Zolltarifnummer 2001: Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure…
Referenzdaten mit Stand 23. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2001 steht für Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
2001 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2001
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2001Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2001 9010: Mango-Chutney dieser Unterposition und der Unterposition 2103 90 10 ist eine Zubereitung aus Mangofrüchten mit Zusatz von z.B. Ingwer, Rosinen, Pfeffer und Zucker. Während der Mango-Chutney dieser Unterposition noch Fruchtstückchen enthält, handelt es sich bei dem Mango-Chutney der Unterposition 2103 9010 um eine mehr oder weniger flüssige, vollkommen homogenisierte Soße. Zu Unterposition 2001 9050: Nicht hierher gehören Pilze, lediglich vorläufig haltbar gemacht nach den Verfahren, die in Position 0711 aufgeführt sind, z.B. in einer starken Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure. Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gemüse (siehe Anmerkung 3 zu diesem Kapitel), Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, die mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht sind, auch mit Zusatz von Salz, Gewürzen, Senf, Zucker oder anderen Süßmitteln. Diese Waren können auch Öl oder andere Zusätze enthalten. Sie können in Großbehältnissen (in Fässern, Tonnen usw.). oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (in Gläsern, Dosen oder anderen luftdicht verschlossenen Behältnissen) gestellt werden. Manche dieser Zubereitungen werden als ,Pickles“ (verschiedene Gemüsestücke in Essig zubereitet) oder als „Senfpickles“ (verschiedene Gemüsestücke mit Senf zubereitet) bezeichnet. …
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2001?
Die Zolltarifnummer 2001 umfasst Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2001?
Für 2001 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 2001?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2001. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2001?
2001 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2001 im Zolltarif eingeordnet?
2001 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2001?
Zu 2001 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2001?
Position 2001 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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