Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1902.30.90.00: Teigwaren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.00 steht für Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1902.30.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
1902.30.90.00
Drittlandszoll
6.400 % + 9.700 EUR DTN
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.90andere
  5. 1902.30.90.00Teigwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.90.00

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 9.700 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE1033/12-2Erteilt von DEGültig bis 2017-09-20

Asiatisches Nudelfertiggericht Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) lagen vor. Weißer Faltkarton, darin ein transparenter Kunststofffolienbeutel mit blassgelben, vorgekochten, langen, fettigen Teigwaren (Breite ca. 5 mm, Höhe ca. 1 mm) und ein Aluminiumfolienbeutel mit einer rotbraunen, mit Zwiebel- stücken und Gewürzen durchsetzten Würzsauce. Die Inhalte der beiden Beutel sollen in dem Faltkarton in der Mikrowelle für 2-3 Minuten erhitzt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges, würziges, leicht scharfes Nudelgericht. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf das entstehende Gericht und den gewichtsmäßigen Anteil durch die vorgekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, vorgekocht, nicht getrocknet

DE13515/15-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-20

Fertiggericht Antragsangaben: Bami Goreng mit Hähnchen, Gemüse und Sojasauce Teigwaren mit Gemüse und Pouletfleischerzeugnis, gekocht, unter Schutzatmosphäre verpackt, vorgegart, muss vor dem Verzehr durchgegart werden. Beschaffenheit des vorliegenden Warenmusters: Mit Kunststofffolie verschweißte, schwarze Kunststoffschale, die Schale ist in einen bunt bedruckten Kartoneinschub eingesteckt. Der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Gemüse und Hähnchenfleischerzeugnis, gekocht; 400 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin vorgekochte, feuchte, gelbliche, längliche, dünne Nudeln in einer bräunlichen Sauce mit Hähnchenfleisch-, Karotten-, Paprika-, Pilz- und Bambussprossenstücken. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1. a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger Das Fertiggericht soll in der Mikrowelle oder in der Pfanne fertig gegart werden. Der Anteil an gekochten Teigwaren bestimmt den Charakter der Ware. Teigwaren, gekocht und weiter zubereitet, nicht getrocknet

ES2015SOL0000000000456Erteilt von ESGültig bis 2017-09-20

Ensalada de pasta hecha a base de sémola de trigo duro, cocida, diferentes verduras y hortalizas y otros ingredientes, que se presenta junto a un sobre de condimento (vinagreta pesto). Se presenta en un envase plástico con un peso neto de 285 g, lista para comer tras mezclar los ingredientes con la salsa. El producto se presenta como un surtido (en un mismo envase) destinado a la venta al por menor para la preparación de una ensalada.

BED.T.304.857Erteilt von BEGültig bis 2017-09-20

Bereide en diepgevroren pastaschotel (Penne Carbonara), bestaande uit pasta, water, room, erwten, gerookt en gekookt spek, champignons, zonnebloemolie, ui, kippenbouillonpoeder, rijstzetmeel, parmesaanse kaas, emmetal-aroma, citroensap, peterselie, eigeel-aroma, zout, gistextract, witte peper en lookpoeder. Deze bereide maaltijd wordt aangeboden in een eenheidsverpakking van 600g, op haar beurt verpakt per 8 stuks in een karton.

AT2013/000162Erteilt von ATGültig bis 2017-09-20

Nicht gefülltes, nicht getrocknetes (feuchtes), gekochtes, gekühltes Teigwarengericht (Fertiggericht), weniger als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut, Fische, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend, in Form von blassgelben, röhrenförmigen, an den Enden schräg geschnittenen und mit Längsrillen versehenen, weichgekochten Nudeln (sogenannte Penne-Nudeln, Durchmesser: ca. 1 cm, Länge: ca. 5 – 6 cm; Anteil: ca. 77,3 GHT), vermengt mit Oliven- und Paprikastücken, sowie feingehackten Küchenkräutern, Gewürzen und geringfügigen anderen Zutaten, eingelegt in einer würzigen Tomatensoße; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g in einem bunt bedruckten, schleifenförmigen Überkarton.

DE1033/12-8Erteilt von DEGültig bis 2017-09-20

Asiatisches Nudelfertiggericht Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) lagen vor. Weißer Faltkarton, darin ein transparenter Kunststofffolienbeutel mit gelblichen, vorgekochten, langen, fettigen Teigwaren (Querschnitt ca. 3 mm x 3 mm) und ein Aluminiumfolienbeutel mit einer rotbraunen, mit Maisstücken und Gewürzen durchsetzten Würzsauce. Die Inhalte der beiden Beutel sollen in dem Faltkarton in der Mikrowelle für 2-3 Minuten erhitzt werden. Anleitungsgemäßes Zubereiten ergibt ein genussfertiges, würziges Nudelgericht. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf das entstehende Gericht den gewichtsmäßigen Anteil durch die vorgekochten Teigwaren bestimmt wird. Teigwaren, vorgekocht, nicht getrocknet

AT2013/000165Erteilt von ATGültig bis 2017-09-20

Nicht gefülltes, nicht getrocknetes (feuchtes), gekochtes, gekühltes Teigwarengericht (Nudelfertiggericht), weniger als 20 GHT Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut, Fische, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend, in Form von hellbeigefarbenen, bandförmigen (ca. 4 mm breit und ca. 2 mm dick), weichgekochten Nudeln (Anteil: ca. 80 GHT), vermengt mit Gemüsestückchen (roter Pfefferoni und Lauch), sowie weichgekochten, würzig marinierten Hühnerfleischstückchen (Anteil: ca. 17,4 GHT) und eingelegt in einer würzigen Tomaten-Sojasoßenzubereitung, bestehend aus Sojasoße, Tomatenmark, Gewürzen, sowie geringfügigen anderen Zutaten; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g in einem bunt bedruckten, schleifenförmigen Überkarton.

DE13514/15-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-20

Fertiggericht Antragsangaben: Pasta Toscana mit Gemüse und Tomaten Teigwaren mit Gemüse, gekocht, unter Schutzatmosphäre verpackt, vorgegart, muss vor dem Verzehr durchgegart werden. Beschaffenheit des vorliegenden Warenmusters: Mit Kunststofffolie verschweißte, schwarze Kunststoffschale, die Schale ist in einen bunt bedruckten Kartoneinschub eingesteckt. Der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Teigwaren mit Gemüse, gekocht; 370 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin vorgekochte, feuchte, gelbliche, rundliche Nudeln in einer rötlichen Sauce mit Broccoli- und Tomatenstücken. Das Fertiggericht soll in der Mikrowelle oder in der Pfanne fertig gegart werden. Der Anteil an gekochten Teigwaren bestimmt den Charakter der Ware. Teigwaren, gekocht und weiter zubereitet, nicht getrocknet

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1902.30.90.00?

Die Zolltarifnummer 1902.30.90.00 umfasst Teigwaren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1902.30.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1902.30.90.00 beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1902.30.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1902.30.90.00?

1902.30.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1902.30.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1902.30.90.00 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet > 190230 andere Teigwaren > 19023090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1902.30.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1902.30.90.00 erfasst, zum Beispiel DE1033/12-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1902.30.90.00?

TARIC-Code 1902.30.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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