Zolltarifnummer 1905.31.11: Kekse und ähnliches Kleingebäck, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1905.31.11 steht für Kekse und ähnliches Kleingebäck, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 24.200 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1905.31.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 19. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1905.31.11
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA MAX 24.200 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- 1905.31Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln, Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
- 1905.31.11Kekse und ähnliches Kleingebäck, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1905.31.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 24.200 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kekse mit Schokoladenauflage. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Feingebäck mit dunkler Schokolade; 80 g) und zu den Zutaten, darin eine Kunststoffwanne mit hellbraunen, runden, flachen, herzförmigen Keksen mit einer Auflage aus brauner Zartbitterschokolade mit Prägung. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: Antragsangaben Backware, gesüßte Kekse, mit Schokolade bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 85 g.
Produit de la biscuiterie se présentant sous la forme d’une barre soufflée enrobée de chocolat, conditionnée pour la vente au détail en sachet individuel d'un poids net inférieur à 85 g.
Mandelkekse mit Schokoladenüberzug. Nach den Antragsangaben handelt es sich um rechteckige, dünne, mit Mandelstiften bedeckte und mit Milchschokolade vollständig umhüllte Mürbekekse in einem bedruckten Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Mandel-Feingebäck mit Mandelstäbchen und Milchschokolade; 20 Stück = 80 g) und zu den Zutaten. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: abgeleitet aus den Antragsangaben Backware, kakaohaltig, gesüßte Kekse, ganz mit Schokolade überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger.
Feingebäck mit Haselnusssplittern und Schokolade. Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein flaches, rechteckiges, an den Ecken abgerundetes, keksähnliches Kleingebäck mit Haselnusssplittern, das vollständig mit Schokolade überzogen ist, verpackt in einem bedruckten Original-Umkarton mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Knuspriges Feingebäck mit Haselnüssen, umhüllt von Schokolade; 100 g) und zu den Zutaten. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *abgeleitet aus den Antragsangaben Backware, auch kakaohaltig, gesüßte Kekse, ganz mit Schokolade überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 85 g.
Nusskekse mit Schokoladenüberzug. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Feingebäck mit Haselnuss und Schokolade, 80 g) und zu den Zutaten; darin eine in silberfarbene Folie eingeschweißte Kunststoffwanne mit 16 recht-eckigen, flachen, braunen Mürbekeksen (ca. 3 cm x 4 cm x 0,5 cm), bestreut mit Nuss-Stückchen und auf der Unterseite mit Schokolade überzogen, Geschmack nach süßem Haselnuss-Mürbegebäck und Schokolade. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: abgeleitet aus den Antragsangaben Backware, auch kakaohaltig, gesüßte Kekse, teilweise mit Schokolade überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger.
Kekse mit Karamell und Schokoladenüberzug. Bedruckter Kunststoffschlauchfolienbeutel (Originalumschließung) mit Angaben zum Erzeugnis (Keks mit Karamellfüllung (15 %) überzogen mit Milchschokolade (29 %) und Keksstücken (8 %), 72 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin runde, hellbraune, kuppelförmige, auf der Oberseite mit einer dünnen Schicht einer Karamellmasse bedeckte und vollständig mit Milchschokolade überzogene Kekse (Durchmesser ca. 3 cm; Dicke ca. 1,5 cm, Dicke des Kekses ca. 8 mm), die auf der Oberseite mit Kekskrümeln bestreut sind; Geschmack nach gesüßtem Mürbegebäck mit Karamell und Schokolade. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit Backware, kakaohaltig, Kekse gesüßt, ganz mit Schokolade überzogen, in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger.
Keksriegel mit Schokoladenüberzug. Ein Warenmuster (in Originalumschließung) lag vor: Bedruckter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Produkt (Riegel aus Milchschokolade 31 % mit Karamell 26 % und Keks 28 %, 200 g ( 5 x 40 g)) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin fünf einzeln in bedruckte Kunststoffschlauchfolienbeutel abgepackte, oberseitig mit einer dünnen Karamellschicht bedeckte und vollständig mit Milchschokolade überzogene Keksriegel (ca. 11 cm x 2,5 cm x 1,5 cm); Geschmack süß, nach Mürbegebäck mit Milchschokolade und Karamellcreme. Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: abgeleitet aus der Warenbeschaffenheit Backware, gesüßter Keks, ganz mit Schokolade überzogen, in unmittelbarer Umschließung mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger.
Mandelkekse mit Schokoladenüberzug Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Quadratisches Kleingebäck (ca. 3 cm x 3 cm x 0,5 cm) aus dünnen, mit Mandelstiften bedeckten und mit Milchschokolade vollständig umhüllten Mürbekeksen; Geschmack nach süßem Mandelmürbegebäck und Schokolade; zu 5 x 4 Stück eingelegt in eine braune Tiefziehschale, eingeschweißt in silberfarbene Schlauchfolie und verpackt in einen bedruckten Faltkarton; der Aufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Mandel-Feingebäck mit Mandelstäbchen und Milchschokolade; 20 Stück; 80 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Wassergehalt im Keksanteil*: 12 GHT oder weniger Fettgehalt im Keksanteil*: 35 GHT oder weniger *: abgeleitet aus der Zutatenliste und den Nährwertangaben Backware, auch kakaohaltig, gesüßte Kekse, ganz mit Schokolade überzogen oder bedeckt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1905 31 11 bis 1905 31 99: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 und 2 zu Kapitel 19 und die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern 8 b). Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art, die durch Extrusion hergestellt werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3914/88 der Kommission vom 14. Dezember 1988 (ABl. EG Nr. L 347/54) (RV L 3914/88): Artikel 1 Der Gehalt an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose), Fetten und Trockenstoff der Waren des KN-Code 1905 90 30 wird nach folgenden Verfahren bestimmt: - Die Bestimmung des Gehalts an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose) erfolgt durch Hochleistungsflüssigkeitschromatografie. - Die Bestimmung des Gehalts an Fetten erfolgt nach vorangegangenem Salzsäureaufschluss. Als Fette gelten die nach diesem Aufschluss mit Petroläther extrahierbaren Stoffe. - Die Bestimmung des Gehalts an Trockenstoff erfolgt, indem eine Durchschnittsprobe bei 103 ± 2º Celsius bis zur konstanten Masse getrocknet wird. (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. …
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1905.31.11?
Die Zolltarifnummer 1905.31.11 umfasst Kekse und ähnliches Kleingebäck, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1905.31.11?
Der Drittlandszollsatz für 1905.31.11 beträgt 9.000 % + EA MAX 24.200 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1905.31.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 190531. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1905.31.11?
1905.31.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1905.31.11 im Zolltarif eingeordnet?
1905.31.11 steht in dieser Hierarchie: 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN > 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren > 190531 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln, Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1905.31.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1905.31.11 erfasst, zum Beispiel DEBTI10640/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1905.31.11?
KN-Code 1905.31.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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