Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0: Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0 steht für Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + 46.000 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1904.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1904.90.10.00.0
- Drittlandszoll
- 8.300 % + 46.000 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 1904.90andere
- 1904.90.10auf der Grundlage von Reis
- 1904.90.10.00.0Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + 46.000 EUR DTN | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Klebreis-Dessert mit Mango, tiefgekühlt. Bedruckter Original-Faltkarton mit Abbildung des genussfertigen Produkts und mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Reis-Mango-Dessert im Pandanusblatt, tiefgefroren; 1 kg), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Dämpfer: Acht Minuten in gefrorenem Zustand; Mikrowelle: Zwei Minuten (800 W) in gefrorenem Zustand); darin aus grünem Pflanzenmaterial geformte und mit einem kleinen Holzstäbchen befestigte, rechteckige Schalen (Länge 3,5 cm; Breite 3,8 cm; Höhe 1,8 cm), gefüllt mit weißem, gegartem Reis, der mit einer Schicht einer orangegelben mit kleinen weichen Fruchtstückchen durchsetzten Fruchtzubereitung bedeckt ist. Die Schalen sind nicht zum Verzehr bestimmt. Erzeugnisse in Sinne von Anm 1 a) zu Kap 19*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: Antragsangaben Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Reisdessert mit Kokosnuss-Soße. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Sweet Sticky Rice; 180 g (Sticky Rice 120 g, Coconut Sauce 60 g)), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Die Kokosnuss-Sauce über den Reis in der Schale geben und die Schale für 90 Sekunden in der Mikrowelle (1000 W) erhitzen); darin eine Kunststoffschale mit Abziehfolie mit noch leicht feuchten, zusammengeklebten Reiskörnern sowie ein Beutel mit einer süßen, nach Kokosnuss schmeckenden Soße. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) aus gekochten Reiskörnern und Kokosnuss-Soße vor, deren Charakter in Bezug auf den gewichtsmäßigen Anteil und die Bedeutung für das herzustellende Gericht von den vorgekochten Reiskörnern bestimmt wird. Erzeugnisse in Sinne von Anm 1 a) zu Kap 19*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: nach Warenbeschaffenheit und Zutatenliste Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Etikettierter Kunststoff-Standbeutel mit Druckverschluss, mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reis mit Curry und Garnelen; 80 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Gewürzöl und 150 ml kochendes Wasser in den Beutel mit Reis geben, verschließen und sieben Minuten ziehen lassen); darin vorge- kochter, gewürzter, getrockneter Reis durchsetzt mit wenigen Gemüsestücken und getrockneten Garnelen sowie ein kleiner Kunststoffbeutel mit Gewürzöl. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf den Gewichtsanteil und auf die Bedeutung für das Gericht von dem gekochten Reis bestimmt wird. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant Reisgericht. Nach den Antragsangaben handelt es sich um einen etikettierten Becher mit Angaben zum Erzeugnis (Instant Reisgericht mit Currysauce nach Katsu-Art, 78 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Becher mit 180 ml heißem Wasser aufgießen und 5 Minuten ziehen lassen) gefüllt mit einer überwiegend aus Reis bestehenden Zubereitung zur Herstellung eines Reisgerichts. Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Instant-Reisgericht. Bedruckter Original-Becher mit Abziehdeckel mit Angaben zum Erzeugnis (Instant-Reissnack in cremiger Sauce mit Gemüse gewürzt nach Malaysischer Art; 78 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Den Becher mit kochendem Wasser (ca. 180 ml) bis zur Markierung füllen und fünf Minuten ziehen lassen); darin vorgekochte, getrocknete, knusprige, zum Teil gebrochene Reiskörner, vermischt mit einem hellbraunen, zum Klumpen neigenden, würzig schmeckenden Pulver und vereinzelten, getrockneten Gemüsestückchen. Getreide in Form von Körnern, gekocht und getrocknet, mit weiteren Zutaten zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Klebreis-Dessert mit Mango, tiefgekühlt. Überwiegend dunkelblau bedruckter Faltkarton mit Abbildung des genussfertigen Produkts, verschweißt in einer Klarsichtfolie; der mehrsprachige Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Reis-Mango-Dessert im Pandanusblatt, tiefgefroren; 1 kg), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Dämpfer: 8 Minuten in gefrorenem Zustand; Mikrowelle: 2 Minuten (800 W) in gefrorenem Zustand); darin aus grünem Pflanzenmaterial geformte und mit einem kleinen Holzstäbchen befestigte, rechteckige Schalen (Länge 3,5 cm; Breite 3,8 cm; Höhe 1,8 cm), gefüllt mit weißem, gegartem Reis, der mit einer Schicht einer orangegelben mit kleinen weichen Fruchtstückchen durchsetzten Fruchtzubereitung bedeckt ist. Die Schalen sind nicht zum Verzehr bestimmt. Erzeugnisse in Sinne von Anm 1 a) zu Kap 19*: nicht enthalten Kakao*: nicht enthalten *: nach Warenbeschaffenheit und Zutatenliste Getreide in Form von Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, auf der Grundlage von Reis.
Asiatisches Reisfertiggericht. Bedruckter Original-Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Indische Frischkäsebällchen in traditioneller Mughlai-Sahnesoße, serviert mit gelbem Basmati-Reis, tiefgefroren; 400 g), zu den Zutaten und einer Zubereitungsempfehlung (Schale in der Mikrowelle 5 - 6 Minuten bei 800/900 Watt erhitzen, anschließend umrühren und noch einmal für 2 - 3 Minuten erhitzen); darin eine mit Kunststofffolie verschweißte, Zweikammerkunststoffschale; in einer Kammer befindet sich vorgekochter, blaßgelb gefärbter Reis, in der anderen kleine, frischkäsehaltige Bällchen in einer braunen Würzsauce, u. a. mit Gemüsestückchen. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf die Bedeutung für das herzustellende Fertiggericht von dem gekochten Reis bestimmt wird. Getreide in Form von Körnern, gekochter Reis.
Indisches Reisgericht mit Kichererbsen. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Kichererbsen in Tomaten-Zwiebelsauce mit einer Reiszubereitung; tiefgekühlt; 400 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (in der Mikrowelle 5 - 6 Minuten erhitzen), darin eine Zweikammerschale mit einer hellgelben Reiszubereitung mit wenigen gebratenen Zwiebeln und einer Kichererbsenzubereitung in rotbrauner Sauce. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf vor, deren Charakter in Bezug auf die Bedeutung für das herzustellende Fertiggericht von dem gekochten Reis bestimmt wird. Getreide in Form von Körnern, gekochter Reis.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1904 9010 und 1904 9080: Siehe die Erläuterungen zu Position 1904 des HS Buchstabe D.
Zu Unterposition 1904 90: 1. Nasi Nua (tiefgefrorenes indonesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %), Rindfleischstreifen (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 2. Chow Ju Fan (tiefgefrorenes chinesisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reise (37 %), gehacktem Schweinefleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 3. Risotto (tiefgefrorenes italienisches Reisgericht), bestehend aus vorgekochtem Reis (50 %), gewürfeltem geräuchertem Speck (10 %), verschiedenen Gemüsen und Gewürzen. 4. Biryani (tiefgefrorenes indisches Reisgericht) bestehend aus vorgekochtem Reis (40 %) Hühnerfleisch (10 %), verschiedenen Gemüsen, Früchten und Gewürzen. 5. Fertiggericht, gefroren und als Zusammenstellung in zwei Kartons verpackt (Karton 1 und Karton 2). Der Jasminreis wurde ohne weitere Verpackung in Karton 1 abgefüllt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003): 1. Fertiggericht, bestehend aus folgenden zwei einzeln abgepackten Teilen, für den Einzelverkauf in einer Warenzusammenstellung aufgemacht: a) vorgekochter Reis (150 g) und b) Curry (200 g), bestehend aus Kokosmilch (72 %), Hühnerfleisch (20 %), Gewürzmischung (7 %), Zitronengras (0,5 %) und Sardellenextrakt (0,5 %). Unterposition 1904 90 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 1904,1904 90 und 1904 90 10. Das Erzeugnis ist in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für den Einzelverkauf aufgemacht. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Reis (Position 1904). 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Anmerkung 3 zu Kapitel 19: Der Begriff „mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmitteln der Position 1806 überzogen“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 19 umfasst nur Erzeugnisse, die vollständig überzogen sind. Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) - 219. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 7. Mai 2021 (Caramel Popcorn) – aufgehoben (siehe Protokollerklärung der 262. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) vom 2. bis 3. Dezember 2024) (entfallen) bis Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 251. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0 umfasst Lebensmittel, auf der Grundlage von Reis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1904.90.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1904.90.10.00.0 beträgt 8.300 % + 46.000 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1904.90.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0?
1904.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1904.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1904.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 190490 andere > 19049010 auf der Grundlage von Reis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1904.90.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1904.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI53279/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1904.90.10.00.0?
Warennummer 1904.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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