Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0: Tomaten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 steht für Tomaten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2002.10.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 20. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2002.10.90.00.0
- Drittlandszoll
- 14,4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- 2002Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
- 2002.10Tomaten, ganz oder in Stücken
- 2002.10.90andere
- 2002.10.90.00.0Tomaten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14,4 % | MFN |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrocknete Tomaten Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, leicht salzig und arttypisch schmeckende, unmittelbar genießbare Tomatenhälften mit Schale. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in das Kapitel 7 der KN ausgeschlossen. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Bruschetta. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bruschetta, aus getrockneten Tomaten, Art.-Nr. 6118. Zutaten: 62 % eingelegte getrocknete Tomaten (Tomaten, Speisesalz, Branntweinessig, Antioxidationsmittel: Schwefeldioxid), Sonnenblumenöl, Olivenöl, Weißweinessig, Knoblauch, Petersilie, Basilikum, Zucker. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Schraubglas mit einem Inhalt von 170 g. Inhalt: Rotbraune, ungeschälte Tomatenstücke mit Kräutern, in einer klaren, öligen Lake, salzig, ölig, nach getrockneten Tomaten schmeckend. Gehalt an freier flüchter Säure, ber. als Essigsäure: weniger als 0,5 GHT Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Getrocknete Tomaten in Öl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getrocknete Tomaten in Sonnenblumenöl, Art.-Nr. 7350. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Original-Schraubglas mit einem Inhalt von 1500 g. Aufschrift, auszugsweise: PICANTO, Getrocknete Tomaten in Sonnenblumenöl. Zutaten: 51 % eingelegte getrocknete Tomaten (Tomaten, Weißweinessig, Speisesalz), Sonnenblumenöl, Weißweinessig, Kapern, Speisesalz, Oregano, Chili, Säuerungsmittel: Citronensäure." Inhalt: getrocknete, ungeschälte Tomatenhälften in Öl, würzig, nur leicht säuerlich schmeckend. Gehalt an freier flüchter Säure, ber. als Essigsäure (gemäß Beschaffenheit): weniger als 0,5 GHT Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Tomaten, getrocknet und gesalzen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete Tomaten. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, unmittelbar genießbare Tomatenhälften mit Schale. Geschmack: salzig, nach getrockneten Tomaten. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in die Position 0712 der KN ausgeschlossen. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Tomaten, getrocknet und gesalzen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomatenhälften, sonnengetrocknet. Zutaten: Tomaten, Salz. Verwendungszweck: zur Weiterverarbeitung bestimmt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, salzig und arttypisch schmeckende Tomatenhälften mit Schale. Es haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Tomaten zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sein könnten. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in die Position 0712 der KN ausgeschlossen. Eine Einreihung in die Position 0711 der KN kommt u. a. wegen der gegebenen unmittelbaren Genießbarkeit des Erzeugnisses nicht in Betracht. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Tomaten, getrocknet und gesalzen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Tomaten, getrocknet und gesalzen. Zur Zusammensetzung und Herstellung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Verwendungszweck: weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Verpackung: Vakumpolybeutel mit einem Inhalt von 5 oder 10 kg. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, unmittelbar genießbare Tomatenhälften mit Schale und anhaftenden Salzkristallen. Geschmack: salzig, nach getrockneten Tomaten. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in die Position 0712 der KN ausgeschlossen. Eine Einreihung in die Position 0711 der KN kommt u. a. wegen der gegebenen unmittelbaren Genießbarkeit nicht in Betracht. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Tomaten, getrocknet und gesalzen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete Tomaten. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, getrocknete, unmittelbar genießbare Tomatenhälften mit Schale und anhaftenden Salzkristallen. Geschmack: salzig, nach getrockneten Tomaten. Aufgrund des Salzzusatzes ist eine Einreihung der Ware in die Position 0712 der KN ausgeschlossen. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken, nicht geschält.
Tomaten, zubereitet. Antragsangaben: Israelische, geschälte Würfeltomaten in gleichmäßiger Größe in wässrigem Tomatensaft, in einer Konservendose mit einer deklarierten Füllmenge von 2.950 g und einem deklarierten Abtropfgewicht von 2.200 g. Das Produkt wird in der Gastronomie sowie in der verarbeitenden Industrie (z. B. Salatherstellung) eingesetzt. Die handelsübliche Bezeichnung lautet gewürfelte Tomaten geschält, in Tomatensaft. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: rote, zum unmittelbaren Genuss geeignete Tomatenstücke, teilweise mit anhaftenden Schalenresten, in einer roten, trüben Aufgussflüssigkeit. In dem Warenmuster sind auch lose Schalenbestandteile enthalten. Nettogewicht der Warenprobe: 2.910 g. Abtropfgewicht: 1.987 g. Geruch: nach Tomaten. Geschmack: schwach sauer, schwach bitter, nach Tomaten. Aufmachung des Warenmusters: in einer etikettierten Konservendose abgefüllt. Etikettaufdruck (auszugsweise): "CONSUL; geschälte Tomaten gewürfelt; in Tomatensaft; Zutaten: Tomatenwürfel, Tomatensaft, Salz; Füllmenge: 2950g; Abtropfgewicht: 2200g." Zudem sind auf dem Etikett der Firmenname und die Anschrift der importierenden Firma angegeben. Gehalt an freier flüchtiger Säure i. S. der ZAnm 1 zu Kap 20 (lt. Zutatenliste): nicht enthalten. Anteil an Schalenresten (durch Auslese ermittelt, bezogen auf das Nettogewicht der Warenprobe): mehr als 125 cm²/kg. Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, in Stücken, nicht geschält.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 2002 1010 1 und 2002 1090: Hierher gehören z. B. Tomaten, ganz oder in Stücken, auch geschält, durch Sterilisieren haltbar gemacht.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Tomaten, ganz oder in Stücken, ausgenommen mit Essig zubereitete oder haltbar gemachte Tomaten (Position 2001) sowie Tomaten mit den im Kapitel 7 vorgesehenen Beschaffenheitsmerkmalen. Die Art der Verpackung ist für die Einreihung von Tomaten in diese Position ohne Bedeutung. Zu dieser Position gehören auch homogenisierte Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (z. B. Tomatenpüree, -mark oder -konzentrat), ebenso Tomatensaft mit einem Trockenstoffgehalt von 7 GHT oder mehr. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Tomaten-Ketchup und andere Tomatensoßen (Position 2103) sowie Tomatensuppen und Zubereitungen zum Herstellen solcher Suppen (Position 2104).
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht: a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind (RV E2001A00); b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15) (RV E2001B00); c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E2001C00); d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905 (RV E2001D00); e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104 (RV E2001E00). 2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) (RV E2002000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0 umfasst Tomaten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2002.10.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2002.10.90.00.0 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2002.10.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 200210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0?
2002.10.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2002.10.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2002.10.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN > 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht > 200210 Tomaten, ganz oder in Stücken > 20021090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2002.10.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2002.10.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46624/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2002.10.90.00.0?
Warennummer 2002.10.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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