestehend aus vorgegarten, getrockneten Nudeln (80 g) und einem Beutel mit einer Suppengrundlage (30 g), die sich gemeinsam in einer etikettierten Verpackung befinden. Gemäß den Zubereitungshinweisen werden Nudeln und Suppengrundlage in 400 ml kochendes Wasser gegeben und sind nach 6 Minuten ziehen lassen verzehrfertig. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3b) vor, die zur Herstellung eines Nudelgerichts vorgesehen ist. Der Charakter wird durch die Nudeln bestimmt, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Teigware, vorgegart, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI27263/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 100 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.

DEBTI27429/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.

DEBTI37753/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-17

Nudeln aus Weizenmehl, getrocknet. In Klarsichtfolie luftdicht verpackte, zu vier einzelnen Blöcken zusammengelegte, hellbeige, gewellte, getrocknete Nudeln (Labormuster). Der Original-Kunststoffbeutel ist bedruckt mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln asiatischer Art aus Weizenmehl, 250 g) und zur Zubereitung (Nudeln 4 - 6 Minuten in Wasser kochen). Nach den Herstellerangaben sind die Nudeln in Wasserdampf vorgegart. Teigware, vorgekocht und getrocknet, keinen Reis enthaltend, aus Weizenmehl.

DEBTI37750/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-10

Nudeln aus Weizenvollkornmehl, getrocknet. In Klarsichtfolie luftdicht verpackte Kunststoffwanne mit zu einem Knäuel zusammengelegten, hellbraunen, getrockneten Nudeln aus Vollkornmehl (Labormuster). Der Original-Kunststoffbeutel ist bedruckt mit Angaben zum Erzeugnis (Nudeln asiatischer Art aus Weizenvollkornmehl, 250 g) und zur Zubereitung (Nudeln 4 - 6 Minuten in Wasser kochen). Nach den Herstellerangaben sind die Nudeln in Wasserdampf vorgegart. Teigware, vorgekocht und getrocknet, keinen Reis enthaltend, aus Weizenvollkornmehl.

DEBTI13460/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-07

Getrocknete Glasnudeln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-1308/19-1. Weiße, trockene, ca. 18 cm lange, sehr dünne (Durchmesser ca. 1 mm), glasig transparente Faden- nudeln, nach Art von Glasnudeln, verpackt in einem Schlauchfolienbeutel. Ein Entwurf zur Original-Verpackung (bedruckter Kunststofffolienbeutel) sowie Angaben zum Erzeugnis (Getrocknete Glasnudeln; 200 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Die Glasnudeln in kochendem Wasser ca. 4 Minuten kochen oder in Suppe / Soße 4 Minuten mitkochen oder in kochendem Wasser zugedeckt 5 Minuten ziehen lassen) wurden vorgelegt. Reis: nicht enthalten (gemäß Zutatenliste) Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung: Vorgekochten Teigwaren entsprechend Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.

DEBTI30478/23-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g) und zu den Zutaten, darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Gemäß Zubereitungsempfehlung werden die Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser gekocht. Reis: nicht enthalten Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30 10: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren im trockenen und brüchigen Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder in einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden.

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.10.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 1902.30.10.80.0 beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.10.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

1902.30.10.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.30.10.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

1902.30.10.80.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023010 getrocknet > 1902301080 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.10.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.10.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31914/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0?

Warennummer 1902.30.10.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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